hatte mit meinem Nachbarn gerade eine Diskussion, bei welcher ich mit ihm komplett anderer Meinung war.
Folgende Basis:
Es gibt ein Wohnhaus (Einfamilienhaus), welches auf Flurstück 1 steht, dort herum und in der Nähe des Hauses verlaufen drei Wege (Flurstücke 2-4),
und dazu gibt es einen Garagenhof (Flurstück 6) in welchem sich neben anderen privaten Garagen eine Einzelgarage auf Flurstück 5 befindet.
Dazu gibt es einen Grundbuchauszug, in dem einem Eigentümer folgendes gehört:
Flurstück 1 - Ahornstr 1 mit einem Einfamilienhaus mit Garten und 500m² Fläche
Flurstück 2 - 1/24 Miteigentumsanteil am Grundstück des Weges Ahornstraße zu 300m² (Gehweg)
Flurstück 3 - 1/24 Miteigentumsanteil am Grundstück des Weges Birkenstraße zu 400m² (Gehweg)
Flurstück 4 - 1/24 Miteigentumsanteil am Grundstück des Weges Eichenstraße zu 200m² (Gehweg)
Flurstück 5 - bei er Birkenstraße, Einzelgarage, zu 15m² (Fläche auf der die Garage steht)
Flurstück 6 - 1/24 Miteigentumsanteil an der Hof und Gebäudefläche bei der Birkenstraße, Hof und Gebäudeflächen, zu 600m² (Garagenhof zwischen den Einzelgaragagen)
Nun folgende Fragen dazu:
1. kann z.B. der Miteigentumsanteil (Flurstück 6) am Garagenhof ohne die eigentlich Garage (auf Flurstück 5) einzeln verkauft werden?
um die Garage zu erreichen muss der gemeinschaftliche Garagenhof befahren werden, dessen Miteigentum verkauft werden soll.
2. kann ein Miteigentum zu dem ums Wohnhaus gelegenen Wegen (Flurstücke 2-4) ohne das Wohnhaus verkauft werden?
Flurstück 4 grenzt z.B. gar nicht an das eigentliche Wohnhaus an, sondern liegt nur in der Nähe des Wohnhaus und ist für den Zugang zu anderen Häusern.
Und Zusatz - es geht nicht um die Frage, ob das ggf. jemand einzeln kaufen würde, sondern rein darum, ob man das Miteigentum ggf. einzeln ohne das eigentlich Objekt dazu verkaufen kann.
Danke!