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Kann hier jemand etwas zur Verjährung und Verfolgungsfristen von geringfügigen Verstössen (geringes Verwarngeld ohne Ordnungswidrigkeitsverfahren) gegen das Fischereirecht sagen?
Den Fall möchte ich lieber nicht konkret schildern, da hält man mich für bekloppt und sagt: Das ist doch in Deutschland gar nicht möglich, so behämmert kann doch kein Bürokrat sein...
Hier grob umrissen die Fakten:
"Verstoss" vor anderthalb Jahren. Dann innerhalb von 3 Monaten Anhörungsbogen zurückgeschickt.
Jetzt kommt nach gut über einem weiteren Jahr nen Schrieb mit Verwarngeld.
Die Verwaltungsvorschrift für die Fischereibehörde des Bundeslandes sagt, dass sich OWis nach §31 OWiG verjähren.
Das sind in diesem Fall 6 Monate.
Muss ich den Sch***s bezahlen????
Den Fall möchte ich lieber nicht konkret schildern, da hält man mich für bekloppt und sagt: Das ist doch in Deutschland gar nicht möglich, so behämmert kann doch kein Bürokrat sein...
Hier grob umrissen die Fakten:
"Verstoss" vor anderthalb Jahren. Dann innerhalb von 3 Monaten Anhörungsbogen zurückgeschickt.
Jetzt kommt nach gut über einem weiteren Jahr nen Schrieb mit Verwarngeld.
Die Verwaltungsvorschrift für die Fischereibehörde des Bundeslandes sagt, dass sich OWis nach §31 OWiG verjähren.
Das sind in diesem Fall 6 Monate.
Muss ich den Sch***s bezahlen????