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Mutex
Eisbaer1017
Ich sags noch mal. Wenn man nicht fahrlässig handelt und es zum Unfall kommt, egal ob auf Gesellschaftsjagd oder nicht, dann gibts auch kein Geld, wenn es keinen Schuldigen gibt, das ist nun mal so. Wenn ich Fritz ins Bein schiesse, und ich wäre nicht schuld, nach strengsten Maßstäben nicht schuld, was ich kaum glauben kann, dann hat Fritz Pech gehabt. Fritz kann nicht jagen gehen, wenn er das Restrisiko für sich oder seine Familie nicht wuppen kann. Einer privaten Zuwendung vom Schützen steht nichts im Wege.
Daher mein Rat: Überlege er genau wer mit Dir zur Jagd geht. Keine Versicherung kann ausgleichen, was Idioten anzurichten vermögen.
sca
Hallo
@scaver , ich gebe dir Recht: Kritisch zu sein wer mit dir rausgeht ist besser als jede Versicherung.
Aber Bedenke: In der Regel geht ein Freund oder guter Bekannter mit dir raus. Und wenn was passiert... Gewissen, böse Stimmung, schlechtes Karma. Ich würd' das nicht wollen und wenn es mir nicht wehtäte, soll der Fritz doch versorgt sein. Ich hab ein besseres Beispiel: Meine Hausrat schließt
Gefälligkeitsschäden mit ein. - folgender Fall (echt passiert bei mir!):
N Kumpel ruft mich an, ob ich ihm beim Umzug helfe. Er hatte mir auch schon mal n Gefallen getan, also - klar! Ich habe dann aber leider dann nicht aufgepasst und ein maßangefertigtes Regal zu weit an die Kante gestellt und es runtergestoßen. Es fiel 1,3 Meter auf Teer. Das war Schrott - 1200 EUR im Ars**.
Lt. Gesetz hätte mein Freund keinen Anspruch auf Schadenersatz, weil ich ihm eine unentgeldliche Gefälligkeit erwiesen habe mit meiner Umzugshilfe - das Gesetz sieht eine stillschweigende Haftungsfreistellung vor. Insofern ist auch keine Haftpflicht in der Pflicht zu leisten.
Jetzt kann aber soetwas durchaus böses Blut geben und an sowas sind schon Freundschaften zerbrochen. Mir selbst ginge es nicht anders, ich würde mich selbst dabei erwischen wie ich "hätte er nicht besser aufpassen können?!?" denke.
Aber: Jetzt habe ich eine Versicherung die im Jahr 12 EUR mehr kostet und neben vielen sinnvollen EINschlussen (z.B. geliehenes, gemietetes Zeug - normalerweise immer ausgeschlossen!) auch sog. Gefälligkeitsschäden abdeckt, WENN ICH ES WÜNSCHE. Also weder ich noch meine Versicherung können gezwungen werden zu zahlen, wenn ich aber meiner Versicherung sage "Bitte reguliert das, ich will das geregelt haben!" wird das ohne zu Murren gezahlt.
Im konkreten Fall: Per E-Mail Schaden gemeldet. Zwei Tage später: Ich habe ein Schadenmeldeformular bekommen, der "Geschädigte" auch. Jeder ausgefüllt, zurückgemailt als PDF. Ich bekomme Brief "Schaden wird anerkannt, Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern, wir erledigen alles weitere!". Geschädigter bekommt Anruf: "Ja das Ding war ja mächtig teuer, ne, das wär ja jetzt blöd wenn Sie das Geld auslegen müssten. Wenn Sie uns einen Kostenvoranschlag vom Schreiner schicken zahlen wir Ihnen 75% Abschlag und den Rest dann wenn Sie uns die Schlussrechnung schicken, dann haben Sie nicht das Geld drauf! Oder fragen Sie den Schreiner ob er direkt mit uns abrechnen will, wär' uns auch recht!"
War ratz fatz erledigt -
GUTE FREUNDE STRENGE RECHNUNG!