Verschärfung geplant - Messer

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Du vergisst die verschiedenen Lobbygruppen auch in den Ministerien und die Tatsache, dass der 42a ein "Gummiparagraph" ist, der sowohl SO als auch so ausgelegt werden kann, was dann bei teleologischer Auslegung eben dem entsprechenden bürgerfreundlichen Beamten die Handhabe gibt, etwas zu lassen, wenn ein nicht teleologisch geschulter und / oder bürgerunfreundlicher Beamter eben etwas tut.

Joe
 
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Mit Teleologie würd ich hier nicht argumentieren wollen. Dazu müsste zunächst der (hier vom Gesetz) beabsichtigte Zweck zweifelsfrei feststehen.
 
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.
Ich kenne auch den Fall eines Berufssoldaten, der das ihm als Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Victorinox Einhand-Mehrzweckmesser zwar in Uniform aber außerhalb des Dienstes mit sich führte und - soweit ich weiß rechtskräftig - verurteilt wurde.
.
Eigentlich nicht möglich und eine Klarstellung seitens des BMVg erfolgte umgehend, nachdem (nicht ganz so helle) Polizisten heimfahrende Soldaten kontrollierten und die Verfahren einleiteten.
Zur Uniform gehört das Messer. Das steht in der Dientsvorschrift. Daher straffrei (auf dem Weg vom und zum Dienst).
Meines Wissens wurde dann auch alles eingestellt.
Meinen persönlichen Fall im Dienst musste erst die amtsanwaltschaft einstellen, das sowohl Bundespolizei auch als Berliner Waffenbehörde nicht in der Lage waren, Gesetze anwenden zu können.
 
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DAS steht außer Frage. Wir müssen aber momentan damit leben.

@.44-40:
Die teleologischen Aspekte ergeben sich z.B. aus der Gesetzesbegründung und den im Rahmen des Verfahrens aufgesetzten Begleitschriften.

VG

Joe
 
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Nochmal zur Verdeutlichung: In den Motiven für den §42 a steht zu lesen, dass Einhandmesser ein höheres Bedrohungspotential haben, als andere, weil man sie (die Messer)mit lautem Klacken und einer Hand einschnappen lassen kann, nachdem man sie (ebenfalls mit einer Hand)geöffnet hat... .
Das war dei Motivation und das steht auch so in den Verwaltungsvorschriften: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
Zitat:
42a.2 Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in Großstädten wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer verboten. Die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Einhandmesser besonders in Gestalt von zivilen Varianten sogenannter Kampfmesser haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen. Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in Anlage 1 des WaffG abgesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen, um den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führensverbot zu beeinträchtigen.

42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.
Das ist das eine und die Realität etwas anderes.

In der Bibel steht auch "Liebe deinen nächsten wie dich selbst" - das wurde ja in letzter Zeit auch etwas anders ausgelegt als vom Autor gedacht.

Kannst nix machen...
 
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Yumitori

Guest
Das ist eine unverschämte, um nicht zu sagen dummdreiste Behauptung.

Die Norm (hier der 42a) war genau so gemeint, wie er im Gesetz steht. Ansonsten hätte man ihn anders formuliert oder in den letzten 10 Jahren geändert. Um ihn so formuliert ins Gesetz zu bekommen, wurde damals bewusst gelogen und Kritikern gegenüber eine Appeasement-Politik betrieben mit dem Tenor "Wir wollen ja nicht an Otto Normalmessernutzer ran. Nur an die bösen Buben." Es wurde halt dummerweise "vergessen" diese Absicht auch im Gesetz festzuhalten. Noch nicht mal in Verwaltungsvorschriften hat sie es geschafft.

Der Polizei also Defizite beim Denken vorzuwerfen, weil sie das tun, wozu sie laut Gesetz verpflichtet sind zäumt das Pferd von der wirklich falschesten Seite auf.

Zum Gruße
Das ist eine unverschämte, um nicht zu sagen dummdreiste Behauptung.

Die Norm (hier der 42a) war genau so gemeint, wie er im Gesetz steht. Ansonsten hätte man ihn anders formuliert oder in den letzten 10 Jahren geändert. Um ihn so formuliert ins Gesetz zu bekommen, wurde damals bewusst gelogen und Kritikern gegenüber eine Appeasement-Politik betrieben mit dem Tenor "Wir wollen ja nicht an Otto Normalmessernutzer ran. Nur an die bösen Buben." Es wurde halt dummerweise "vergessen" diese Absicht auch im Gesetz festzuhalten. Noch nicht mal in Verwaltungsvorschriften hat sie es geschafft.

Der Polizei also Defizite beim Denken vorzuwerfen, weil sie das tun, wozu sie laut Gesetz verpflichtet sind zäumt das Pferd von der wirklich falschesten Seite auf.

Zum Gruße,
w e n n Polizisten das tun, wozu sie qua Gesetz verpflichtet sind, ist alles in Ordnung - ich stimme auch insoweit Deinem Beitrag zu.
Allerdings kommt allzu oft zum Tragen, dass es bei Polizisten auch "menschelt", also gerne an die Karriere gedacht wird, falls dies dazu gehört, eben auch mal gar nicht gedacht wird, nach dem Motto "soll sich doch der Dienststellenleiter oder die StA den Kopf zerbrechen, die werden besser bezahlt.
Ich habe überhaupt nichts gegen die Polizei und die Polizisten, hatte in meiner Zeit bei der StA ein sehr gutes Verhältnis zu den meisten Beamten.
Aber überall dort, wo Menschen arbeiten, menschelt es, man ist (nachvollziehbar) eher auf die eigener Karriere oder das eigene Wohlbefinden bedacht, als auf mehr Mühe beim Schreiben des Berichtes oder dergl. .
Nochmal, nichts gegen Polizei ganz allgemein, aber @Mohawk, mit dem ich nicht immer einer Meinung bin, hat ja auch nicht verallgemeinert und eben deshalb recht. Ich bin der Auffassung, dass viele Polizeibeamte besch....... bezahlt werden und eine wesentlich bessere Ausbildung brauchen, von der Ausrüstung gar nicht zu reden. Aber es bleibt dabei, es gibt, wie bei Jägern, Förstern, Bäckern oder Metzgern, sowohl denkfaule als auch denkunfähige Polizisten !
"Jagdmesser auf dem Weg zur Jagd" ist definitiv kein Problem, hier lässt sich nicht nur argumentieren, der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig !
 
Y

Yumitori

Guest
Das war dei Motivation und das steht auch so in den Verwaltungsvorschriften: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
Zitat:
Das ist das eine und die Realität etwas anderes.

In der Bibel steht auch "Liebe deinen nächsten wie dich selbst" - das wurde ja in letzter Zeit auch etwas anders ausgelegt als vom Autor gedacht.

Kannst nix machen...

Zum Gruße,
Zur Bibel: Das wird wohl daran liegen, dass der Buch der Bücher nicht nur von einem Autor geschrieben wurde, die Gebote wohl, zweifelsfrei. Bloß haben nicht erst seit heute Gesetze immer Kommentare, d i e oder d e n zu schreiben, hat der alte Moses nicht verordnet bekommen.
Oder aber: Gott war der (wohlmeinende) Gesetzgeber, Moses so eine Art Polizeibehörde (vielleicht) und bei dem hat es dann "gemenschelt"... .
 
Y

Yumitori

Guest
Eigentlich nicht möglich und eine Klarstellung seitens des BMVg erfolgte umgehend, nachdem (nicht ganz so helle) Polizisten heimfahrende Soldaten kontrollierten und die Verfahren einleiteten.
Zur Uniform gehört das Messer. Das steht in der Dientsvorschrift. Daher straffrei (auf dem Weg vom und zum Dienst).
Meines Wissens wurde dann auch alles eingestellt.
Meinen persönlichen Fall im Dienst musste erst die amtsanwaltschaft einstellen, das sowohl Bundespolizei auch als Berliner Waffenbehörde nicht in der Lage waren, Gesetze anwenden zu können.
Zum Gruße,
der von mir beschriebene Fall trug sich kurz nach Inkrafttreten des § 42a , mglw. war die Klarstellung da noch nicht erfolgt.
 
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[QUOTE="Yumitori, post: 3820663, member: 6932" Bloß haben nicht erst seit heute Gesetze immer Kommentare, d i e oder d e n zu schreiben, hat der alte Moses nicht verordnet bekommen.
[/QUOTE]
Einige meinen, es seien ursprünglich drei Tafeln gewesen, auf der Dritten die Kommentare und Anwendungen.
Die dritte Tafel aber ist Mose bei dem steinigen Weg vom Berg runter gefallen und zerbrochen.
 
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Man muss schon eine sehr selektive Blickweise haben, um nicht sehen zu wollen oder können, dass das Problem eindeutig "die Menschen" sind und nicht irgendwelche Gegenstände.
Das Problem

sind Menschen mit bestimmten Gegenständen. Ohne diese wären sie weniger gefährlich. DAS ist das Problem.

Mbogo
 
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Nein. Das ist der Irrglaube bzw. der Glaube, sie hätten diese Gegenstände nicht, wenn diese verboten wären.

Die Leute, die sich von solchen Verboten von ihrem "böse" oder "gefährlich" sein abhalten lassen sind sowieso nicht gefährlich. Bei denen reicht "Klatschen und Singen".

Joe
 
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Das Problem

sind Menschen mit bestimmten Gegenständen. Ohne diese wären sie weniger gefährlich. DAS ist das Problem.

Mbogo

Die Gegenstände sind da austauschbar, es sind nach wie vor besagte "die Menschen" das Problem.

Ich weiss, man darf nicht den Esel schlagen, nur den Sack*.

Kannst Du gerne machen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass in diesem Sack sich leider auch Du, ich, die anderen hier im Forum Anwesenden und noch viele andere gesetzestreue und zuverlässige Bürger befinden.

* da wir in weiten Teilen bereits in der Clownwelt leben. Also falls es noch nicht aufgefallen ist.
 
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Hallo,

das ist Quatsch. „Zahlen“ - also Zielvorgaben - hinsichtlich waffenrechtlicher Verstöße gibt es nicht.

Grüße
Ich denke die gibt es in JEDEM Deliktbereich.
Keiner mag seinen Verantwortungsbereich und sein "Projekt" als Unsinnig darstellen.
Auch Beamte bekommen offen oder subtil Druck von oben und hoffen auf die Gunst von Politikern

Soll eine Stadt "Messerfrei" werden, könnte man die Studentenkneipen schwerpunktmäßig überwachen. Fazit: Fast Nix, alles Gut "Auftrag erfüllt"
Soll das Bild anders aussehen: Asiviertel/Shishabars/... Fazit: "Drama, mehr Polizei, neue Wache..."
 
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