Vertreten/Vollmachten->Jagdversammlung

Registriert
30 Okt 2006
Beiträge
1.694
folgender Konstellation:
Als Sohn und Nichtjagdgenosse vertrete ich meinen Vater bei der in Gerader Line ohne Vollmacht bei der Jagdversammlung. Darf ich da noch eine Vollmacht eines anderen Jagdgenossen annehmen und damit abstimmen?

Waidmannsdank
Quigon


Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
4.989
AW: Vertreten von Vollmachen

Ist abhängig vom Bundesland....


Bei uns spielen z B Verwandschaftsverhältnise keine Rolle :
Entweder beglaubigte Vollmacht oder Erbschein... sonst biste raus.


TM
 
Registriert
1 Mrz 2012
Beiträge
57
AW: Vertreten von Vollmachen

Wenn ich als Mitglied der Jagdgenossenschaft noch eine beglaubigte Vollmacht eines weiteren Mitgliedes vorlege, habe ich dann zwei zu zählende Stimmen?

Ayers Rock
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
4.989
AW: Vertreten von Vollmachen

Wenn ich als Mitglied der Jagdgenossenschaft noch eine beglaubigte Vollmacht eines weiteren Mitgliedes vorlege, habe ich dann zwei zu zählende Stimmen?

Ayers Rock

Ja.

Die Anzahl der Max Stimmen kann aber Persatzung und je nach Bundesland begrenzt sein.

Du hast auch als Einzelvertreter eh 2 Stimmen; den Beschlüsse müssen mit Doppelter Mehrheit gefast werden : die Vertretene Fläche und die Vertretene Personen.
Klähren ob Juristische Personen Zugelassen sind; und ob diese per Satzung überhaupt das Stimmrecht Warnehmen ( in vielen Gesellschaften dürfen die Geschäftsführerer das Stimmrecht nur eingeschrängt ausüben; das ist aber dann abhängig von den einzelnen Gesellschaften )

Darum bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit :
Ladungsfristen
Feststellung der Anwesenden Natürlichen Personen von Anzahl und Fläche;
Feststellung der durch Vollmacht Vertretenden Stimmen ( die Legetimation z.B Beglaubigt ist zu Prüfen)

Wen Gäste Anwesend sind;müssen diese im Normalfalle eingeladen worden sein; ansonsten gerade bei Jagdgenossenschaften keine Gäste ! ( Alleine wegen möglichen Informationen aus dem Jagdkataster = Vermögensinhalte an Besitz einzelner Personen )

TM
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
4.989
AW: Vertreten von Vollmachen

folgender Konstellation:
Als Sohn und Nichtjagdgenosse vertrete ich meinen Vater bei der in Gerader Line ohne Vollmacht bei der Jagdversammlung. Darf ich da noch eine Vollmacht eines anderen Jagdgenossen annehmen und damit abstimmen?

Waidmannsdank
Quigon


Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk


Hups;sehe ich jetzt gerade ...

Ist Nicht Zulässig ! Das Stimmrecht muss Persöhnlich Ausgeübt werden oder durch Vollmacht vertreten ! Eine Vertretung durch z.B.Sohn; Tochter; Ehefrau ist im Normalfalle ohne Vollmacht nicht Zulässig; da hier der Besitz vertreten wird;bei Erbengemeinschaften ist auch nur 1 Stimme Zulässig !

Die einzige Möglichkeit das Kinder ihre Eltern ohne Vollmacht Vertreten ist wen sie die Vormundschaft für Ihre Eltern Übernommen haben und die Eigentlichen Besitzer keine Rechtsgültige Vollmacht mehr erstellen können.

TM
 
Registriert
1 Jun 2015
Beiträge
96
AW: Vertreten von Vollmachen

Die einzige Möglichkeit das Kinder ihre Eltern ohne Vollmacht Vertreten ist wen sie die Vormundschaft für Ihre Eltern Übernommen haben und die Eigentlichen Besitzer keine Rechtsgültige Vollmacht mehr erstellen können.

TM

In dem Fall bezweifle ich aber das die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Eltern nicht widerrufen wird.
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
4.989
AW: Vertreten von Vollmachen

In dem Fall bezweifle ich aber das die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Eltern nicht widerrufen wird.

Welche WAffenrechtliche Zuverlässigkeit ?

Hier geht es um Eigentum und desen Vertretung in Eigentümernutzungsgesellschaften und/ oder Körperschaften öffentlichen Rechts.

Nicht um Waffenrecht....


TM
 
Registriert
13 Sep 2012
Beiträge
4.989
AW: Vertreten von Vollmachen

In dem Fall bezweifle ich aber das die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Eltern nicht widerrufen wird.

Welche WAffenrechtliche Zuverlässigkeit ?

Hier geht es um Eigentum und desen Vertretung in Eigentümernutzungsgesellschaften und/ oder Körperschaften öffentlichen Rechts.

Nicht um Waffenrecht....

Mein Hinweis " Eigentlichen Besitzer keine Rechtsgültige Vollmacht mehr erstellen können."

bezieht sich darauf das die Besitzer wegen erwisener Handlungsunfähigkeit oder Unmündigkeit ( Koma; Alzheimer z.B ) keine Rechtsgültigen Vollmachten erteilen können; und / oder das Vormundschaftsgericht zur Vermögensverwaltung Vormund bestelt hat.


TM
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
111
Zurzeit aktive Gäste
545
Besucher gesamt
656
Oben