Schießen wenn möglich, ist immer erste Wahl. Sicherheitsaspekte beachten!! Und hier zuerst ins ZNS, obere Halswirbelsäule oder auf das Blatt. Ist ein sicherer Schuss nicht möglich, dann ein beherzter Stich in die Kammer-Herz und die Kammer mir einem Schnitt öffnen, dass die Lunge kollabieren kann. Der Tot tritt dann sehr schnell ein. Die wenigen Sekunden kommen uns aber wie eine Ewigkeit vor.
Auszug aus dem Bundesjagdgesetz §19 Sachliche Verbote.
Es ist verboten, mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuss, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen.
Es ist verboten, auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;
Das Bundesjagdgesetz untersagt mir den Fangschuss auf Schalenwild mit einer Kurzwaffe, wenn die Geschossenergie weniger als 200 Joule beträgt, ebenso den Fangschuss mit Schrot.
Mir geht aber das beenden des Tierleides vor den §19 BJG und ich nehme, wenn nichts anderes zur Verfügung steht auch Schrot oder Patronen, die die geforderte Mindestenergie nicht erreichen.
Ich sehe das vom Tierschutzgesetz her als gedeckt und gerechtfertigt an.
Eins muss uns allerdings klar sein, Gaffer und die sind immer dann zur Stelle, wenn man sie am wenigsten braucht, müssen vor der Tötung weg. Sonst kann es sein, dass man sich am nächsten Tag als der böse Mörder auf You Tube wiederfindet.
Niemand von uns wünscht sich in solch eine Situation zu geraten, aber wenn, dann muss man beherzt handeln. Auch der Unfallbeteiligte oder die Unfallbeteiligten, womöglich noch mit Kindern, müssen sehen, dass hier jemand ist, der ihnen hilft, Ruhe ausstrahlt und die Situation
im Griff hat. Wir sind die Fachleute, wer denn sonst.