Verständnis Frage zum Thema Messer/Hieb- und Stoßwaffe

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24 Aug 2016
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Wenn Dich das grade so eben nicht verbotene interessiert solltest Du nach Jörg Sprave googlen. Der verdient genau damit sein Geld. Ob z.B. das Ulfberth Taschenschwert zu irgendetwas gut ist, weiß ich jedoch auch nicht.
Ich finde den klappbaren Hirschfänger zumindest technisch interessant. Aber irgendwie grenzwertig ist das Ausloten der Nischen ja doch :)
 
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1 Mrz 2007
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Jetzt dachte ich doch tatsächlich du hast mit der Erberei den einzigen Paragraphen gefunden, indem von Eigentum die Rede sein wird, hast Du aber nicht. Auch hier spricht das Waffengesetz nur vom Besitz.
Im 36 wird das Wort "Eigentümer" erwähnt, allerdings geht es dabei um den Kasten, nicht um die Waffe.
Du wirst das jetzt nicht verstehen, aber Eigentümer einer (Jagd)Waffe kann jeder legal werden, legal besitzen kann sie nicht jeder.

PS: Es gab hier vor Jahren mindestens 2 Foristen, welche ausgewiesene Experten im Waffenrecht waren, die schreiben leider hier nicht mehr, die Beiträge dieser Foristen waren echte Perlen. Ich vermisse diese Beiträge.
Wer hat die Foristen wohl vergrault?
 
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11 Aug 2011
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Du wirst das jetzt nicht verstehen, aber Eigentümer einer (Jagd)Waffe kann jeder legal werden, legal besitzen kann sie nicht jeder.
Oh jetzt scheint es ja bei Dir angekommen zu sein, warum mußte Heidenei Dich dann erst daran erinnern? Und was hat das ausgerechnet mit dem von Dir aufgeführten §20 zu tun?
 

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