Verkehrssicherungspflicht übertragbar?

S

seppeljagd

Guest
Hallo,
ich habe als Revierinhaber die Verkehrssicherungspflicht u.a. für die bestehenden Reviereinrichtungen. Kann ich diese Begehungsscheininhaber für die von Ihnen gebauten Reviereinrichtungen privatrechtlich ebenfalls "in die Pflicht" nehmen und ggfl. bei einer Inanspruchnahme seitens Dritter auf die Begehungsscheininhaber zurückgreifen?

Danke für eine Antwort.

Gruß seppeljagd
 
Registriert
23 Mrz 2005
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Im Innenverhältnis auf jeden Fall, gegenüber dem Dritten bist Du jedoch Inhaber des Jagdausübungsrecht ("Revierinhaber") und damit im Außenverhältnis verantwortlich!
 

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