Y
Yumitori
Guest
Zum Gruße,
das Grundübel ist die U n e i n i g k e i t !
Tomrer hat völlig recht, alleine Jäger und Fischer, zusätzlich die Messerliebhaber, müssten eine erhebliche Menge an Stimmen aufbieten können.
Ein typisch deutsches Grundübel ist die Frage nach dem "brauche ich das oder jenes?" Und genau diese Frage ist an der falschen Stelle - denn das Bedürfnis, ein Messer, wie immer es auch aussehen mag, zu tragen, entsteht in jenem Moment, in dem es ein Mensch haben und tragen w i l l.
Freiheitliche Ausrichtung einer Gesellschaft macht sich daran fest, dass man weitestgehend nach dem persönlichen Gutdünken sein Leben gestalten darf. Und das bedeutet, dass sowohl der Staat seinen Bürgern als auch diese umgekehrt ihrem Staat ein Höchstmaß an Vertrauen entgegenbringen.
Ich gehe sogar so weit, dass ich auch den hier lebenden Flüchtlingen so weit vertraue, dass ich ihnen kein Messerverbot auferlegt sehen will.
Ich werde es immer öfter wiederholen: Eine freiheitlich ausgerichtete Gesellschaft kann und muss eine gewisse Zahl von Gewalttaten "wegstecken" können und diese ebenfalls problemlos ahnden dürfen, ohne dass man ihr vorwirft, etwa ein "Nazi-Staat" zu sein.
Nachdrücklich warne ich vor "... wie der schon aussieht..." . Niemand kann einem Menschen in den Kopf sehen und mein Freund, den ich anderer Stelle erwähnte, der wie ein Rocker daher kommt auf seinem Motorrad, ist nicht nur auf der Jagd sehr traditionsbewusst.
Grundsätzlich müssen wir aufhören immer nach dem "Bedürfnis" (brauche ich das?) zu fragen. Ansonsten kommt noch einer auf die Idee und hinterfragt die Anschaffungsabsicht, wenn man etwa einen Hammer kauft oder einen Eispickel.
Und nochmal: Eine ohne konkreten Verdacht vorgenommene Taschenkontrolle ist ausschließlich zulässig, wenn Sicherheitsbedenken bestehen (konkret!) und das würde aus den Angeln gehoben bei "waffenfreien Zonen", in denen dann solches zulässig wäre.
Soll ich das Ganze mal auf die Spitze treiben ? Man stelle sich vor, jemand stellt ein Bewegungsprofil eines Nachbarn, verfolgt mit versteckter Kamera, ins Netz und plötzlich sieht der Arbeitgeber des "Gefilmten", dass der sein Auto oder seine Brille bei der Konkurrenz kauft - und schon gibt es "Dudu".
Wird dann auch das mitführen von Kleinstkameras eingeschränkt ?
Ja , ich weiß, keine Körperverletzung möglich, wohl aber die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, durchaus auch ein schützenswertes Rechtsgut !
Bloß wird der Staat von sich aus, also die Legislative, da kein Fass aufmachen, denn die filmen ja selbst an jeder Ecke... .
das Grundübel ist die U n e i n i g k e i t !
Tomrer hat völlig recht, alleine Jäger und Fischer, zusätzlich die Messerliebhaber, müssten eine erhebliche Menge an Stimmen aufbieten können.
Ein typisch deutsches Grundübel ist die Frage nach dem "brauche ich das oder jenes?" Und genau diese Frage ist an der falschen Stelle - denn das Bedürfnis, ein Messer, wie immer es auch aussehen mag, zu tragen, entsteht in jenem Moment, in dem es ein Mensch haben und tragen w i l l.
Freiheitliche Ausrichtung einer Gesellschaft macht sich daran fest, dass man weitestgehend nach dem persönlichen Gutdünken sein Leben gestalten darf. Und das bedeutet, dass sowohl der Staat seinen Bürgern als auch diese umgekehrt ihrem Staat ein Höchstmaß an Vertrauen entgegenbringen.
Ich gehe sogar so weit, dass ich auch den hier lebenden Flüchtlingen so weit vertraue, dass ich ihnen kein Messerverbot auferlegt sehen will.
Ich werde es immer öfter wiederholen: Eine freiheitlich ausgerichtete Gesellschaft kann und muss eine gewisse Zahl von Gewalttaten "wegstecken" können und diese ebenfalls problemlos ahnden dürfen, ohne dass man ihr vorwirft, etwa ein "Nazi-Staat" zu sein.
Nachdrücklich warne ich vor "... wie der schon aussieht..." . Niemand kann einem Menschen in den Kopf sehen und mein Freund, den ich anderer Stelle erwähnte, der wie ein Rocker daher kommt auf seinem Motorrad, ist nicht nur auf der Jagd sehr traditionsbewusst.
Grundsätzlich müssen wir aufhören immer nach dem "Bedürfnis" (brauche ich das?) zu fragen. Ansonsten kommt noch einer auf die Idee und hinterfragt die Anschaffungsabsicht, wenn man etwa einen Hammer kauft oder einen Eispickel.
Und nochmal: Eine ohne konkreten Verdacht vorgenommene Taschenkontrolle ist ausschließlich zulässig, wenn Sicherheitsbedenken bestehen (konkret!) und das würde aus den Angeln gehoben bei "waffenfreien Zonen", in denen dann solches zulässig wäre.
Soll ich das Ganze mal auf die Spitze treiben ? Man stelle sich vor, jemand stellt ein Bewegungsprofil eines Nachbarn, verfolgt mit versteckter Kamera, ins Netz und plötzlich sieht der Arbeitgeber des "Gefilmten", dass der sein Auto oder seine Brille bei der Konkurrenz kauft - und schon gibt es "Dudu".
Wird dann auch das mitführen von Kleinstkameras eingeschränkt ?
Ja , ich weiß, keine Körperverletzung möglich, wohl aber die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, durchaus auch ein schützenswertes Rechtsgut !
Bloß wird der Staat von sich aus, also die Legislative, da kein Fass aufmachen, denn die filmen ja selbst an jeder Ecke... .