Versteuerung von Wildbretvermarktung

Registriert
13 Feb 2008
Beiträge
2.550
Hier werden ja mal wieder Thesen aufgestellt: GbR gründen, Wildbret versteuern. alter Falter..
bei einer zu erwartenden Jahresstrecke von 50 St. Schwarzwild würde ich mir in erster Linie Gedanken um die Wildschadensregulierung machen. :rolleyes:
Wieso sollte man unbedingt Wildschaden haben? Wir erlegen jährlich 50-70 Sauen und 25 Rehe. Der Wildschaden jährlich bezieht sich auf 2-3 Mulchstunden.
Das Fleisch ist ohne Problem zu verkaufen, da wir alles daraus machen, von Fleischwurst über Bratwurst bis Leberwurst, wird das meiste sogar selbst genutzt und nur im Bekanntenkreis verkauft.
 
Registriert
31 Jan 2002
Beiträge
6.493
Jagdrecht schließt in den meisten Bundesländern eine Verpachtung an juristische Personen (GbR, GmbH, etc.) aus.
Einzig die Ausübung der Jagd als Jagdschutz wäre kommerziell machbar in Form eines Servicevertrages. Hier kommen aber wieder viele rechtliche Fallstricke in punkto Waffenbesitz, etc. zum tragen.
Generell hättet Ihr die Möglichkeit das Wildbret zu veräußern, bzw. veredelt zu veräußern. Hier wird bis zu 500kg im Jahr keine Steuer fällig, aber Ihr unterliegt bestimmten Verordnungen der Hygiene und der Lebensmittelbehörde.
Alternativ, Kleingewerbe anmelden. Wildbret "ankaufen" und dann als Händler entweder als Wildbret oder veredelte Ware verkaufen. Auch hier ist die Lebensmittelüberwachung mit Vorschriften und Verordnungen im Boot.

Seit wann ist ne GbR ne juristische Person?
500kg grenze kenn ich auch nicht.

Ich unterstelle wie oben bereits erläutert Liebhaberei u keine ertragsteuerliche Berücksichtigung.
 
Registriert
10 Aug 2017
Beiträge
699
Seit wann ist ne GbR ne juristische Person?
500kg grenze kenn ich auch nicht.

Ich unterstelle wie oben bereits erläutert Liebhaberei u keine ertragsteuerliche Berücksichtigung.
Als GbR gelten trotzdem gesellschaftsrechtliche Regeln. Die 500kg sind nirgends festgeschrieben, aber höhere Mengen sind dann schon keine Liebhaberei mehr. Ausserdem hast Du bei der GbR Aufzeichnungspflicht und versteuerst pauschal den Gewinn mit 4%. Die Ausschüttungen muss Du dann wieder in der Steuererklärung aufführen.
Verkauf an Gastronomie ist möglich, aber auch die brauchen eine Quittung und einen Herkunftsnachweis. Des Weiteren wir die Hygiene die Produktionsstätte abnehmen wollen.
 
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.342
Als GbR gelten trotzdem gesellschaftsrechtliche Regeln. Die 500kg sind nirgends festgeschrieben, aber höhere Mengen sind dann schon keine Liebhaberei mehr. Ausserdem hast Du bei der GbR Aufzeichnungspflicht und versteuerst pauschal den Gewinn mit 4%. Die Ausschüttungen muss Du dann wieder in der Steuererklärung aufführen.
Verkauf an Gastronomie ist möglich, aber auch die brauchen eine Quittung und einen Herkunftsnachweis. Des Weiteren wir die Hygiene die Produktionsstätte abnehmen wollen.
Darf man nach deiner Quelle fragen? Im EStG stehen da mWn andere Sachen 🤔
 
Registriert
31 Jan 2002
Beiträge
6.493
Gut gilt wohl eher bei Grunstücks-GbR🙈
In der Schweiz?
In Deutschland definitiv nicht. Auch nicht bei Grundstücken.
GbR heißt nur, dass der Gewinn anteilig, meist nach der Einlage, den Gesellschaftern zugerechnet wird u versteuert wird.
Wenn du nur Verlust machst, auch. Es sei denn Liebhaberei!
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.557
In der Schweiz?
In Deutschland definitiv nicht. Auch nicht bei Grundstücken.
GbR heißt nur, dass der Gewinn anteilig, meist nach der Einlage, den Gesellschaftern zugerechnet wird u versteuert wird.
Wenn du nur Verlust machst, auch. Es sei denn Liebhaberei!
Und die GbR ist halt voll haftbar, soweit ich weiss. So eine GbR ist aber auch schnell "gegründet", da gab es doch mal den Fall, wo sich mehrere zusammen eine Kiste Bier gekauft haben und einer hatte einen Autogewinn unter dem Kronkorken - ich meine, die Saufbrüder wurden auch als GbR eingestuft.
 
Registriert
4 Dez 2018
Beiträge
894
Hallo zusammen,

wir überlegen gerade nächstes Jahr ein Revier zu pachten, was einen ordentlichen Schwarzwildbestand (ca. 50 Stück/Jahr) hat.
Bei der Überlegung spielt natürlich die Wildbretvermarktung eine zentrale Rolle. Wir würden an Privat aber auch an die Gastronomie verkaufen.
Daher meine Fragen:
- Ist der Verkauf von Wildbret/Produkten aus Wildbret grds. steuerpflichtig.
- Gibt es eine "Grenze", bis zu der man steuerfrei vermarkten kann?
- Gibt sonstige Aspekte, die man steuerlich bedenken muss?

Vielen Dank für eure Ratschläge.

VG T

Alles Wichtige (Liebhaberei, ...) wurde gesagt. Was gern vergessen wird: Es sind nicht nur die Säue sondern auch Rehwild, das vermarktet werden will. Liegt das Revier in einer wildreichen Gegend, wollen viele direkt vermarkten und gehen den Weg. Deshalb ist es sinnvoll, sich zu überlegen wie man als Neuer in den geografisch sehr begrenzten Markt eintreten will. Sind so viele Onkels, Tanten, Freunde und Verwandte da oder werdet ihr Gastronomen abklingeln, die in der Gegend alle schon beliefert werden. Bevor ihr eine Wurst verkauft, gibts vorher viel zu investieren. Eine EU-vorschriftenkonforme Wildkammer ist nicht billig.
Könnt ihr die Produkte gut vermarkten, empfieht sich die Überlegung eines Gewerbescheines (Kleingewerbe), was der Steuererklärung gut tun kann (zur Vermeidung von Risiken u. Nebenwirkungen frag einen Steuerberater, weil man für das FA genauso sauber gestalten muss, wie man in der Wildkammer arbeitet).
 
Registriert
8 Dez 2015
Beiträge
293
Alles Wichtige (Liebhaberei, ...) wurde gesagt. Was gern vergessen wird: Es sind nicht nur die Säue sondern auch Rehwild, das vermarktet werden will. Liegt das Revier in einer wildreichen Gegend, wollen viele direkt vermarkten und gehen den Weg. Deshalb ist es sinnvoll, sich zu überlegen wie man als Neuer in den geografisch sehr begrenzten Markt eintreten will. Sind so viele Onkels, Tanten, Freunde und Verwandte da oder werdet ihr Gastronomen abklingeln, die in der Gegend alle schon beliefert werden. Bevor ihr eine Wurst verkauft, gibts vorher viel zu investieren. Eine EU-vorschriftenkonforme Wildkammer ist nicht billig.
Könnt ihr die Produkte gut vermarkten, empfieht sich die Überlegung eines Gewerbescheines (Kleingewerbe), was der Steuererklärung gut tun kann (zur Vermeidung von Risiken u. Nebenwirkungen frag einen Steuerberater, weil man für das FA genauso sauber gestalten muss, wie man in der Wildkammer arbeitet).
Danke für den Hinweis,
das fließt alles bereits in unser Konzept ein. Außerdem sind wir keine Newbies in der Gegend sondern kommen von da, d.h. die Vermarktungsstrukturen sind bekannt.

VG T
 
Registriert
28 Mrz 2020
Beiträge
458
Und die GbR ist halt voll haftbar, soweit ich weiss. So eine GbR ist aber auch schnell "gegründet", da gab es doch mal den Fall, wo sich mehrere zusammen eine Kiste Bier gekauft haben und einer hatte einen Autogewinn unter dem Kronkorken - ich meine, die Saufbrüder wurden auch als GbR eingestuft.

Wenn dann einer der Saufbrüder keinen FS hat, müssen die anderen ihn dann ausbezahlen? :)
 
Registriert
11 Jan 2006
Beiträge
11.745
nur aus meiner Erinnerung: Jagd als Liebhaberei und jeweils die Tagesstrecke (keine Definition der Stückzahl und Art) ist MWSt. befreit.
Verkauf an Gastro ist steuerlich als Barankauf von Privat zu werten. Wenn Quittung, dann mit ausdrücklichem Hinweis: ohne MWSt.
Werden aus der Liebhaberei Gewinne ausgeschüttet, werden diese vom FAmt
als Einkommensteuerpflichtig behandelt.
Handelt es sich um eine Eigenjagd, greifen andere Steuerregeln.

alle Angaben ohne Gewähr. Keine Beratung, sondern nur mein Wissensstand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
9 Okt 2002
Beiträge
1.657
Grundsätzlich gilt:
Ein reiner Jagdbetrieb, der Verluste schreibt wird vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft werden und die damit verbundenen Verluste sind nicht abzugsfähig.

Ein Jagdbetrieb, der nachhaltig Gewinn erwirtschaftet, muss seine Erlöse natürlich ganz normal versteuern.

Der Regelfall für einen Jagdbetrieb wird aber so aussehen:
Einnahmen - (Pacht, Abschreibungen für Waffen, Geräte, Jagdhütte) = Mega Verlust, also Liebhaberei.

Beim Absatz hilft einem tasächlich die Kleinunternehmer Regelung, weil man keine Mehrwertsteuer abführen muss (bis 22000,-- Euro Umsatz p.a.)


Grundsätzlich ist zusätzlich zu beachten, dass das Einkommensteuerrecht für die Anerkennung jagdlicher Aufwendungen ganz besondere Anforderungen stellt.

frogger
 
Registriert
4 Dez 2018
Beiträge
894
Wird sehr kompliziert und in den meisten Fällen scheuen es die Leute wahrscheinlich.

Ein Kleingewerbe darf losgelöst von der Jagd gegründet werden und bei Ehepaaren kann man der gewerbetreibenden Frau Gattin sein Wildbret formal "verkaufen". Es muss alles sein, wie mit Dritten aber das ist machbar und spielt keine Rolle, solange es kein Problem ist, wenn alles in der Familie bleibt. So gesehen bleibt Jagd Jagd und Verluste, Abschreibungen können trotzdem in der gemeinsamen Veranlagung gut tun. Das FA interessiert normalerweise blos , ob es so läuft wie mit Dritten und das läuft so, wenn man die Marktpreise der Wildbrethändler zugrunde legt, die bekanntlich nicht sehr gut sind.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
753
Besucher gesamt
892
Oben