Verleihen der Waffe in Österreich?

R

risith

Guest
Waidmannsheil,

Meine Lebensgefährtin, die ihren offiziellen Wohnsitz nicht bei mir hat, hat eine Jagdeinladung von einem Jagdfreund meinerseits bekommen. Da ich beruflich verhindert bin, fährt sie alleine. Da sie selbst keine Waffen hat, nimmt sie mein Gewehr.
Hat jemand eine Ahnung wie das rechtlich ist wenn der Eigentümer der Waffe nicht dabei ist bzw. wenn sie die Waffe für einen bestimmten Zeitraum bei sich hat?

Ps: Wir sind beide Österreicher und es geht um österreichisches Recht...

Waidmannsdank im Voraus...
 

szi

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Wenn sie eine WBK od. eine gültige Jagdkarte hat, sollte das kein Problem darstellen.

§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.

(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die


1.


Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;

2.


im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Jagdwaffen;

3.


als Angehörige einer traditionellen Schützenvereinigung mit ihren Gewehren aus feierlichem oder festlichem Anlaß ausrücken;


dies gilt auch für das Ausrücken zu den hiezu erforderlichen, vorbereitenden Übungen;

4.


sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigten Schießstätte befinden.

(3) Die Behörde hat einen Waffenpaß auszustellen, wenn der Antragsteller verläßlich ist und einen Bedarf (§ 22 Abs. 2) zum Führen solcher Schußwaffen nachweist. Die §§ 25 bis 27 gelten; § 25 Abs. 4 jedoch mit der Maßgabe, daß die Schusswaffen der Kategorie C oder D nach der Entziehung der Bewilligung zum Führen dieser Waffen beim Besitzer verbleiben.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016
 
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Borg ihr die Plempe und sie soll sie pfleglich behandeln.

Eine notariell beglaubigte Überlassungsurkunde ist derzeit nicht nötig.... aber das kommt, sobald die Grünen am Ruder sind.
 
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Ich lese die zitierte Vorschrift so, dass zum Führen einer bestimmten Büchse oder Flinte berechtigt ist, wer allgemein diese Waffenkategorie führen darf.

Auf das Eigentum an der Waffe kommt es dabei nicht an.
Der Jägersmann/die Jägersfrau darf also auch jede geliehene Waffe führen.
 
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Ich glaube eher der Verfasser meint, z.b. wenn er zufällig eine Waffenkontrolle hätte ob er was vorweisen muss, dass die Freundin das Gewehr geliehen hat...

Da bin auch überfragt da meine Gattin im selben Haushalt lebt und somit diese Problematik nicht entsteht..

Wmh
 
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Warum soll sie in Ö eine Waffenkontrolle haben?
Zum Führen einer Waffe ist die Gute berechtigt, wenn sie die gültige Jagdkarte mit hat.
(Alle Einschränkungen hinsichtlich Revier etc. setze ich als bekannt voraus.)

Wenn die Männer mit den weissen Mützen keinen begründeten Verdacht auf Diebstahl hegen,
reicht die Jagdkarte. Und die Munition muss auch nicht vorgezählt werden...
 
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Nein, wenn ER eine Waffenkontrolle hat und die Waffe nicht im Schrank steht.. So hab ich das gemeint...
Wh
 
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User 9286

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1. Kann die Polizei ja nicht feststellen wer der Eigentümer ist. (Wenn noch nicht neu angemeldet) Somit genügt nur die Jagdkarte.
2. Überprüft die Polizei zuhause keine Waffen der Kategorie C und D.
Ich würd mir da keine Gedanken darüber machen.
 
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mauser3 schrieb:
1. Kann die Polizei ja nicht feststellen wer der Eigentümer ist. (Wenn noch nicht neu angemeldet) Somit genügt nur die Jagdkarte.
2. Überprüft die Polizei zuhause keine Waffen der Kategorie C und D.
Ich würd mir da keine Gedanken darüber machen.

Ad 1. aber was wenn sie gemeldet sind?
Ad 2. sie kommen nur wenn du Kat. B besitzt und wenn sie kommen dann kontrollieren sie auch alle Waffen nicht nur B sondern auch C und D...
 
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arco2012 schrieb:
mauser3 schrieb:
1. Kann die Polizei ja nicht feststellen wer der Eigentümer ist. (Wenn noch nicht neu angemeldet) Somit genügt nur die Jagdkarte.
2. Überprüft die Polizei zuhause keine Waffen der Kategorie C und D.
Ich würd mir da keine Gedanken darüber machen.

Ad 1. aber was wenn sie gemeldet sind?
Ad 2. sie kommen nur wenn du Kat. B besitzt und wenn sie kommen dann kontrollieren sie auch alle Waffen nicht nur B sondern auch C und D...
Schwachfug!
Sie kontrollieren nur die B-Waffen.
C und D interessieren sie nicht - und sie haben sie nicht zu interessieren.
Wir sind ja nicht in Germanien.
 

szi

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Es wird maximal die ordentliche Verwahrungsmöglichkeit der C & D Waffen "kontrolliert".
Bei B sind sie schon etwas genauer.
 
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arco2012 schrieb:
mauser3 schrieb:
1. Kann die Polizei ja nicht feststellen wer der Eigentümer ist. (Wenn noch nicht neu angemeldet) Somit genügt nur die Jagdkarte.
2. Überprüft die Polizei zuhause keine Waffen der Kategorie C und D.
Ich würd mir da keine Gedanken darüber machen.

Ad 1. aber was wenn sie gemeldet sind?
Ad 2. sie kommen nur wenn du Kat. B besitzt und wenn sie kommen dann kontrollieren sie auch alle Waffen nicht nur B sondern auch C und D...


wieviele wochen hat man zeit um einen besitzwechsel zu melden???????????

na also, wozu der ganze streß??? :? :? :?
 
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Bei mir war die Kontrolle eigentlich immer recht locker. Wollten nur den WP und die WBK sehen. Fragten dann wo die Pistolen und der Revolver sind, auf meine Antwort im Extrafach des Waffenschranks für meine C und D Waffen wars das auch schon.

Laut Waffengesetz hat man 6 Wochen Zeit den Besitzwechsel zu melden, also wozu die Aufregung.
 

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