Folgender Sachverhalt:
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk wurde vor 19 Jahren mit einer Laufzeit von 20 Jahren an 2 Pächter verpachtet.
Mittlerweile ist 1 Pächter verstorben, seine Ehefrau hat als Jagdausübungsberechtigten ihren Sohn eingesetzt.
Die Ehefrau ist mittlerweile auch verstorben. Der Sohn als Erbe ist JAB geblieben.
Nun möchte der verbliebene Pächter einen Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages stellen. Wenn der andere Pächter noch leben würde, müsste der einem solchen Antrag mit unterzeichnen.
Gilt der Erbe/JAB jetzt praktisch als Pächter und muss den Antrag mit unterstützen, oder kann der eine Pächter diesen Antrag alleine stellen.
Danke schon mal für eure Antworten.
Einstein
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk wurde vor 19 Jahren mit einer Laufzeit von 20 Jahren an 2 Pächter verpachtet.
Mittlerweile ist 1 Pächter verstorben, seine Ehefrau hat als Jagdausübungsberechtigten ihren Sohn eingesetzt.
Die Ehefrau ist mittlerweile auch verstorben. Der Sohn als Erbe ist JAB geblieben.
Nun möchte der verbliebene Pächter einen Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages stellen. Wenn der andere Pächter noch leben würde, müsste der einem solchen Antrag mit unterzeichnen.
Gilt der Erbe/JAB jetzt praktisch als Pächter und muss den Antrag mit unterstützen, oder kann der eine Pächter diesen Antrag alleine stellen.
Danke schon mal für eure Antworten.
Einstein