Das liegt wohl daran, daß die aktuelle Koalition im Vertrag drin stehen hat, daß am Gesetz nicht gedreht wird und wir eine Landtagswahl in 2023 haben.
Ansonsten:
§ 10 HJagdG – Verpachtung
(1) Die Mindestpachtzeit für Hoch- und Niederwildjagden beträgt 10 Jahre.
Punkt.
Verlängerungen sind keine Jagdpachtverträge. Sondern verlängern den Zeitraum der Gültigkeit.
Da steht MINDEST-Pachtzeit, nicht Höchstpachtzeit.
Also wenn ein bestehender 10 jähriger Pachtvertrag um ein Jahr verlängert wird ist das völlig in Ordnung und dem Gesetz entsprechend.
Fragt sich bloß, wer sich auf so etwas als Pächter mit bestehendem Vertrag einlässt.