Versicherungen für Jäger - Erfahrungen / Empfehlungen - lohnt sich's?

Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Nachdem an meinem Ferienhaus der Edelstahlschornstein abgebaut und gestohlen wurde, hat mir eine der großen und besonders teuren Versicherungen erklärt, dafür zahlen sie nicht. Es wäre ja kein Einbruch ins Haus passiert. Der lokale Agent ist da völlig sinnlos, in Regulierungsfragen hat er nichts zu entscheiden.

Da der Kamin wohl als Gebäudebestandteil angesehen werden kann und Du höchtwahrscheinlich Einbruchdiebstahl (der es ja auch nicht war, da niemand eingebrochen ist!) für Deinen Hausrat versichert hast, wird das auch niemand bezahlen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Weiß ich nun auch. Es war aber nicht so, das man mich vorher darauf hingewiesen hätte. Der Polizist hat nur gefeixt und gemeint, das wäre eine übliche Falle bei Vertragsschluss, obwohl gerade Dachrinnen, Schornsteine, Fensterbretter, Terassenholz massiv geklaut werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Sorry Freischütz, warum sollte das eine Falle sein? Es gibt einfach Umstände die man nicht, oder nur gegen gehörige Zuschläge versichern kann. Die Versicherer müssen mit den Beitragseinnahmen aller Versicherten haushalten, sonst wären für einige Versicherungen gar nicht mehr bezahlbar.
ich sehe es wie in der Eingangsfrage, ich versichere das, was mich im Schadenfall in Schwierigkeiten bringt, Verlust meiner Arbeitskraft, Verlust meiner Immobilie, Verlust meines gesamten Hausrats usw. Meine Waffen/Optik/Jagdausrüstung sind in der Hausratversicherung gegen Feuer,Leitungswasser, Sturm-Hagel,Elementarschäden und Einbruchdiebstahl-Vandalismus versichert, sollte ich etwas runterwerfen, verlieren etc. wäre das ärgerlich, aber eigene Blödheit, so etwas versichere ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Jun 2009
Beiträge
1.739
Es war aber nicht so, das man mich vorher darauf hingewiesen hätte. Der Polizist hat nur gefeixt und gemeint, das wäre eine übliche Falle bei Vertragsschluss, obwohl gerade Dachrinnen, Schornsteine, Fensterbretter, Terassenholz massiv geklaut werden.

Genau desegen sollte man vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedinungen lesen. Ich weiss, das ist mühsam, trotzdem wundere ich mich immer, wie wenige das tun. Nur dann weiß man, welchen Vertrag man eigentlich abschließt.
 
Registriert
31 Jan 2016
Beiträge
466
ich versichere das, was mich im Schadenfall in Schwierigkeiten bringt […], sollte ich etwas runterwerfen, verlieren etc. wäre das ärgerlich, aber eigene Blödheit, so etwas versichere ich nicht.

(y)

Genau desegen sollte man vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedinungen lesen. […] Nur dann weiß man, welchen Vertrag man eigentlich abschließt.

(y)

Wenn man diese beiden Grundregeln verinnerlicht hat, dann weiss man (fast) alles, was man als Versicherungskunde wissen muss :D
 
Registriert
18 Okt 2018
Beiträge
866
Nimm es mir nicht übel das ich da andere/bessere Erfahrungen gemacht habe.

Gruß Fritz

Kommt darauf an, der Markler hat evtl. einen guten Draht zur Regulierungsabteilung. Oder er sagt einem, wie man was schreiben muss ohne, dass da jetzt was "gedeichstelt" ist - es aber dennoch durchgeht.

Auch möglich: Es ist nicht nur ein Markler/Mittelsmann sondern jemand mit Regulierungsvollmacht bus Summe X. Hier bei uns im Ort macht das einer für die A*A glaub' ich - bis 10 000 EUR kann der sagen "Plausibel, zahlen wir! Basta, aus!".
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Dein Geschreibsel lässt tief blicken..
gedeichselt, sagt was man schreiben muß! Die Wahrheit weil alles andere Betrug ist und unter Strafe steht. Wenn jemand eine Regulierungsvollmacht hat, darf auch der nur versicherte Schäden regulieren und nicht das, was der Kunde gern "reguliert" hätte. Sonst dürfte es das mit Vollmacht und Vertragsverhältnis gewesen sein.
 
Registriert
18 Okt 2018
Beiträge
866
Relativ wichtig wäre, die Rechtsschutz vielleicht mal wem anders aufs Auge zu drücken, damit Du im Notfall auch mal gegen die Allianz prozessieren kannst - sonst könnte es bei den Deckungszusagen klamm werden. Ich selbst bin bei der Gothaer, wenn ich mich recht erinnere, hatten die einige Ausschlüsse weniger als die anderen und sind gleich teuer (zB Jagd in befriedetem Gebiet etc.).
Die Waffen sind doch über die Hausrat mitversichert oder welchen Fall deckt eine Spezialversicherung ab? Tatsächlich Defekte? Die Optiken in dieser Preisklasse haben zumeist 30 Jahre Garantie und dann gern auch darüber hinaus sehr kulante Hersteller.

Hallo Beowulf,

also die Hausrat (zumindest meine) deckt lt. Papieren alles ab was für die Einrichtung einer Wohnung und deren Unterhalt benötigt wird. Besonderes: Auch in einer Mietwohnung wäre eine mitgemietete Küche / Einbaumöbel mitversichert.
--> Waffen sind nicht drin.

Im Übrigen würde die Hausrat ja auch nur Überspannung, Leitungswasser, Feuer usw. abdecken.

Die Waffenversicherung schützt Plempe, ZF und auch Doppelrohr/Glas vor... naja... auch eigener Blödheit. Also: Beim Abbaumen runtergesegelt - gebrochen, verbogen, im Auto bei Vollbremsung runtergefallen, beim Putzen auf die Fliesen gefallen... Natürlich zu Hause auch dann gegen Feuer, Leitungswasser usw. Und ja auch, wenn mir einer die Büchse kaputtmacht und derjenige keine Haftpflicht hat (Forderungsausfalldeckung).

Die zentrale Frage wäre also: Wie oft hast du schon mal aus Schusseligkeit selber was kaputt gemacht?

Am Rande:
Ich war geschockt was die "Garantie" der Leica-Gläser (und auch anderer Hersteller) angeht. Mitnichten WIRKLICH 30 Jahre. 10 Jahre Grantie auf Verarbeitung und Material. Für 30 Jahre wird nur garantiert, dass es Ersatzteile gibt und "der Hersteller einen kompetenten und mit dem Modell vertrauten kostenpflichtigen Kundendienst unterhält". Also sowas wie: "Wenn Sie uns nach 25 Jahren anrufen kennen wir unser Modell noch immer und wissen was damit anzufangen und es (auf Ihre Kosten) zu reparieren".

Die Rechtsschutz MUSS lt. Vertrag gegen sich immer immer zahlen. Sprich wenn man mir die Deckungszusage verweigert habe ich die Wahl, ob ich zuerst den Versicherungsobmann einschalte (dessen Entscheidung die Versicherung als bindend anerkennen müsste lt. Vertrag) oder ob ich gleich (oder nach dem Obmann) zusätzlich meine eigene Versicherung auf Deckungszusage verklage - sie verpflichten sich lt. Vertrag das auf jeden Fall zu zahlen "im Innenverhältnis".
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Nochmal, du schreibst Quark!
Bei welcher Hausratversicherung sind Jagd-/Sportwaffen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Wo nachzulesen?
Das einzige was Du richtig erfasst hast ist, dass die Rechtschutzversicherung gegen alle Gesellschaften des gleichen Konzerns (also auch gegen die Rechtschutz AG) eine Deckungszusage geben muß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
18 Okt 2018
Beiträge
866
@
Mutex
Eisbaer1017



Ich sags noch mal. Wenn man nicht fahrlässig handelt und es zum Unfall kommt, egal ob auf Gesellschaftsjagd oder nicht, dann gibts auch kein Geld, wenn es keinen Schuldigen gibt, das ist nun mal so. Wenn ich Fritz ins Bein schiesse, und ich wäre nicht schuld, nach strengsten Maßstäben nicht schuld, was ich kaum glauben kann, dann hat Fritz Pech gehabt. Fritz kann nicht jagen gehen, wenn er das Restrisiko für sich oder seine Familie nicht wuppen kann. Einer privaten Zuwendung vom Schützen steht nichts im Wege.

Daher mein Rat: Überlege er genau wer mit Dir zur Jagd geht. Keine Versicherung kann ausgleichen, was Idioten anzurichten vermögen.
sca

Hallo @scaver , ich gebe dir Recht: Kritisch zu sein wer mit dir rausgeht ist besser als jede Versicherung.

Aber Bedenke: In der Regel geht ein Freund oder guter Bekannter mit dir raus. Und wenn was passiert... Gewissen, böse Stimmung, schlechtes Karma. Ich würd' das nicht wollen und wenn es mir nicht wehtäte, soll der Fritz doch versorgt sein. Ich hab ein besseres Beispiel: Meine Hausrat schließt Gefälligkeitsschäden mit ein. - folgender Fall (echt passiert bei mir!):

N Kumpel ruft mich an, ob ich ihm beim Umzug helfe. Er hatte mir auch schon mal n Gefallen getan, also - klar! Ich habe dann aber leider dann nicht aufgepasst und ein maßangefertigtes Regal zu weit an die Kante gestellt und es runtergestoßen. Es fiel 1,3 Meter auf Teer. Das war Schrott - 1200 EUR im Ars**.

Lt. Gesetz hätte mein Freund keinen Anspruch auf Schadenersatz, weil ich ihm eine unentgeldliche Gefälligkeit erwiesen habe mit meiner Umzugshilfe - das Gesetz sieht eine stillschweigende Haftungsfreistellung vor. Insofern ist auch keine Haftpflicht in der Pflicht zu leisten.

Jetzt kann aber soetwas durchaus böses Blut geben und an sowas sind schon Freundschaften zerbrochen. Mir selbst ginge es nicht anders, ich würde mich selbst dabei erwischen wie ich "hätte er nicht besser aufpassen können?!?" denke.

Aber: Jetzt habe ich eine Versicherung die im Jahr 12 EUR mehr kostet und neben vielen sinnvollen EINschlussen (z.B. geliehenes, gemietetes Zeug - normalerweise immer ausgeschlossen!) auch sog. Gefälligkeitsschäden abdeckt, WENN ICH ES WÜNSCHE. Also weder ich noch meine Versicherung können gezwungen werden zu zahlen, wenn ich aber meiner Versicherung sage "Bitte reguliert das, ich will das geregelt haben!" wird das ohne zu Murren gezahlt.

Im konkreten Fall: Per E-Mail Schaden gemeldet. Zwei Tage später: Ich habe ein Schadenmeldeformular bekommen, der "Geschädigte" auch. Jeder ausgefüllt, zurückgemailt als PDF. Ich bekomme Brief "Schaden wird anerkannt, Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern, wir erledigen alles weitere!". Geschädigter bekommt Anruf: "Ja das Ding war ja mächtig teuer, ne, das wär ja jetzt blöd wenn Sie das Geld auslegen müssten. Wenn Sie uns einen Kostenvoranschlag vom Schreiner schicken zahlen wir Ihnen 75% Abschlag und den Rest dann wenn Sie uns die Schlussrechnung schicken, dann haben Sie nicht das Geld drauf! Oder fragen Sie den Schreiner ob er direkt mit uns abrechnen will, wär' uns auch recht!"

War ratz fatz erledigt - GUTE FREUNDE STRENGE RECHNUNG!
 
Registriert
18 Okt 2018
Beiträge
866
Was hat eine Haftpflicht damit zu tun? Wenn ich der Geschädigte bin ist das meiner Haftpflicht rel. egal.

Hallo @Pilzesammler : Will nicht belehren, nicht falsch verstehen. Aber so einfach als Tipp, vielleicht hast du ja noch einen alten Tarif... Guck mal nach! Die neuen Verträge haben eine sog. Forderungsausfalldeckung. Also wenn mit jemand einen Schaden zufügt und derjenige nicht versichert ist, leistet MEINE Haftpflicht MIR GEGENÜBER so wie eine (ja nicht vorhandene) GEGNERISCHE HAFTPFLICHT.

Meine Haftpflicht holt sich dann im Anschluss das Geld (oder soviel es eben geht - einem Nackten kann man nicht in die Tasche fassen!) vom Schädiger.

Kostet nicht mehr!
 
Registriert
18 Okt 2018
Beiträge
866
Ihr schreibt hier tlw. einen Schmarrn, wie Blinde über Farben...
Eine Haftpflichtversicherung hat exakt 3 Aufgaben und das ist gesetzlich so geregelt.
1. Prüfung (kann der Versicherte haftbar gemacht werden, Verschulden etc.)
2. Befriedigung berechtigter Ansprüche (Zahlung an den oder die Geschädigten)
3. Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht (auf Kosten des Versicherers)

RICHTIG!

Geltendmachung von Schadenersatzanspruch --> Ich will was von dir --> RechtsschutzVers.!
ABWEHR von einen betreffenden Schadenersatzansprüchen --> Jemand will was von mir --> In der Rechtsschutz IMMER ausgeschlossen, da dafür eigene Haftpflicht zuständig!

Übersehen die meisten!
 
Registriert
18 Okt 2018
Beiträge
866
Sorry Freischütz, warum sollte das eine Falle sein? Es gibt einfach Umstände die man nicht, oder nur gegen gehörige Zuschläge versichern kann. Die Versicherer müssen mit den Beitragseinnahmen aller Versicherten haushalten, sonst wären für einige Versicherungen gar nicht mehr bezahlbar.
ich sehe es wie in der Eingangsfrage, ich versichere das, was mich im Schadenfall in Schwierigkeiten bringt, Verlust meiner Arbeitskraft, Verlust meiner Immobilie, Verlust meines gesamten Hausrats usw. Meine Waffen/Optik/Jagdausrüstung sind in der Hausratversicherung gegen Feuer,Leitungswasser, Sturm-Hagel,Elementarschäden und Einbruchdiebstahl-Vandalismus versichert, sollte ich etwas runterwerfen, verlieren etc. wäre das ärgerlich, aber eigene Blödheit, so etwas versichere ich nicht.

@äsungsfläche bei welcher Gesellschaft bist du? Bei mir nicht drin! Kanu, aller möglicher Schmarrn aber da ist mal Essig! Die Allianz versichert nur...

(1) Versicherter Hausrat
Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die
einem Haushalt
• zur Einrichtung,
• zum Gebrauch oder
• zum Verbrauch dienen,
• sowie Bargeld.

Zur Einrichtung gehören auch serienmäßig produzierte Einbaumö-
bel und Einbauküchen.

Die Entschädigung richtet sich nach Ziffer 1.4. Für Wertsachen ein-
schließlich Bargeld gelten besondere Entschädigungsgrenzen (sie-
he Ziffer 2.2).

(2) Sachen, die ebenfalls versichert sind
Folgende Sachen gehören ebenfalls zum versicherten Hausrat:
a) Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen
Versichert sind privat genutzte:
• Antennenanlagen;
• Markisen;
• Technische, optische und akustische Sicherungsanlagen;

Voraussetzung: Diese Sachen dienen nur der versicherten Woh-
nung.

b) Einbauten
Versichert sind Einbauten. Das sind in das Gebäude eingefügte
Sachen wie zum Beispiel Einbaumöbel und Einbauküchen.
Voraussetzungen:

• Sie haben diese Einbauten als Mieter oder Wohnungseigentü-
mer auf Ihre Kosten angeschafft oder übernommen und

• tragen hierfür die Gefahr.
c) Kleine Motorfahrzeuge
Versichert sind:
• Rollstühle mit Motor;
• Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o.ä.).
Voraussetzung: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 25
km/h und die Motorleistung maximal 0,25 kW;
• Rasenmäher;
• Go-Karts;
• Spielfahrzeuge.

Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge nicht versicherungs-
pflichtig sind.

d) Wasser- und Luftfahrzeuge
Versichert sind
• Kanus;
• Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren;
• Surfgeräte;
• Flugmodelle;
• Fall- und Gleitschirme sowie Flugdrachen.
e) Beruflich oder gewerblich genutzte Sachen
Versichert sind folgende Sachen, die Ihrem Beruf oder Gewerbe
dienen:
• Arbeitsgeräte wie Computer, Werkzeuge oder Maschinen.

• Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische oder Aktenschrän-
ke.

• Handelswaren bis maximal 3.000 EUR je Versicherungsfall,
wenn Sie diese vertreiben.

Die Sachen sind auch versichert, wenn sie dem Beruf oder Gewer-
be einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person

dienen.
Bitte beachten Sie die Einschränkung in Ziffer 1.3.1 Absatz 3.
f) Haustiere

Versichert sind Haustiere, die üblicherweise artgerecht in Wohnun-
gen gehalten werden (beispielsweise Hunde, Katzen, Vögel).

(3) Sachen, die anderen gehören (Fremdes Eigentum)

Die in Absatz 1 und 2 versicherten Sachen sind auch dann versi-
chert, wenn ein anderer Eigentümer ist.

Nicht versichert ist Hausrat von Untermietern. Sachen, die Sie dem
Untermieter überlassen haben und die Ihnen gehören sind jedoch
versichert.
(4) Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind nachfolgende Sachen:
• Gebäudebestandteile;
• Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger;
• Wasser- und Luftfahrzeuge;
• Sachen, die durch eine spezielle Versicherung versichert sind.

Zum Beispiel Kunstgegenstände, Schmucksachen oder Musikin-
strumente, für die eine eigene Versicherung besteht.

Wenn Sachen in Absatz 2 a) bis d) ausdrücklich als mitversichert
genannt sind, findet dieser Absatz keine Anwendung.
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Lieber deepSky, ich mach hier keine kostenlose Schulung!!!;)
Wo steht explizit dass Waffen ausgeschlossen sind? Steht Jagd- und/oder Sportwaffen unter Ausschlüssen?
Zu was dienen Waffen zum Gebrauch, richtig.
Die sind genau so wenig ausgeschlossen wie Jeans, Unterhosen, Sakkos, Fernseher, oder Rodelschlitten.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
714
Besucher gesamt
872
Oben