Verjährungsfrist Ordnungswidrikeiten Fischereirecht?

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Kann hier jemand etwas zur Verjährung und Verfolgungsfristen von geringfügigen Verstössen (geringes Verwarngeld ohne Ordnungswidrigkeitsverfahren) gegen das Fischereirecht sagen?

Den Fall möchte ich lieber nicht konkret schildern, da hält man mich für bekloppt und sagt: Das ist doch in Deutschland gar nicht möglich, so behämmert kann doch kein Bürokrat sein...

Hier grob umrissen die Fakten:

"Verstoss" vor anderthalb Jahren. Dann innerhalb von 3 Monaten Anhörungsbogen zurückgeschickt.

Jetzt kommt nach gut über einem weiteren Jahr nen Schrieb mit Verwarngeld.

Die Verwaltungsvorschrift für die Fischereibehörde des Bundeslandes sagt, dass sich OWis nach §31 OWiG verjähren.

Das sind in diesem Fall 6 Monate.

Muss ich den Sch***s bezahlen????
 
A

anonym

Guest
Wenn im jeweiligen Gesetz keine speziellen Regelungen enthalten sind, gilt das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__31.html

Es dürfte dann nach Deinen Schilderungen, die ich nicht nachprüfe, das hast Du ja selbst scheinbar schon getan, abhängig von der zu erwartenden Geldbuße Verfolgungsverjährung eingetreten sein, auf die Du dich berufen darfst.

ICH würde in concreto Einspruch einlegen unter Hinweis der Verfolgungs-Verjährung, wenn dem tats. auch so ist, Ende des Fällchens.
 
A

anonym

Guest
Wenn ich Deine Schilderungen so durchlese, ist mir eins noch nicht ganz klar. Hat die Verwaltungsbehörde nach anderthalb Jahren erst den Anhörungebogen zugeschickt, obwohl die Verfolgungsverjährung nach Deinen Worten sechs Monate beträgt? So hab ich das jedenfalls verstanden.....


Ansonsten §§ 32, 33 OWiG, da steht noch einiges Brisantes drin.........
 
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"Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt."

Vielleicht hat er mit ein und dem selben lebenden Köderfisch erst vor kurzem was gefangen.:20:


Einstein
 
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Also wegen nem lebendigen Köderfisch kriegt dich keiner dran.

Ich mach es nicht und distanziere mich von dieser Angelmethode.

Aber wenn ich einen lebendigen Köderfisch dran hätte und wer den Köder kontrolliert, dann würd ich gewaltig anhauen mit der Begründung "es könntet ja ein Zander dran sein und auf dem Grund liegen".
Spätestens dann wär der Köderfisch eh hinüber :21:

(Ich hoff ich habs verständlich ausgedrückt)
 
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Keine Sorge, es ging nicht um irgendeine Angelmethode oder sonstiges Tierschutzrelevantes. Reine Verwaltungsbürokratieschei**e...
 
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War auch wirklich nur ein Joke.
Ich wünsch dir natürlich Erfolg bei deiner Sache.
Dieses Land geht mir mit seinen Korinthenkackereien mittlerweile mächtig auf`s Geschröte.

Einstein
 
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saujager1977 schrieb:
Keine Sorge, es ging nicht um irgendeine Angelmethode oder sonstiges Tierschutzrelevantes. Reine Verwaltungsbürokratieschei**e...

Manchmal machens einem schon echt das Leben schwer. Scheiß Korinthenkackerei :17: :16:
 

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