[Baden-Württemberg] Verkürzung der Jagdzeiten durch die Hintertür?

Fex

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Aha.
Aber wenn wurden doch Jagdzeiten einzelner Wildarten verkürzt und nicht pauschal.

Merkwürdige Definition. Dank der Jagdzeit für Sauen gibts sowieso keine allgemeine Jagdruhe.
Diese Ausnahme wird per jährlich zu verlängerndem Dekret verkündet. Irgendwann wird auch das wegfallen.
 
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§41 (2) JWMG:

"In der Zeit vom 16. Februar bis 15. April sind sämtliche Wildtiere mit der Jagd zu verschonen (allgemeine Schonzeit). Abweichend von Satz 1 ist die Jagd auf Schwarzwild im äußeren Waldstreifen bis zu einem Abstand von 200 Metern vom Waldaußenrand und in der offenen Landschaft zulässig; bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke ist die Jagd auf Schwarzwild im gesamten Wald und in der offenen Landschaft im Monat März zulässig. Ebenfalls zulässig ist das Aufsuchen und Nachstellen im Rahmen der Ausbildung von Jagdhunden."

Also das Schwarzwildjagen in der Feldflur und bis 200m in den Wald bleibt uns auf Dauer erhalten. Das mit der Schneedecke zeitlich begrenzt nur aufgrund ASP.

Ich persönlich finde die Regelung nicht zu Ende gedacht, aber mit guten Ansätzen. Im Hungermonat März sollte das (wiederkäuende) Schalenwild seine Ruhe im Wald haben. Auch um Verbiss der durch Jagddruck (wenn auch nur auf Sauen angesessen wird) und Störungen (auch durch Erholungssuchende eingeschränkt durch ein generelles Wegegebot wäre zudem sinnvoll) zu verhindern...

ALLERDINGS bin ich für eine Beschränkung der allg. Schonzeit auf den Wald! In der offenen Feldflur sollten Sauen, Raubwild, Krähen usw weiter bejagt werden bis zumindest Ende Februar.


Unter den Umständen hätte ich keine Probleme mit der Allg. Schonzeit.



Die Jagdzeitenveränderungen sollen direkt nach der Landtagswahl beschlossen werden. Für dieses Jagdjahr wird es wohl zeitlich nicht mehr reichen, aber vermutlich ab 2022. Dafür spricht, dass in der DVO zum JWMG es schon zwei neue Punkte gibt, die bisher nur nach Bezahlung einzusehen sind:
§5 Kirrung ab 28.02.2022
§10 Jagdzeiten ab 28.02.2022
Link: http://www.landesrecht-bw.de/jporta...gGDVBWV4P10&doc.part=s&toc.poskey=#focuspoint

Falls jemand das Geld in die Hand nimmt, könnte er die Neuigkeiten (sofern sie bereits fertig ausgearbeitet sowie beschlossen und dort abrufbar sind) hier einstellen? :)
 
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Ich muss ja gestehen ich war wirklich etwas irritiert als ich im Januar mal die Jagdzeiten angesehen habe. Die Änderungen mit der allg. Schonzeit zum 16.02. hatte ich noch so im Kopf. Ich war mir aber felsenfest sicher, das es am 16.04. auf Rehwild los gehen würde (was ich ganz nebenbei begrüßt hätte).

Genau so gings mir auch und so wurde es auch angekündigt.
 
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Diese Ausnahme wird per jährlich zu verlängerndem Dekret verkündet. Irgendwann wird auch das wegfallen.

... und dann bin ich mal gespannt, wer den Wildschaden dann bezahlen soll. Letzte Woche wurde eine Wiese umgedreht, 100 auf 50 Schritt schön gleichmäßig und Wiesenhobelkonform:mad:

Aber ich dachte auch Rehwild ist ab Mitte April frei und muss dann erlegt werden um das Klima zu retten.
 
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Merkwürdige Art.

Hier wurden die Jagdzeiten letztes Jahr fürs Rehwild deutlich verlängert und auf den 1.4. vorverlegt und Sauen ganzjährig, egal ob Feld oder Wald.
Was nützt mir jetzt eine Schonung im Wald, wenn die Sauen nichts im Feld zu fressen oder auch nur Deckung finden und eben nicht im Feld sind?
Dann schont man sie im Wald damit es möglichste viele werden und wenn Deckung und Fraß stimmen laufen sie wieder zahlreicher geworden ins Feld.
 
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Die SW Regelung ist großer Quatsch den vor allem kein Mensch kontrollieren kann...
 
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... und dann bin ich mal gespannt, wer den Wildschaden dann bezahlen soll. Letzte Woche wurde eine Wiese umgedreht, 100 auf 50 Schritt schön gleichmäßig und Wiesenhobelkonform:mad:
Du, bzw. der Pächter. Im Feld darfst du nach JWMG, wie oben dargelegt, dauerhaft (solange das Gesetz bestand hat) Schwarzwild bejagen....
 
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Die SW Regelung ist großer Quatsch den vor allem kein Mensch kontrollieren kann...
Ja es wird wie vieles nicht kontrolliert, aber wenn du in der allg. Schonzeit beim Ansitz im Wald (>200m von der nächsten Feldflur) erwischt wirst steht dir Ärger bevor...

OWI nach §67 Abs. 2
Vorsätzlich oder fahrlässig...
12. entgegen §41 Abs. 2 Wildtiere nicht mit der Jagd verschont.
 
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Merkwürdige Art.

Hier wurden die Jagdzeiten letztes Jahr fürs Rehwild deutlich verlängert und auf den 1.4. vorverlegt und Sauen ganzjährig, egal ob Feld oder Wald.
Was nützt mir jetzt eine Schonung im Wald, wenn die Sauen nichts im Feld zu fressen oder auch nur Deckung finden und eben nicht im Feld sind?
Dann schont man sie im Wald damit es möglichste viele werden und wenn Deckung und Fraß stimmen laufen sie wieder zahlreicher geworden ins Feld.
Vielleicht war der Hintergedanken, den Wutzen im Feld Feuer unterm Hintern machen und im Wald in Ruhe lassen, damit sie das Feld nicht mehr so attraktiv finden?
 
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Vielleicht war der Hintergedanken, den Wutzen im Feld Feuer unterm Hintern machen und im Wald in Ruhe lassen, damit sie das Feld nicht mehr so attraktiv finden?

Ja und v.a. ist der Gedanke da bei dem wiederkäuenden Schalenwild, dem so viel wie möglich Ruhe in dem Zeitraum zu Gute kommen soll (Verbiss und Schäle).

Die Drückjagden und damit die effizienteste Methode Schwarzwild zu regulieren sind vorbei. Bachen beginnen zu frischen und erschweren somit die Jagd. Also nicht die besten Voraussetzungen.
 
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Ich habe den Sinn dieser allgemeinen Schonzeit nie verstanden. Jagdzeiten festlegen, fertig. Ohne Rehwild ab 15.04. freizugeben sehe ich in der Änderung noch weniger Sinn, was soll das bringen?
 
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Vielleicht war der Hintergedanken, den Wutzen im Feld Feuer unterm Hintern machen und im Wald in Ruhe lassen, damit sie das Feld nicht mehr so attraktiv finden?

Das ist mir klar, aber im Winter??

Reviere mit Wald-Feld Anteil sollten das in der Vegetationsperiode sicher so machen und im Winter DJ im Wald.
Aber im Februar-März? Jagdruhe im Wald damit sie sich fröhlich vermehren können?
Allein die Frischlinge die man da im Wald erwischt, machen ab April-Mai keinen Schaden im Feld.

ASP scheint da im Südwesten wohl auch noch kein Thema.

In Rotwildrevieren mag es ja noch angehen. Aber rehwild schert sich einen Schxx darum wenn Sauen geschossen werden.
Mal abgesehen davon, daß sie hier schon ab dem 1.4. bejagt werden können, also Böcke und Schmalrehe.
 
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14 Mai 2009
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Die Methodik des JWMG zu hinterfragen ist sinnlos. Es handelt sich nicht um ein Jagdgesetz mit konsequentem Focus auf Jagd und Wildbiologie sondern um ein Jagdverhinderungs- und Waldschutzgesetz.

Das war und ist auch allen klar, die sich versucht haben, bei der unseligen Entstehung dagegen zu stemmen. Es war halt Bestandteil des Koalitionsvertrages der damaligen Regierung und musste als Klientelgesetz umgesetzt werden, koste es was es wolle.

Der derzeitige Minister versucht sicherlich auch nicht alles, was in seiner Macht steht, um das Gesetz wenigstens vernünftig handhabbar zu machen.

Ist schon ein Trauerspiel.☹️
 

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