Leider lässt sich bei uns in Bawü meist die Einberufung der Jagdgenossenschaft auch bei länger laufenden Pachtverträgen (12 Jahre bei uns) alle 6 Jahre nur schwer vermeiden.
Bei uns ist nämlich (wie wahrscheinlich sehr häufig) die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde übertragen worden. § 15 Abs. 7 JWMG besagt aber, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit (6 Jahre) dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden kann.
Dazu ist diese 6 Jahresfrist auch noch in der Satzung unserer Jagdgenossenschaft festgeschrieben (mag woanders nicht der Fall sein).
D.h. wir müssen ohnehin unser Jagdkataster auf aktuellen Stand bringen, da davon ja Stimmrecht etc. abhängt.
Das ist jetzt aus Sicht des bei der Gemeinde verbeamtenen Sachbearbeiters für Jagdangelegenheiten geschrieben.
Wenigstens wird es keine Neuverpachtung zu besprechen geben
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