Hallo zusammen, ich möchte einen (bisher nicht nummerierten) Verschlusskopf meiner R93 verkaufen, den ich nicht mehr benötige. Am Telefon sagte mir ein SB der Berliner Waffenbehörde, ich könne dass problemlos verkaufen, ohne vorher tätig zu werden. Da ich aber dem Braten nicht traue, habe ich danach noch eine Email geschrieben und jetzt eine Antwort erhalten, die im Widerspruch zur telefonischen Aussage des SB steht. Demnach sei ich verpflichtet, den Verschlusskopf vor dem Verkauf nummerieren zu lassen. Offen bleibt bei der Antwort, ob ich diesen nummerierten Verschlusskopf vor Verkauf dann auch noch in meine WBK eintragen lassen muss, was dem Wahnsinn die Krone aufsetzen würde. Weiß jemand, ob ich das so akzeptieren muss, also den Verschlusskopf vor Verkauf nummerieren und ggf. in meine WBK eintragen lassen muss?