- Registriert
- 13 Aug 2003
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Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Man soll bei Treibjagden ja Vekehrschilder aufstellen um den Verkehr vor möglichem Wildwechsel zu warnen.
Folgendes Szenario:
Von der Jagdgesellschaft werden keine oder keine "regelkonformen" Schilder aufgestellt.
Rehwild gerät durch die Treibjagd und den damit verbundenen Lärm auf eine Straße in der Nähe und wird von einem Autofahrer erfasst.
Wer muss dann für den enstandenen Schaden haften, wenn nachgewiesen wird / werden kann, dass keine oder keine "regelkonformen" Verkehrshinweisschilder aufgestellt wurden?
Haftet,
a) nur der Jagdleiter
oder
b) beide Jagdpächter ???
Für Antworten wäre ich sehr dankbar, ich habe leider im Netz ncoh keinen richtigen Hinweis auf meine Fragestellung gefunden.
Ich habe folgende Frage:
Man soll bei Treibjagden ja Vekehrschilder aufstellen um den Verkehr vor möglichem Wildwechsel zu warnen.
Folgendes Szenario:
Von der Jagdgesellschaft werden keine oder keine "regelkonformen" Schilder aufgestellt.
Rehwild gerät durch die Treibjagd und den damit verbundenen Lärm auf eine Straße in der Nähe und wird von einem Autofahrer erfasst.
Wer muss dann für den enstandenen Schaden haften, wenn nachgewiesen wird / werden kann, dass keine oder keine "regelkonformen" Verkehrshinweisschilder aufgestellt wurden?
Haftet,
a) nur der Jagdleiter
oder
b) beide Jagdpächter ???
Für Antworten wäre ich sehr dankbar, ich habe leider im Netz ncoh keinen richtigen Hinweis auf meine Fragestellung gefunden.