Verkauf von Miteigentumsanteil an Einzelgarage

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Danke ... bisher kenne ich keine Teilungserklärung dazu. Muss aber unabhängig mal ins Grundbuchamt, um zu sehen, welche Flurstücke das jeweils genau sind. Dann prüfe ich dort auch, ob es einen Teilungserklärung gibt.


Dann bist Du auch kein Eigentümer! Was bezweckst Du also mit dieser (einigermaßen) sinnbefreiten Fragerei? Wenn Du glaubst, man könnte über diesen abstrusen Weg einem Anderen möglicherweise die Zufahrt bzw. den Zugang zu einem Objekt vermasseln, täuscht Du Dich.
 
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Die Teilungserklärung ist ein notarieller Akt, quasi ein Vertrag über ein Grundstück. Ob das alles im Grundbuch steht glaube ich eher kaum. Du musst also schon in die Teilungserklärung als solche schauen.

Darf man nach dem Hintergrund der Frage fragen? IdR macht man solche Konstrukte ja damit nicht 1 einzelner sagen kann hier darf niemand durch oder aus ähnlichen gründen. Nicht einer alleine darf jedem anderen die Suppe nach belieben versalzen.

Warum soll man sich aus so einer relativ sicheren und bequemen Situation heraus begeben wollen und wer will so einen Miteigentümeranteil kaufen und warum?

Es handelt sich um ein geerbtes Haus, von dem mir eben keine Teilungserklärung vorliegt.

Letztlich habe ich noch keinen Nachbarn gefunden, welcher die Teilungserklärung hat und kennt.

Mir gehts es eben auch um die Wege, an denen ich einen Mitanteil habe, was da ggf. auf mich zukommen kann. Und da ich die Teilungserklärung nicht kenne, weiß ich auch nicht welche Mehrheitsverhältnisse darin für Änderungen festgelegt wurden.
 
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Dann bist Du auch kein Eigentümer! Was bezweckst Du also mit dieser (einigermaßen) sinnbefreiten Fragerei? Wenn Du glaubst, man könnte über diesen abstrusen Weg einem Anderen möglicherweise die Zufahrt bzw. den Zugang zu einem Objekt vermasseln, täuscht Du Dich.

1. bin ich Eigentümer

2. bezwecke ich nur die rechtlichen Hintergründe zu erfahren

3. will ich niemand irgend etwas vermasseln

4. täusche ich mich nicht darin, dass DU mir extrem zu negativ denkst!
 

z/7

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Mehrparteienhäuser haben doch oft ne Hausverwaltung. Vllt weiß die bescheid?

Und eigentlich müßten solche Dokumente zusammen mit der Besitzurkunde, Grundbuchauszug, Kaufvertrag whatever aufgehoben worden sein. War der Erblasser so ein Schlamper?
 
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Teilungserklärungen bekommt man auch oft via Bauakteneinsicht mit berechtigen Interesse beim zuständigen Bauamt.
 
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Mehrparteienhäuser haben doch oft ne Hausverwaltung. Vllt weiß die bescheid?

Und eigentlich müßten solche Dokumente zusammen mit der Besitzurkunde, Grundbuchauszug, Kaufvertrag whatever aufgehoben worden sein. War der Erblasser so ein Schlamper?

Geht um kein Mehrfamilienhaus, sondern um ein Reihenhaus. Hausverwaltung gibts es hier definitiv nicht.

Und beim Erblasser handelt es meinen Vater, welcher schon Jahre vor seinem Tod dement war ...

In den Unterlagen zum Haus habe ich bisher keine Teilungserklärung finden können. Die beiden Nachbarn ( welche seit der Erstellung hier leben ... seit 46 Jahren), wissen komischerweise auch nichts von einer Teilungserklärung.
 
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Als Miteigentümer kann man sich eine Kopie der Teilungserklärung vom Grundbuchamt geben lassen. Gegen Gebühr! Dass ein Bauamt diese Urkunde hat wäre mir neu.
 
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1. bin ich Eigentümer

Dann wüsstest Du aber etwas mit dem Begriff "Teilungserklärung" anzufangen und dass diese nicht im Grundbuch ist. Zudem ist aus der Sicht eines Eigentümers/Erwerbers/Veräußerers sinnlos, mit den von Dir umschriebenen Rechten zu dealen. Einmal völlig abgesehen von der Würdigung der Rechtslage.

2. bezwecke ich nur die rechtlichen Hintergründe zu erfahren

Rechtliche Hintergründe von Nonsens? :unsure: Wo ist der tiefere Sinn?

3. will ich niemand irgend etwas vermasseln

Außerhalb der Jagd glaub ich auch an das Gute im Menschen. :giggle:

4. täusche ich mich nicht darin, dass DU mir extrem zu negativ denkst!

Das kommt Dir nur so vor, aber beim Thema Immobilie denke ich sehr positiv und deshalb helfe ich Dir gerne, wenn es Sinn macht. ;)
 
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Der Notar, vor welchem die Urkunde errichtet wurde sollte eine Kopie machen können.
 
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Teilungserklärung liegt in der Grundakte, die beim Grundbuchamt geführt wird.

Hingehen, berechtigtes Interesse nachweisen (Erbschein), kopieren bzw. fotografieren.

Zu deinen Aushangsfragen: 1. nein und 2. nein
 
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Es handelt sich um ein geerbtes Haus, von dem mir eben keine Teilungserklärung vorliegt.

Letztlich habe ich noch keinen Nachbarn gefunden, welcher die Teilungserklärung hat und kennt.

Mir gehts es eben auch um die Wege, an denen ich einen Mitanteil habe, was da ggf. auf mich zukommen kann. Und da ich die Teilungserklärung nicht kenne, weiß ich auch nicht welche Mehrheitsverhältnisse darin für Änderungen festgelegt wurden.


Aha, Du bist also Erbe eines Reihenhauses geworden und als Eigentümer von ein paar Flächen umgeben, an denen Du einen Miteigentumsanteil hast. Nun hast Du die Sorge, dass eines schwarzen Tages die damit verbundenen Pflichten bzw. evtl. Sanierungskosten auch Dein Geldsackerl belasten könnten, OBWOHL Du von den Flächen gar nix hast. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich meine Phantasie möglicherweise in die zutreffende Richtung entfaltet haben könnte?
 
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Aha, Du bist also Erbe eines Reihenhauses geworden und als Eigentümer von ein paar Flächen umgeben, an denen Du einen Miteigentumsanteil hast. Nun hast Du die Sorge, dass eines schwarzen Tages die damit verbundenen Pflichten bzw. evtl. Sanierungskosten auch Dein Geldsackerl belasten könnten, OBWOHL Du von den Flächen gar nix hast. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich meine Phantasie möglicherweise in die zutreffende Richtung entfaltet haben könnte?

entfalte Deine Phantasie wie immer Du möchtest, zumal Du falsch liegst ...

Unabhängig geht es hier um eine andere Fragestellung, was Dir aber in Deiner abgleitenden Phantasie scheinbar entgeht.

Allen anderen Danke für die Hilfe!
 
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Aha, Du bist also Erbe eines Reihenhauses geworden und als Eigentümer von ein paar Flächen umgeben, an denen Du einen Miteigentumsanteil hast. Nun hast Du die Sorge, dass eines schwarzen Tages die damit verbundenen Pflichten bzw. evtl. Sanierungskosten auch Dein Geldsackerl belasten könnten, OBWOHL Du von den Flächen gar nix hast. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich meine Phantasie möglicherweise in die zutreffende Richtung entfaltet haben könnte?

:rolleyes:
 
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Dann wüsstest Du aber etwas mit dem Begriff "Teilungserklärung" anzufangen und dass diese nicht im Grundbuch ist. Zudem ist aus der Sicht eines Eigentümers/Erwerbers/Veräußerers sinnlos, mit den von Dir umschriebenen Rechten zu dealen. Einmal völlig abgesehen von der Würdigung der Rechtslage.

Die Teilungserklärung ist Vorraussetzung für den Grundbucheintrag. Natürlich liegt die Urkunde dort! Man sollte nicht zu Themen schreiben, wo man nicht so bewandert ist!
 

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