[Baden-Württemberg] Verständisfrage zur Mindespachtdauer Baden-Würt.

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Würde mich auch freuen, wenn man nicht immer solche Sprüche raushaut. Ich jage jetzt im dritten Revier mit und wir müssen dort einige jagdliche Einrichtungen komplett neu bauen. Und wollen 2 Wildackerflächen bestellen. Die Pachtdauer ist 6 Jahre, dh. wir müssen damit rechnen, dass in 6 Jahren alles vorbei ist. Wir haben den BGSlern VORHER gesagt, das wir deshalb auch Geld wollen und sie auch noch mitarbeiten müssen.

Wenn man mal grob 500€ für ein Hochsitz kalkuliert und den sozusagen auf 6 Jahre abschreiben muss, läppert sich das auch. Und 500€ ist wahrlich nicht viel, wenn man im Revier nicht an Holz für umsonst rankommt. Ich sage nur Pacht mal 2 ist realistisch.

Wer dann noch mosert wegen Geld und den Rahmendaten soll woanders jagen
Ernst gemeinte Frage: Wenn ihr das Revier nach 6 Jahren verlängern könnt und damit alle teuren, neuen Reviereinrichtungen "abgeschrieben" sind, wird dann der BGS auch wieder günstiger, da die Folgekosten nun durchaus niedriger sind?
 
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Während Corona konnte es Vorkommen, dass keine Jagdgenossenschaftssitzungen zwecks Neuverpachtung stattfinden konnten. Da wurde dann bis zum nächstmöglichen Sitzungstermin verlängert oder aber, wenn Verpächter oder Pächter nicht mehr wollten oder nicht einig wurden, von der UJB jemand solange eingesetzt. Dass eine UJB zivilrechtliche Pachtverträge von GJBs verlängert gehört wohl eher ins Reich der Märchen. :unsure:

Die UJB hat genauso wenig die Befugnis, "jemanden solange einzusetzen", wie sie die Befugnis hat, einen Pachtvertrag abzuschließen bzw. zu verlängern!
Die Entscheidung, wie und durch wen die Jagdgenossenschaft das Jagdrecht wahrnimmt, obliegt einzig und alleine ihr als Jagdrechtsinhaberin selbst. Nur wenn die Jagdausübung ruhen soll, braucht´s dazu der Zustimmung der Behörde.

Und wenn in Corona-Zeiten die Jagdgenossenschaft, mangels Versammlungsmöglichkeit, keine gültige Entscheidung treffen konnte, so hätte ich mich selbst als Jagdvorstand gehütet, einen (Pacht-)Vertrag eigenmächtig zu verlängern oder gar einen neuen abzuschließen, den mir die Versammlung anschließend um die Ohren hauen könnte.

Das höchste der Gefühle in Corona-Zeiten wäre gewesen, für die Zeit bis zu nächsten Abstimmung, die Jagd für eigene Rechnung durch angestellte oder sonst beauftragte Jägerinnen und Jäger wahrnehmen lassen.
 
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Würde mich auch freuen, wenn man nicht immer solche Sprüche raushaut. Ich jage jetzt im dritten Revier mit und wir müssen dort einige jagdliche Einrichtungen komplett neu bauen. Und wollen 2 Wildackerflächen bestellen. Die Pachtdauer ist 6 Jahre, dh. wir müssen damit rechnen, dass in 6 Jahren alles vorbei ist. Wir haben den BGSlern VORHER gesagt, das wir deshalb auch Geld wollen und sie auch noch mitarbeiten müssen.

Wenn man mal grob 500€ für ein Hochsitz kalkuliert und den sozusagen auf 6 Jahre abschreiben muss, läppert sich das auch. Und 500€ ist wahrlich nicht viel, wenn man im Revier nicht an Holz für umsonst rankommt. Ich sage nur Pacht mal 2 ist realistisch.

Wer dann noch mosert wegen Geld und den Rahmendaten soll woanders jagen
Wir reden hier ja nicht über Pachthöchstdauer sondern über Pachtmindestdauer. Wer das abliefert, was der Inhaber des Jagdrechtes wünscht, muss sich ja keine Sorgen machen. Wer dilettiert und/oder keine Lust hat - warum sollte man mit so jemand in ein langjähriges Vertragsverhältnis gezwungen werden. Wo gibt es das sonst noch bei kostspieligen Freizeitbeschäftigungen?
 
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Zum Glück gibts ja solche Profis wie dich.
Die dümmsten Schafe und Kälber, wählen ihren Schlächter selber,
 
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Wir reden hier ja nicht über Pachthöchstdauer sondern über Pachtmindestdauer. Wer das abliefert, was der Inhaber des Jagdrechtes wünscht, muss sich ja keine Sorgen machen. Wer dilettiert und/oder keine Lust hat - warum sollte man mit so jemand in ein langjähriges Vertragsverhältnis gezwungen werden. Wo gibt es das sonst noch bei kostspieligen Freizeitbeschäftigungen?
Grau ist alle Theorie. Dass die Vergabe von Revieren nach ordentlichen Kriterien ohne Vitamin B funktioniert, ist mir gänzlich neu. Vor allem treibt es auch die Pachtpreise.
 
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Ernst gemeinte Frage: Wenn ihr das Revier nach 6 Jahren verlängern könnt und damit alle teuren, neuen Reviereinrichtungen "abgeschrieben" sind, wird dann der BGS auch wieder günstiger, da die Folgekosten nun durchaus niedriger sind?
Ja und nein. Ich praktiziere es in einem Revier so, dass ich den Hegebeitrag um circa 20 % gesenkt habe und dafür alles Wildbret frei ist. Wenn man als BegehungsScheininhaber circa 4-5 Rehe verkaufen würde, kommt man plus minus Null raus.

Das funktioniert aber nur, weil das Wort Verarschung in dieser Konstellation nicht vorkommt.
 
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Wir reden hier ja nicht über Pachthöchstdauer sondern über Pachtmindestdauer. Wer das abliefert, was der Inhaber des Jagdrechtes wünscht, muss sich ja keine Sorgen machen. Wer dilettiert und/oder keine Lust hat - warum sollte man mit so jemand in ein langjähriges Vertragsverhältnis gezwungen werden. Wo gibt es das sonst noch bei kostspieligen Freizeitbeschäftigungen?

:ROFLMAO: es gibt sogar einen ganzen Berufsstand, bei dem eine Erfolgskontrolle überhaupt nicht stattfindet - bzw. in dem man mit jedem Beweis der Unfähigkeit sogar "nach oben" abgeschoben wird...
 
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Die UJB hat genauso wenig die Befugnis, "jemanden solange einzusetzen", wie sie die Befugnis hat, einen Pachtvertrag abzuschließen bzw. zu verlängern!
Klar, sicherlich richtig. Nur die UJB ist in solchen Fällen in der Regel wesentlich routinierter als ein Jagdvorstand und übernimmt daher oftmals die Federführung, wofür die Jagdvorstände sehr dankbar sind.
 
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…und jetzt meist DE FACTO auch wieder 9 Jahre im Geltungsbereich des JWMG. Weil’s doch total nervig ist für so eine Liegenschaftsamtsleiterin einer Stadt mit ca 26 Jagdbögen, diese 35-40 Pächter vorab zur Ruhe zu zwingen, die Neukartierung per Geodatenbüro so zu gestalten, dass jeder Spielplatz in ner Neubausiedlung und jede Grünfläche um nen Hauptverkehrskreisel entfriedet wird. Dann jeweils die Jagdgenossenschaften alle einzuladen und bei Versammlung zum Seppuku zu verführen / zu nötigen. Und danach die Eigenjagdverträge der Stadt mit den 19% Steuer und dann -als beliehene oder Notverwalterin der Jagdgenossenschaft- den „Genossenschaftsvertrag“ ohne letztere als Dublette mit 3-Tages-Ultimatum für unterschriebenes-Retournieren-sonst-wird-Ihre-Jagd-ausgeschrieben ( in der Zeit geht sie in Urlaub) allen diesen Pächtern rauszuhauen. Daraufhin 100 e-Mails niederzubügeln, das Paket noch fristgerecht an die UJB zu schicken ( die auch e-Mails kriegte und Stellung nehmen muss bei berechtigtem Gemecker der Pächter..). Und dann müssen noch ein bis zwei Jagden neu verpachtet werden…
Ein übler Job.
[...]

Und sowas wollen alle Beteiligten doch höchstens alle 9 Jahre!
Leider lässt sich bei uns in Bawü meist die Einberufung der Jagdgenossenschaft auch bei länger laufenden Pachtverträgen (12 Jahre bei uns) alle 6 Jahre nur schwer vermeiden.

Bei uns ist nämlich (wie wahrscheinlich sehr häufig) die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde übertragen worden. § 15 Abs. 7 JWMG besagt aber, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit (6 Jahre) dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden kann.

Dazu ist diese 6 Jahresfrist auch noch in der Satzung unserer Jagdgenossenschaft festgeschrieben (mag woanders nicht der Fall sein).

D.h. wir müssen ohnehin unser Jagdkataster auf aktuellen Stand bringen, da davon ja Stimmrecht etc. abhängt.

Das ist jetzt aus Sicht des bei der Gemeinde verbeamtenen Sachbearbeiters für Jagdangelegenheiten geschrieben.

Wenigstens wird es keine Neuverpachtung zu besprechen geben :).
 
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Leider lässt sich bei uns in Bawü meist die Einberufung der Jagdgenossenschaft auch bei länger laufenden Pachtverträgen (12 Jahre bei uns) alle 6 Jahre nur schwer vermeiden.

Bei uns ist nämlich (wie wahrscheinlich sehr häufig) die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde übertragen worden. § 15 Abs. 7 JWMG besagt aber, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit (6 Jahre) dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden kann.

Dazu ist diese 6 Jahresfrist auch noch in der Satzung unserer Jagdgenossenschaft festgeschrieben (mag woanders nicht der Fall sein).

D.h. wir müssen ohnehin unser Jagdkataster auf aktuellen Stand bringen, da davon ja Stimmrecht etc. abhängt.

Das ist jetzt aus Sicht des bei der Gemeinde verbeamtenen Sachbearbeiters für Jagdangelegenheiten geschrieben.

Wenigstens wird es keine Neuverpachtung zu besprechen geben :).

Wie dumm muss man als Jagdgenossenschaft eigentlich sein, um sich derart selbst zu entmündigen, indem man Entscheidungsbefugnisse auf andere überträgt - und dafür auch noch Geld bezahlt...
 
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Wie dumm muss man als Jagdgenossenschaft eigentlich sein, um sich derart selbst zu entmündigen, indem man Entscheidungsbefugnisse auf andere überträgt - und dafür auch noch Geld bezahlt...
Kenne die Gegebenheiten dort nicht aber hier ist es oft so, dass die Gemeinden und die Kirche von der Fläche die größten Jagdgenossen stellen. Viele Bauern hier haben nur kleine über viele Reviere verstreute Flächen und haben schlicht keine Lust sich um die Jagdpacht zu kümmern.

Das Geld geht ohnehin in der Regel an die Schützenvereine, Feuerwehren, etc.
 
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Kenne die Gegebenheiten dort nicht aber hier ist es oft so, dass die Gemeinden und die Kirche von der Fläche die größten Jagdgenossen stellen. Viele Bauern hier haben nur kleine über viele Reviere verstreute Flächen und haben schlicht keine Lust sich um die Jagdpacht zu kümmern.

Das Geld geht ohnehin in der Regel an die Schützenvereine, Feuerwehren, etc.
Ob Flächen über mehrere Reviere verteilt sind ist egal, solange es die gleiche Jagdgenossenschaft ist.

Weiter haben viele kleine Jagdgenossen gegenüber 2 großen JG immer die Möglichkeit sämtliche Entscheidungen zu blockieren.
Es ist immer die Doppelte Mehrheit (Flächen und Köpfe) nötig.

Ansonsten schon eine regionale Besonderheit bei euch. In aller Regel ist zumindest wenn es hauptsächlich um landwirtschaftliche Flächen geht, das private Eigentum in der Mehrheit.
 

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