Fakt ist das diese zum überwiegenden Teil, zumindest bei entspr. Qualitätsanspruch die Verschlusskörper vergütet und teilweise im Beteich der Verriegelungsflächen gehärtet sind.Bei Verwendung der heutzutage üblichen Materalien der Schneidwerkstoffe, sprich in diesem Fall der Fräser spielt dies jedoch keine Rolle.
Die Herstellungskosten im Gesamtprozess der Waffe ab Werk sind gering, ein Programmschritt mehr auf dem entspr. Bearbeitungszentrum.
Einfach nur Nein, und Fakt schon gleich gar nicht.
Vergütung beschreibt die kombinierte
Wärmebehandlung von
Metallen, bestehend aus
Härten und anschließendem
Anlassen.
Wenn die Teile vergütet wären, dann wären sie damit schon gehärtet. Mir drängt sich nicht der Eindruck auf du wüsstest hier wovon du sprichst.
Gerade im Bereich der Warzen wird nicht gehärtet. Härte lässt sich nicht ohne eine gewisse Sprödigkeit erreichen, beim Vergüten redet man von der erreichbaren "Glashärte", dass will man am stärksten belasteten Bereich sicher nicht haben.
Es würde an dieser Stelle auch überhaupt keinen Sinn machen.
Scherfestigkeit und Duktilität sind hier gefragt.
Oberflächenhärte bzw. Härte im Allgemeinen nutzt gegen Abrasion, wo sollen da im Verriegelungsbereich die abrasiven Einflüsse sein denen es mit Oberflächenhärte zu begegnen gilt?
Gerade der Schritt der Vergütung ist eben gerade nicht "nur ein weiterer Schritt auf dem Bearbeitungszentrum" sondern richtig aufwändig, zusätzlich zum Aufheizen, Abschrecken (Härten) und nochmaligem Aufheizen (Anlassen) wird auch eine weitere Nacharbeitung wegen unvermeidbarem Wärmeverzug nötig.
Es ist billiger und sinniger einen hochzugfesten Stahl für den Verschluss zu nehmen statt nutzlos gehärtete Teile endbearbeiten zu müssen.
Fun-fact: Und da hochzugfeste Stähle auch hochlegiert sind, sind sie quasi by-the-way auch rostträge/rostfrei, weshalb praktisch alle Verschlüsse von Repetieren in neuerer Zeit "rostfrei" erscheinen und keines weiteren Oberflächenschutzes bedürfen, daher nicht mehr standardmäßig brüniert oder anderweitig beschichtet sind.
Wie immer mögen Ausnahmen die Regel bestätigen.