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risith
Guest
Waidmannsheil,
Meine Lebensgefährtin, die ihren offiziellen Wohnsitz nicht bei mir hat, hat eine Jagdeinladung von einem Jagdfreund meinerseits bekommen. Da ich beruflich verhindert bin, fährt sie alleine. Da sie selbst keine Waffen hat, nimmt sie mein Gewehr.
Hat jemand eine Ahnung wie das rechtlich ist wenn der Eigentümer der Waffe nicht dabei ist bzw. wenn sie die Waffe für einen bestimmten Zeitraum bei sich hat?
Ps: Wir sind beide Österreicher und es geht um österreichisches Recht...
Waidmannsdank im Voraus...
Meine Lebensgefährtin, die ihren offiziellen Wohnsitz nicht bei mir hat, hat eine Jagdeinladung von einem Jagdfreund meinerseits bekommen. Da ich beruflich verhindert bin, fährt sie alleine. Da sie selbst keine Waffen hat, nimmt sie mein Gewehr.
Hat jemand eine Ahnung wie das rechtlich ist wenn der Eigentümer der Waffe nicht dabei ist bzw. wenn sie die Waffe für einen bestimmten Zeitraum bei sich hat?
Ps: Wir sind beide Österreicher und es geht um österreichisches Recht...
Waidmannsdank im Voraus...