Versteuerung von Wildbretvermarktung

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Hallo,

so gesucht und gefunden.
Ausgabe "Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz" Ausgabe Dezember 2015 vom LJV-Schatzmeister und Steuerberater Bernward Scharding.

Im Sept. 2015 fand in der Geschäftsstelle LJV eine Besprechung mit Mitarbeitern der Steuerfahndung statt. 3 Seiten - und dort steht u.a. das umsatzsteuerpflichtige Personen auch beim Verkauf von Wildbret, BGS, etc. Umsatzsteuer abführen müssen.

Also Vorsicht bei manchen Aussagen hier.
 
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Hallo,

so gesucht und gefunden.
Ausgabe "Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz" Ausgabe Dezember 2015 vom LJV-Schatzmeister und Steuerberater Bernward Scharding.

Im Sept. 2015 fand in der Geschäftsstelle LJV eine Besprechung mit Mitarbeitern der Steuerfahndung statt. 3 Seiten - und dort steht u.a. das umsatzsteuerpflichtige Personen auch beim Verkauf von Wildbret, BGS, etc. Umsatzsteuer abführen müssen.

Also Vorsicht bei manchen Aussagen hier.
Dann muss es aber auch möglich sein, Aufwendungen und die darin enthaltene Umsatzsteuer geltend zu machen.
 
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Dann muss es aber auch möglich sein, Aufwendungen und die darin enthaltene Umsatzsteuer geltend zu machen.
ist ja schon gerichtlich geklärt, daß auch diese Dinge nicht abzugsfähig sind, da sie nicht unmittelbar als Vorbereitungshandlung für den Wildpretverkauf gewertet werden.
Vor der Einführung der MWSt. haben viel unternehmerisch tätige Firmen und Freiberufler ihre Jagdkosten absetzen können. Da hatte manche Baufirma eine Jagd. Philipp Holzmann sei nur als Beispiel genannt. Die haben übrigens auch Karinhall gebaut; ist aber nur eine jagdhistorische Anekdote.
 
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ist ja schon gerichtlich geklärt, daß auch diese Dinge nicht abzugsfähig sind, da sie nicht unmittelbar als Vorbereitungshandlung für den Wildpretverkauf gewertet werden.
...
Das wäre meiner Meinung nach Willkür und eine Klage hätte gute Aussichten auf Erfolg.
Ohne Waffe, Munition, Transportmittel, An- und Abreise, Jagdeinrichtungen etc. gibt es auch kein Wildbret, für das man Umsatzsteuer abführen könnte.
 
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Das wäre meiner Meinung nach Willkür und eine Klage hätte gute Aussichten auf Erfolg.
glaube ich nicht, sonst hätte es da schon erneut Klagen gegeben. Die in Rede stehenden
Werte sind es im übrigen nicht wert, vermute ich mal.
 
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Jetzt kann man in Anbetracht fehlender Mittel nur noch hoffen,daß Olaf Scholz hier nicht mitliest.
 

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