Verschärftes Waffenrecht mit Wirkung 01.09.2020; hier: Messer

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Ich habe da mal eine Frage zum Mitführen eines Messers im nichtjagdlichen Einsatz wie folgt: Könnte es sein, dass bei z.B. einer Wanderung in der Natur und Nutzung öffentlicher Wege, Straßen und gegebenenfalls öffentlicher Verkehrsmitte ich bei einer Kontrolle durch entsprechende Ordnungshüter ordnungsrechtliche bzw. strafrechtliche Probleme beim Mitführen eines Jagdmessers (feststehend, Klingenlänge unter 12 cm) nach neuster Gesetzeslage bekommen könnte? Muss ich gegebenenfalls das Messer an entsprechenden Orten unter Verschluß und nicht unmittelbar zugriffsbereit "Führen"?

Sofern ich die neuste Gesetzeslage verstehe bzw. nicht verstehe, kann schon bei einer behördlichen Überprüfung des ordnungsgemäßen Schusswaffenbesitzes ein zufällig herumliegendes Messer die Zuverlässigkeit kosten.:rolleyes:
 
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25 Mai 2018
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Hä? Diese Überprüfung würde doch zuhause stattfinden? Dann schießt du alle Küchenmesser weg??

Fahrt ihr eigentlich noch Auto? Bei so viel Angst einiger hier ihre Zuverlässigkeit zu verlieren, sollte man darüber mal zuerst nachdenken...
 
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Sofern ich die neuste Gesetzeslage verstehe bzw. nicht verstehe, kann schon bei einer behördlichen Überprüfung des ordnungsgemäßen Schusswaffenbesitzes ein zufällig herumliegendes Messer die Zuverlässigkeit kosten.:rolleyes:

Du kannst die Frage auch noch erweitern:
Was passiert wenn ich als legaler Schußwaffenbesitzer bei Kaufhof (oder irgend einem Supermarkt) ein Küchenmesser kaufe und dieses auf dem Heimweg zugriffsbereit in der Einkaufstüte mit mir führe?
 
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Du kannst die Frage auch noch erweitern:
Was passiert wenn ich als legaler Schußwaffenbesitzer bei Kaufhof (oder irgend einem Supermarkt) ein Küchenmesser kaufe und dieses auf dem Heimweg zugriffsbereit in der Einkaufstüte mit mir führe?
....na dann kannste gleich alles abgeben, Zuverlässigkeit ist natürlich auf Lebenszeit wech:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
,,Ironie aus"
MfG.
 
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Stell doch einfach die Passagen die hier fraglich sind ein, mit Überschrift und Nummer der Paragraphen. Dann sortiert sich das.

CdB
Mit dem von Blacklabby genannten LINK ( https://knife-blog.com/messerverbote-und-waffenverbotszonen/ s.o.) hat sich die Sache für mich erledigt sofern folgende Aussage rechtlich stimmig ist: „………… Ausnahme 1: Waffenrechtliche Erlaubnis
Jede waffenrechtliche Erlaubnis führt dazu, dass ein Inhaber eines Waffenscheins, einer Waffenbesitzkarte oder eines kleinen Waffenscheins ohne weitere Begründung ein berechtigtes Interesse zum Führen eines §42a WaffG konformen Messer in einer Waffenverbotszone besitzt.

Für Mitglieder dieser Personengruppe ändert sich im Hinblick auf das Führen von Messern praktisch nichts, denn die Regelungen außerhalb und innerhalb einer Waffenverbotszone sind für die Inhaber von WS, WBK und KWS identisch……“

Ich habe leider den § bzw. entsprechende Ausführungsbestimmungen zu dieser o. g. Aussage (noch) nicht gefunden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Und wer kennt schon jede Waffenverbotszone? Also bleibt demjenigen, der auf Nummer sicher gehen will nur ohne Messer zu gehen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass sich alle Bevölkerungsgruppe daran halten werden und diese Zonen so sicher sein werden wie Abrahams Schoss.
 
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11 Aug 2012
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Es gibt - leider - keinen, aber auch gar keinen Grund, die Sache ins Lächerliche ziehen zu wollen:

Diese, wie auch viele weitere Massnahmen mit dem Ziel der Grossen Transformation zu einer Besseren Welt™, kommen so harmlos daher, dass in diesem Fall der im grünem Loden gekleidete Jägersmann denken soll, gemeint wären andere und es träfe ihn ja nicht, er habe nichts zu verbergen, man hätte dies immer schon so gehabt und ausserdem hätte der gute Schutzmann, sein braver Freund und Helfer, sicherlich Verständnis und würde ihn daher bestimmt laufen lassen, wenn er mit seinem ollen Hirschhornklappmesserchen im Handschuhfach vom Jagdauto aus Versehen (nö, war ja auch nicht ausgeschildert) in eine "Waffenverbotszone" geraten ist.

Aber nein, dem ist nicht so.
 
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Ich bin vielleicht völlig unbedarft, aber:
Für mich stellen die neuen Verordnungen sogar eine Verbesserung gegenüber dem letzten Zustand mit seinen schwammigen Formulierungen dar.
 
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15 Feb 2015
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Vorsicht! Der oben zitierte Artikel von knife-blog.com ist so nicht komplett richtig. Es gibt auch Waffenverbotszonen – z.B. hier in Wiesbaden – in denen ein absolutes Verbot gilt! Weder die Jägerschaft Wiesbaden noch der Landesjagdverband Hessen haben hier bisher eine Ausnahmeregelung für Jäger erwirken können! (https://ljv-hessen.de/waffenverbotszonen-zum-jahreswechsel-und-ab-1-januar-in-wiesbaden/)

Diese Waffenverbotszone ist aber wie die in Hamburg nach "altem Gesetz". Die Ausnahmen für Inhaber Waffenrechtlicher Erlaubnisse gelten NUR für die, nach "neuem Gesetz" eingerichteten Zonen.
 

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