Verschlusskopf vor Verkauf nummerieren lassen?

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Hallo zusammen, ich möchte einen (bisher nicht nummerierten) Verschlusskopf meiner R93 verkaufen, den ich nicht mehr benötige. Am Telefon sagte mir ein SB der Berliner Waffenbehörde, ich könne dass problemlos verkaufen, ohne vorher tätig zu werden. Da ich aber dem Braten nicht traue, habe ich danach noch eine Email geschrieben und jetzt eine Antwort erhalten, die im Widerspruch zur telefonischen Aussage des SB steht. Demnach sei ich verpflichtet, den Verschlusskopf vor dem Verkauf nummerieren zu lassen. Offen bleibt bei der Antwort, ob ich diesen nummerierten Verschlusskopf vor Verkauf dann auch noch in meine WBK eintragen lassen muss, was dem Wahnsinn die Krone aufsetzen würde. Weiß jemand, ob ich das so akzeptieren muss, also den Verschlusskopf vor Verkauf nummerieren und ggf. in meine WBK eintragen lassen muss?
 
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Hatte einen Verschlusskopf einer R93 gekauft, bereits Mitte (?) 2020. Beim Eintrag in die WBK kam die gleich Frage auf und ich musste den Verschlusskopf nummerieren lassen. Hat 25€ oder so gekostet plus Eintragungskosten.

Ich tendiere dazu die Rechtslage nicht allzusehr zu stressen und würde, da gewissermassen aktenkundig, nummerieren und eintragen lassen. Es ist nunmal ein wesentliches Teil und das Risiko Unzuverlässigkeit ist immer größer als der dann wohl als sicher geltende Verlust beim Verkauf.

Bin rechtlich nicht fit, aber die Nummerierung wird ja nicht Frei Schnauze vergeben und sicherlich irgendwo hingemeldet. Damit bist du dann auch aktenkundig und Fristen laufen. Ist aber rechtliches Bauchgefühl, nicht Wissen.

Aufregen und machen und ich finde das auch bekloppt.
 
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Danke für die Antworten. Der SB schrieb "Soweit ich das aus §24 WaffG und § 21AWaffV herauslesen kann, sind Sie verpflichtet, den Verschlusskopf vor dem Verkauf nummerieren zu lassen. Wenn Sie eine modulare Waffe in ihre Einzelteile zerlegen und Teile davon überlassen wollen, so muss die Waffe in Ihrer WBK ebenfalls zerlegt und die einzelnen Teile dort erfasst werden, damit sich die Behörde des Erwerbers diese bei Eintragung über das nationale Waffenregister ziehen kann."

Ich habe mir die Paragrafen gerade angeschaut und in §21 AWaffV Abs. 2 heißt es "...zu kennzeichnen, wenn sie einzeln gehandelt werden". Es ist aber tatsächlich so, dass ich die Teile als Privatperson verkaufen will und keinen Handel betreibe. Ich werden den SB darauf ansprechen und die Reaktion hier mitteilen. Mich würde noch interessieren, wie es andere Waffenbehörden handhaben. Wenn dieser Punkt strittig ist, müsste es ja bei solchen Transaktionen ständig Ärger geben...
 
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28 Nov 2014
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Nach nochmaligem Nachlesen stimme ich deinem SB zu.
Wenneinzeln gehandelt, dann Keinnzeichnungspflicht.
Ansonsten immer der Importeur oder der Hersteller. Darauf hatte ich zuerst abgezielt
Umtragen in WBK kann später erfolgen, soweit ich mich da an einen alten handlungsfaden erinner.
 
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Noch mal Post vom SB bekommen: er besteht darauf, dass die Teile vor Verkauf nicht nur nummeriert, sondern auch in die WBK eingetragen werden, da sie ansonsten nicht von der Behörde des Erwerbers im NWR gefunden und gezogen werden können. Als Nr. soll ich die Nummer eines anderen wesentlichen Teils nehmen, also die des Laufes. Für den Verkauf des Verschlusskopfes fallen für mich also an: ca. 30 Euro für Nr. gravieren lassen und 2x 17 (?) Euro für WBK-Ein- und Austrag = 64 Euro + Fahrerei und der ganze Formalkram :mad:.
 
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Kann auch laxer gehandhabt werden.
Verschluss ohne mit Eintrag in die WBK.
So war / ist es bei mir.
 
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13 Sep 2016
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mhm..... wenn ich jetzt die Waffe komplett verkaufe und da eine Reihe von Nummern fehlen, dann wirds ja richtig stressig, wenn alle Teile graviert werden müssen.

P.S. ich sage jetzt schon mal voraus, dass das ganze in einem Nummernchaos enden wird, wenn jeder eine Nummer nehmen kann wie er möchte.

P.P.S. Wer sagt eigentlich, dass da ein Verschlusskopf drin war... hat ja keine Nummer und ist nirgends registriert....
 
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Wenn Du die Waffe komplett verkaufst, brauchst Du m. W. n. nichts zu machen. Das Problem fängt an, wenn Du - wie ich - einzelne Teile einer Waffe verkaufen möchtest.
 
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Richtig. Beschrieben ist der Verkauf definierter Einzelteile.
Es geht nicht ums eintragen bestehender Teile in die eigene WBK. Es betrifft keine Komplettwaffen udn auch nicht alle einzelteile.
 

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