Wenn die Jägerschaft das durchgehen lässt, dann hat sie ein richtiges Problem. Weder §65 BNatSchG noch § 47 ThürNatG geben ein Betretungsverbot für Jagdausübungsberechtigte, eine Benutzung privater Jagdeinrichtungen oder gar eine Verschwiegenheitsverpflichtung her und schon gar nicht als Verfügung durch die Ministerialbürokratie.
>>Vor wenigen Tagen haben mehrere Jäger, die ein Revier am Rand des Truppenareals von Ohrdruf haben, wo die Wölfin seit 2014 heimisch ist, ein amtliches Schreiben erhalten, welches ihnen sonderbar erschien.
Das Thüringer Umweltministerium informierte darin über die „Durchführung einer Maßnahme“ auf von Jägern gepachteten Flächen bei Ohrdruf . Die Jäger wurden wie folgt angewiesen: Sie müssten die Maßnahme dulden; sie müssten ihre jagdlichen Einrichtungen den vom Ministerium beauftragten Personen zur Nutzung überlassen; sie müssten alles unterlassen, was die Durchführung der Maßnahme behindere.
Damit nicht genug: „Dazu wird den Jagdpächtern und Begehungsscheininhabern das Betreten des Duldungsgebietes im genannten Zeitraum für jagdliche Zwecke untersagt.“ So notiert es der Geschäftsführer des Landesjagdverbands, Frank Herrmann , in der jüngsten Ausgabe des „Thüringer Jäger“, dem offiziellen Mitteilungsblatt des Landesjagdverbands.
Schließlich wird den Jägern vom Ministerium noch ein Maulkorb verpasst. „Bis zum Abschluss der Maßnahme sei Dritten gegenüber unbedingtes Stillschweigen zu wahren“, referierte Herrmann den Inhalt des amtlichen Schreibens.
Hätte der „Thüringer Jäger“ nicht berichtet, läge wohl weiter der Mantel des Schweigens über diesen „naturschutzfachlichen Maßnahmen“, die das Ministerium auf Nachfrage unserer Zeitung zumindest allgemein bestätigt. Zu Details mag es sich dennoch nicht äußern.<<
https://www.thueringer-allgemeine.d...ie-Jagd-auf-die-Ohrdrufer-Mischwoe-1757795804
>>Vor wenigen Tagen haben mehrere Jäger, die ein Revier am Rand des Truppenareals von Ohrdruf haben, wo die Wölfin seit 2014 heimisch ist, ein amtliches Schreiben erhalten, welches ihnen sonderbar erschien.
Das Thüringer Umweltministerium informierte darin über die „Durchführung einer Maßnahme“ auf von Jägern gepachteten Flächen bei Ohrdruf . Die Jäger wurden wie folgt angewiesen: Sie müssten die Maßnahme dulden; sie müssten ihre jagdlichen Einrichtungen den vom Ministerium beauftragten Personen zur Nutzung überlassen; sie müssten alles unterlassen, was die Durchführung der Maßnahme behindere.
Damit nicht genug: „Dazu wird den Jagdpächtern und Begehungsscheininhabern das Betreten des Duldungsgebietes im genannten Zeitraum für jagdliche Zwecke untersagt.“ So notiert es der Geschäftsführer des Landesjagdverbands, Frank Herrmann , in der jüngsten Ausgabe des „Thüringer Jäger“, dem offiziellen Mitteilungsblatt des Landesjagdverbands.
Schließlich wird den Jägern vom Ministerium noch ein Maulkorb verpasst. „Bis zum Abschluss der Maßnahme sei Dritten gegenüber unbedingtes Stillschweigen zu wahren“, referierte Herrmann den Inhalt des amtlichen Schreibens.
Hätte der „Thüringer Jäger“ nicht berichtet, läge wohl weiter der Mantel des Schweigens über diesen „naturschutzfachlichen Maßnahmen“, die das Ministerium auf Nachfrage unserer Zeitung zumindest allgemein bestätigt. Zu Details mag es sich dennoch nicht äußern.<<
https://www.thueringer-allgemeine.d...ie-Jagd-auf-die-Ohrdrufer-Mischwoe-1757795804