Versteuerung von Wildbretvermarktung

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Darf man nach deiner Quelle fragen? Im EStG stehen da mWn andere Sachen

Eine GbR entsteht automatisch, wenn mehrere sich mit einem gemeinsamen Ziel zusammentun, einen schriftlichen Vertrag bedarf es dazu nicht. Ist kein Vertrag geschlossen gelten die im BGB festgelegten Regeln. Da sollte man zumindest prüfen, ob man das so will.

Gewinne und Verluste werden in der GbR anteilig der jeweiligen Quote an der Gesellschaft auf die Gesellschafter verteilt und von denen im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert.

Damit die Verluste der Jagd geltend gemacht werden können wird es regelmäßig an der dauerhaften Einkunftserziehlungsabsicht fehlen.
 
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Eine GbR entsteht automatisch, wenn mehrere sich mit einem gemeinsamen Ziel zusammentun, einen schriftlichen Vertrag bedarf es dazu nicht. Ist kein Vertrag geschlossen gelten die im BGB festgelegten Regeln. Da sollte man zumindest prüfen, ob man das so will.

Gewinne und Verluste werden in der GbR anteilig der jeweiligen Quote an der Gesellschaft auf die Gesellschafter verteilt und von denen im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert.

Damit die Verluste der Jagd geltend gemacht werden können wird es regelmäßig an der dauerhaften Einkunftserziehlungsabsicht fehlen.
Das ist ja schon, unter anderem auch von mir, so geschrieben worden. Ich bezog mich auf die 4% Steuer und die Versteuerung lediglich der entnommenen Gewinne.
 
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Hier werden ja mal wieder Thesen aufgestellt: GbR gründen, Wildbret versteuern. alter Falter..
bei einer zu erwartenden Jahresstrecke von 50 St. Schwarzwild würde ich mir in erster Linie Gedanken um die Wildschadensregulierung machen. :rolleyes:
Stimmt ! Man redet ja förmlich die Besteuerung der Jagd herbei.Der Faden ist so hervorragend wie ein Kropf am Hals. Toll !
 
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9 Mai 2021
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Seite 68 in der WuH 11/2021..."in der Regel handelt es sich bei der Jagd steuerrechtlich um Liebhaberei."
 
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Stimmt ! Man redet ja förmlich die Besteuerung der Jagd herbei.Der Faden ist so hervorragend wie ein Kropf am Hals. Toll !

Die Jagd wird doch schon besteuert, indirekt und in einigen Bundesländern auch direkt.

Da ich in den über 35 Jahren in denen ich den Jagdschein habe, mit der Jagd noch nie einen Überschuss erwirtschaftet habe, wäre es doch super, die Verluste mit anderen Einkünften verrechnen zu können. Aber genau aus diesem Grund wird es nie so weit kommen.
 
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Stimmt ! Man redet ja förmlich die Besteuerung der Jagd herbei.Der Faden ist so hervorragend wie ein Kropf am Hals. Toll !
Wissen zu erwerben ist wirklich schlimm! Man macht das so, weil man es schon immer so gemacht hat und damit ist es richtig......
Es gibt eben auch Menschen, die sich mal Gedanken machen und hinter die Kulissen schauen, bevor irgendwas passiert. Und wie Du siehst liefert der Faden eine Menge Infos und räumt mit Halbwissen auf...
 
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Jetzt gebe ich auch noch meinen Senf hinzu. Gelesen in einer Abhandlung eines Steuerberaters und Jägers...
Jagd ist i.d.R. bei Privatpersonen Liebhaberei. Allerdings sollte der Jagdausübende/Pächter selbst umsatzsteuerpflichtig sein, dann ist der Verkauf von Wildbret, die Vergabe von entgeltlichen BGS auch umsatzsteuerpflichtig!
 
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Dann versteuer mal deinen Eigenverbrauch umsatzsteuerlich.
Solange du nicht gewerblich mit wild handelst, kommst du auch nicht in die Umsatzsteuerpflicht beim wildverkauf
 
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Das Beispiel ist wieder Blödsinn.
Die verkaufen Jagden, Holz etc u sind gewinnerzielende Unternehmen.
 
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Die verkaufen Jagden, Holz etc u sind gewinnerzielende Unternehmen.
Da gibt es eine AöR im südlichsten Freistaat, die viele Jahre extrem erfolgreich war und schöne Gewinne an den Eigentümer abführen konnte. Das ist aber nicht immer so.
Die Erlöserpreise für Holz sind keineswegs wieder auf dem früheren Niveau.
 

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