[RLP] Verletzung bei der Jagdausübung... kein Fremdverschulden!

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Da der NSF rechtlich automatisch der Jagdleiter ist (wenn gleichzeitig Pächter griffe im Falle eines Unfalls da auch die BG, wenn Jagdgast nicht), kann nur die Person, die in ihrer Eigenschaft als Jagdhelfer angefordert wurde, gemeint sein.
Der Helfer ist dann nicht selbstbestimmt an einem von ihm bestimmten Zeitpunkt unterwegs und erledigt die Aufgabe, so wie er das für richtig hält, sondern auf Geheiß und Ansage des NSF.
Wird auch in dem von mir verlinkten Artikel deutlich erklärt.
 
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Wenn der den NSF unterstützende Jagdhelfer jedoch bewaffnet ist (geht aus dem Artikel nicht hervor), sieht die Sache schon wieder anders aus - vgl.: Treiber.:
"... als Unterstützungskräfte eingesetzt. Als solche unterliegen sie im Allgemeinen dem Direktionsrechts des Jagdunternehmers und sind in ihrer Tätigkeit arbeitnehmerähnlich in das Jagdgeschehen eingebunden bzw. in das Jagdunternehmen eingegliedert. Sie unterliegen deshalb bei dieser Tätigkeit grundsätzlich dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz - unbeachtlich, ob sie dafür auch ein Entgelt erhalten.
Sofern eine Waffe im Jagdgeschehen mitgeführt wird, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass die Teilnahme am Jagdgeschehen von der Handlungstendenz weniger durch die Tätigkeiten als [Treiber] speist, als vielmehr aus der Rolle als Jäger. Denn für die (versicherte) Tätigkeit als [Treiber] wird keine Waffe benötigt. ..."
 
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Deshalb kann man nur empfehlen sich selbst abzusichern.

Jahrelangen Rechtsstreit kann man dann ja anschließend immer noch führen sofern man sich auch für juristische Streitigkeiten versichert und die notwendige Kraft hat. Auf irgendwelche Einzelurteile und Spezialfälle sollte man überhaupt nicht verweisen. Das weckt nur später vielleicht bitter enttäuschte Vorstellungen.

Eine Jagdunfallversicherung in Verbindung mit ohnehin notwendiger Jagdhaftpflicht kostet sehr wenig, Jahresbeitrag schon ab 10-15€, je nach Versicherungssumme - logisch.

Bei uns im Revier verlangen wir eine solche Jagdunfallversicherung von jedem Begeher oder Tagesgast. Zu seiner Absicherung!

sehr gut (y)(y)(y)(y)
 
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aus meiner Erfahrung:
das Wichtigste ist die Rechtsschutzversicherung, um überhaupt Deine Forderungen gegen andere Versicherungen durchsetzen zu können.
In den letzten zwei Jahren habe ich hier einige Fälle auf dem Tisch gehabt, die mal wieder gezeigt haben, dass die Jagdversicherer und die BG sich nach Kräften winden um auf keinen Fall zu bezahlen. Bei der BG und der BUV war mir dieses Verhalten bekannt, aber dass sich die Jagdversicherer (v.a. die Gothaer) z.T. so dreist verhalten hätte ich nicht gedacht.

Mein Fazit: Eine Versicherung zu haben heißt noch lange nicht versichert zu sein.

Jain! Sich auf Rechtsschutzversicherer zu verlassen, geht auch sehr oft in die Hosen, da bei der Streitlustigkeit heutzutage die Versicherer extrem in Anspruch genommen werden.

Ich halte viel davon, für die Auswahl des Versicherers einen größeren Fachmakler gegen Maklervertrag zu beauftragen. Erstens kann ein guter Makler etwas zu Schadensquoten, Regulierungsverhalten im Verhältnis zu den Prämienaufkommen der Gesellschaften sagen und zweitens haben Großmakler oft eigene Deckungskonzepte, die mehrere Vorteile für Versicherte bieten können. In solchen Deckungskonzepten finden sich im Normalfall deutlich weniger "Hinzler und Kunzler" (Risikominimierung).
Weiterhin ist der Versicherte in erster Linie Kunde des Maklers und nur an zweiter Stelle der des Versicherers, d. h. i. d. R. wird das Kundeninteresse vom Makler mit Nachdruck vertreten, der auch seinen gesamten Bestand infolge Maklervertrages "umdecken" kann. Deshalb wird es sich eine Gesellschaft bei einem Großmakler zweimal überlegen, bei dessen Kunden im Schadensfall krumm zu gehen, wobei wiederum der (fähige) Makler im Gespräch mit dem Kunden dessen Risikoprofil / Bedarf sehr genau erarbeiten wird.

Der Versicherungsfritz von der Allianz oder Gothaer ist im Vergleich dazu nur der "verlängerte Arm" des Versicherers. Einfache Handelsvertreter, deren Kundenbestände nicht ihnen selber "gehören", sondern der Versicherungsgesellschaft und wo eben leider auch die "Hinzen u. Kunzen" von der Straße (mit allen möglichen Risikoprofilen) ins Büro schneien, wohingegen größere Makler meist ein ganz anderes Klientel betreuen. Das spielt insbesondere bei der Absicherung gewisser Lebensrisiken (BU, Unfall, Krankheit, Leben) eine große Rolle.
 
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