Danke ... bisher kenne ich keine Teilungserklärung dazu. Muss aber unabhängig mal ins Grundbuchamt, um zu sehen, welche Flurstücke das jeweils genau sind. Dann prüfe ich dort auch, ob es einen Teilungserklärung gibt.
Dann bist Du auch kein Eigentümer! Was bezweckst Du also mit dieser (einigermaßen) sinnbefreiten Fragerei? Wenn Du glaubst, man könnte über diesen abstrusen Weg einem Anderen möglicherweise die Zufahrt bzw. den Zugang zu einem Objekt vermasseln, täuscht Du Dich.