Tlw ist das schon richtig, aber:Auf dem eigenen Grund darf wohl jeder eine Lebensfalls für Raubzeug aufstellen, sofern eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden kann. Fangschuss auf befriedetem Grund ist nur mit gesonderter Genehmigung erlaubt.
Jedenfalls meine ich, dass dies der Sachstand in Hessen ist. Bitte korrigiere jemand, wenn das kompletter Humbug sein sollte.
Das alte Recht, wo jedermann auf seinem Grundstück fangen konnte, gibt es zwar noch, wird aber durch andere Bedingungen in den meisten Fällen blockiert. Da ist der Fangjagdkundenachweis, wie von Dir erwähnt, und das Beenden der Aktion darf nur mit scharfem Schuss erfolgen. Dies wird nur selten im Ort genehmigt und deshalb muss in der Regel ein Revier für kürzesten Transport zum Ende des irdischen Aufenthaltes in der Nähe vorhanden sein, um keine Angriffspunkte zu bieten.
In der Praxis, heißt das, dass dem betroffenem Grundstücksbesitzer selten was anderes übrig bleibt als dieses Recht zum Fang an einen Jäger zu delegieren, der dazu gewillt ist und o.g. Voraussetzungen erfüllen kann.
Dass man tlw. so dies und das an Rechtliches ignorierenden Selbsthilfemaßnahmen von nichtjagenden Bekannten erzählt bekommt, was man gar nicht wissen will, ist ne andere Geschichte.
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