Verständnis Frage zum Thema Messer/Hieb- und Stoßwaffe

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19 Jun 2017
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Für gute und oder Schöne Messer habe ich zum glück einen Messermacher in der Nähe der Einzelstücke für gute preise macht und das als Mitglied der Messermacher Gilde.
Und Eickhorn Messer sind jetzt von der Qualität nicht Schlecht je nach Stahlsorte und meine sind auch nach etlichen "Vergewaltigungen" noch gut und die wurden schon als Schaufel und Hammer missbraucht.
Aber um mal wieder auf das ursprüngliche zurück zu kommen das Bild ist Soweit Richtig solange durch ein Gericht nicht anders entschieden wurde?
 
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Hallo,

das ist falsch.

Begehe ich bspw. einen Ladendiebstahl und führe hierbei eine Waffe mit (ohne diese einzusetzen), fange ich mir eine Strafanzeige wg. Diebstahls mit Waffen gem. § 244 StGB ein.

Für einen schweren Raub muss man erstmal im Raubdelikt sein (da reicht das bloße MItführen einer Waffe nicht aus).

Grüße


EDIT wegen fehlenden Wörtern :)
 
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Machete ist ein Werkzeug, genau wie eine Axt. Daran gibts keinen Zweifel.
Ein Karambit ist ebenfalls ein landwirtschaftliches Werkzeug und wird in Indonesien auch nach wie vor als solches verwendet. Trotzdem hat das BKA festgestellt, daß ein Karambit dafür gebaut ist Menschen zu verletzen und somit eine Waffe ist.
 
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Nicht alles was als Rettungsmesser verkauft wird fällt automatisch nicht unter 42a.
Das obige ist ein gewöhnliches Einhandmesser mit einem Gurtschneider.
Es gibt sog. Rettungsmesser als Einhandmesser, die nur den Gurtschneider mit stumpfer Spitze aufweisen. Die fallen nicht unter 42a.
 
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Ich kram den alten Thread mal raus, weil es hervoragend zum Thema passt und eigentlich das widerspiegelt, was hier schon oft angesprochen wurde (so traurig es auch ist).
Krass, soviel falsche Fakten in so einem kurzen Artikel.
Weder handelt es sich um ein verbotenes Messer, noch um einen Straftatbestand.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Wäre nur noch interessant, wo er es hatte bei der Kontrolle.


CdB
 
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Das mit den Rettungsmessern wurde begründet das für die Rettung einer Person aus einem Fahrzeug kein Messer benötigt wird und Glasbrecher und Gurtschneider ja auch eigenständig zur Verfügung Ständen. Das wurde uns bei der FFW jedenfalls gesagt.
Es ging bei den Einhandmessern mal darum, daß man einen Grund haben muß dieses mitzuführen, nicht darum, daß man das was man damit tun möchte nicht auch mit einem anderen Werkzeug tun könne.
Ich trage jedoch auch keine Einhandmesser mehr mit mir rum, obwohl mir meine vormals gute Dienste geleistet haben.

Ach Du Schreck, der Faden ist ja schon über drei Jahre alt, wer hat den denn hervorgekramt...
 
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Nimmst Du Dafür einfach so eins mit diesen hier definierten Eigenschaften:

BKA Website

Also quasi so eins: https://www.boker.de/rescue-otf-01kals146?c=5329
Sinn und Zweck:
Im eventuell schräg stehenden Auto, während man den Verletzten befreit und rauszieht, der dann durch das Körpergewicht auf einen fällt, will man etwas zum aufschneiden haben, mit dem man sich und andere nicht verletzt.

Also so ein speziell geformtes, vorne stumpfes Schneide- und Kapp-Gerät.
 
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Bei Bergungsübungen haben wir auch mehrere Gurtschneider probiert.

Wichtig ist eine längere Gurtführung vor der Klinge, wie im obigen Beispiel von @cast .

Eine kleine geschliffene Auskehlung wie am Böker-Rettungsmesser ist nicht gut geeignet, weil der Gurt beim Durchtrennen die Tendenz hat, sich an der Klinge zu stauchen und aufzurollen.

Deswegen ist die Führung des Gurtes auf die Klinge hin sehr wichtig.

Alternativ wäre auch so ein Teil

 
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Deswegen sollte man auch in Zeiten von Besuchen der zuständigen Behörde zwecks Waffenaufbewahrung, manche Messer nicht neben dem Tresor, oder offen im gleichen Zimmer herumliegen lassen....
Interessant. Gibt es jetzt Aufbewahrungsvorschriften für Messer, wenn ja, wo steht das?
Ich hab gerade mal nachgeschaut, auf dem Tresor liegt ein Gehörschutz und zwei leere Patronenhülsen, die beste aller Ehefrauen hat schon ihr Missfallen geäußert, aber ist man jetzt
unzuverlässig, wenn man gschlampert ist?
Als Nachhilfe: Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitztums, der eigenen Geschäftsräume oder einer Schießstätte ausübt.
Weil manche Messer: Wir reden hier nicht über verbotenen Gegenstände, das versteht sich ja wohl von selbst!
 

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