Verschlussträger R8 neues Waffengesetz

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Hallo,

ich hätte mal eine Frage, muss ich jetzt nach neuem Waffengesetz auch meinen Schaft von der R8 in die WBK eintragen lassen ???
Muss die Abzugseinheit auch eingetragen werden?
Und wenn ja bis wann muss das geschehen sein?

Waidmannsheil
Benny
 
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Anstatt blöde Sprüche zu klopfen, wäre eine hilfreiche Antwort oder keine besser.
Auf der Homepage von LJVB findet man folgenden Text zum Thema neues Waffengesetz :

"Verschlussträger (z.B. bei R93/R8) und „Gehäuse“ (z.B. diejenigen Teile eines Wechselschaftes, die Abzug, Lauf und Verschlussträger aufnehmen) werden erlaubnispflichtig und müssen innerhalb einer Übergangsfrist in die WBK eingetragen oder Berechtigten überlassen werden."

Da der Schaft der R8 Lauf, Abzugseinheit und den Verschluss aufnimmt, halte ich meine frage für berechtigt.
Also hilfreiche Antworten wären nett.
Danke
 
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Das Thema hatte ich im letzten Jahr mit meinem SB kurz besprochen, soweit ich mich entsinnen kann ist die Frage von @BennyT gar nicht so unbegründet!
 
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Zur Zeit ist sie überflüssig, da das Gesetz erst im September in Kraft tritt.
Nur ein paar wenige andere Dinge sind sofort gültig geworden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Hallo,

ich hätte mal eine Frage, muss ich jetzt nach neuem Waffengesetz auch meinen Schaft von der R8 in die WBK eintragen lassen ???
Muss die Abzugseinheit auch eingetragen werden?
Und wenn ja bis wann muss das geschehen sein?

Waidmannsheil
Benny

Das ist eine sehr gute Frage, die uns alle noch etwas beschäftigen wird. Ich habe das kürzlich ausgiebig mit dem Leiter unserer Waffenbehörde angesichts der anstehenden Gesetzesänderung diskutiert. Ja, genau das ist geplant. Unklar ist nur, das Wie. Damals war das Gesetz nur in Planung, jetzt ist es gültig. Die Behörden warten auf eine entsprechende Ausführungsverordnung. Betroffen sind alle Waffensysteme mit austauschbaren Modulen. Das ist klassischerweise die R8 aber z.B. auch die Glock usw. Es geht dabei ja laut Gesetz nicht nur um Verschlussschlitten, Läufe, Magazine usw. sondern z.B. auch um sogen. Gehäuse und Schäfte. Mir wurde in dem Gespräch gesagt, dass gerade auch Altbestände im Nachhinein erfasst werden sollen und das ggf. mit Nachmeldefristen, jeder Besitzer solcher Waffen und Waffenkomponenten verpflichtet werden soll, diese mit speziellen Nummern zu versehen und zu registrieren. Die Kosten dafür trägt... wer wohl?? Interessanterweise ist noch völlig unklar nach welchem System diese Nummernkreise für das Nachregistrieren gebildet werden sollen. Hintergrund ist, dass jede dieser Komponenten künftig einzeln mit einer entsprechenden Nummer im zentralen Waffenregister und in der WBK eingetragen und rückverfolgbar ist. Früher war meine R8 mit einem Eintrag in meiner WBK vermerkt. Das war falsch. Meine Behörde hat deshalb bereits vor Jahren diesen Eintrag in meiner WBK in mehrere Einzeleinträge (Grundwaffe, Kammer, jeder einzelne , Austauschlauf) aufgelöst. Ich musste das bezahlen! Künftig wird zusätzlich wohl das System, der Schaft, Abzugseinheit mit Magazin usw. erfasst. Der Gesetzgeber will die Anbieter/Hersteller zwingen, künftig diese Einzelkomponenten durchzunummerieren (es gibt aber noch keine konkreten Vorgaben dazu) und wie gesagt, die Besitzer von Altwaffen werden sich darauf einstellen müssen dazu auch verpflichtet zu werden. So war die Auskunft meiner Behörde zu diesem Thema am Jahresanfang, da war das neue Waffengesetz in Sicht aber noch vieles unklar und unvorstellbar. In jedem Fall wurde mir aber damals schon gesagt, dass die bereits erfolgte Eintragung einer kompletten R8 oder Glock nicht automatisch bedeutet, dass die Behörde bereits automatisch unterstellt, dass diese Waffenteile bereits vorhanden sind und nur noch umgeschrieben/nummeriert werden müssen. Nein, jeder Besitzer eines solchen Waffensystems wird künftig verpflichtet, den Besitz dieser Komponenten seiner Behörde innerhalb einer Frist explizit anzuzeigen. Noch einmal ganz klar, betroffen sind nicht nur R8 oder Glock. Alle Waffen mit austauschbaren Komponenten sind davon betroffen, sofern diese Komponenten künftig unter den jetzt erweiterten Begriff der wesentlichen Teile fallen. Da dazu auch Gehäuse gehören, werden das sehr viele moderne Waffen sein. Bis heute ist völlig ungeklärt in welcher Form dies geschieht und was die Behörde dann mit dieser Meldung macht. Das neue Waffengesetz ist ein echtes Monstrum. Die Welt wird dadurch nicht sicherer, im Gegenteil.
 
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Die wird dir hier aber niemand rechtssicher beantworten können, schon gar nicht zwei Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes.

Ich kenne das Thema von den AR15 Waffen, bisher war der Lower(Receiver) frei erhältlich, das sollte sich jetzt im Gesetz ändern, deshalb waren auch einige blanke Lower in egun zu finden... letzte Chance usw.

Die Vorgabe wäre auch hinsichtliuch Altbestand sehr sportlich.

Wie nach jeder Änderung sind erstmal viele Vermutungen und Halbwissen im Umlauf, ich für meinen Teil warte erstmal auf die tatsächliche Umsetzung/Durchführung.

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Einzelne SB verbreiten derzeit viel Unsinn.
Kann man denen auch nicht verübeln.
Niemand hat ihnen eine Verfahrensweise zukommen lassen.

Man könnte aber auch einfach schweigen, als Quatsch zu erzählen.
 
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Es geht doch aber nicht um die wesentlichen Teile kompletter Waffen, die in der WBK erfasst sind, sondern um zusätzliche einzelne Teile.....oder??
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Nach Auskunft meiner Behörde sind derzeit weder personell noch strukturell bzw. technisch die Voraussetzungen geschaffen, das Gesetz mit seinen neuen Regelungen auch umzusetzen. Dafür würden mindestens weitere 1-2 Jahre benötigt. Aber so lange es keine Ausführungsverordnung gibt, fängt auch behördlicherseits niemand an den Umsetzungen strukturell zu arbeiten. Schilda lässt grüssen!
 
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Da es noch kein geltendes Gesetz gibt, können die auch noch garnicht anfangen.
Die Strukturen werden gerade geschaffen. Dafür brauchte es ebenfalls erst diese Rechtsgrundlage.
Die Verfahren und Strukturen werden zum Inkrafttreten des WaffG vorhanden sein.
Deswegen ist das alles auch erst später gültig.

2 Dinge sind derzeit für die SB von Bedeutung: SD eintragen und VS Abfragen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Einzelne SB verbreiten derzeit viel Unsinn.
Kann man denen auch nicht verübeln.
Niemand hat ihnen eine Verfahrensweise zukommen lassen.

Man könnte aber auch einfach schweigen, als Quatsch zu erzählen.

Da ist bestimmt richtig und nachvollziehbar. Aber diese einzelnen SB sind vor Ort unsere Ansprechpartner und die erste Anlaufstelle. Wir haben in der Vergangenheit beim Thema Halbautomaten und beim Thema Schalldämpfer eindrucksvoll erlebt, dass es teilweise von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Interpretationen und Entscheidungen der SB zu ein und derselben Frage gab. Die unterschiedliche Genehmigungspraxis einzelner Entscheider in den Behörden erinnerte teilweise an Willkür. Ausbaden muss das der unwissende Bürger (nicht jedermann ist Jurist). Ich frage mich schon lange, warum wir Jäger von unseren Landesjagdverbänden an diesem Punkt so wenig praktische Unterstützung bekommen. Auch bei dem jetzt umgesetzten neuen Waffengesetz war doch bereits in der Ankündigung klar, dass es erhebliche Probleme geben wird. Und das alles in Zeiten, wo die ASP vor der Tür steht und man auf die Mitwirkung der breiten Jägerschaft in Deutschland zählt.
 

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