[Bayern] Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd

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Das stimmt, aber keiner legt sich gerne mit der "Öffentlichen Sicherheit und Ordnung" an. Was mich am meisten wundert ist die Tatsache, dass die Vets an den betreffenen LRÄ. anscheinend auch keine Eier in der Hose haben. Die müssten doch zu allererst Interesse daran haben. Zur Fallwildsuche sind wir dann ja auch gut genug.
 
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Warum sollte es einen Vet interessieren über welchen Verwaltungsakt der Jäger seine Erlaubnis für NS Technik bekommt....
 
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In einigen Landkreisen werden die dort beschäftigten Juristen wohl festgestellt haben, dass man den Verstoß gegen das WaffG nicht mit einer Allgemeinverfügung regeln kann.
Immer für den Einzelfall und räumlich und zeitlich begründet, wenn man eine Ausnahme nach §40WaffG kreieren will.
 
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Warum sollte es einen Vet interessieren über welchen Verwaltungsakt der Jäger seine Erlaubnis für NS Technik bekommt....
Es geht doch für den Vet nicht um den Weg, sondern dass im Sinne seiner Vorstellungen zur Seuchenprophylaxe einfach "was weiter geht", wenn schon die starke Verrringerung des Sauenbestandes bei jeder Gelegenheit rauf und runter gebetet wird.

Zwei Juristen, drei Meinungen. Das war schon immer so. In der Balkanvorstufe fließt dann bei der Entscheidungfindung auch der gesunde Menschenverstand mit ein, den Juristen gerne mal ausklammern.

Und Ihr könnt Euch auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln: Ohne unseren Vorstoß hätte es diese Änderung des Waffengesetzes überhaupt nicht gegeben. Ja und wenn manches auch nachbesserungsbedürftig ist: Aber wir haben es erst einmal. Niemand wurde bisher angezeigt oder eingesperrt.
Wer machte den Anfang mit dem Schalldämpfer?
 
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Unglaublich, die Wette wäre ich nicht eingegangen mit dem LK Tegernsee. Da ist alles immer derart brisant, dramatisch und von höchster Bedeutung.
 
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Es geht doch für den Vet nicht um den Weg, sondern dass im Sinne seiner Vorstellungen zur Seuchenprophylaxe einfach "was weiter geht", ...
Das meinte ich. Dem Vet ist es egal ob über Allgemeinverfügung oder Einzelgenehmigung.
Bei uns muss das aktuell jeder einzeln beantragen. Ist aber auch kein großer Aufwand mit Copy@Paste. Alle Anträge werden dann gesammelt eingeschickt. Gut kostet dann halt was......
 
M

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Nachdem sich die Behörde hier bei mir weiterhin tot stellt, würde es mich freuen, wenn wir hier mal sammeln könnten in welchen Landkreisen (Bayern) schon entsprechende Genehmigungen / Verfügungen erteilt wurden. Vielleicht kann ich das Amt dadurch etwas "motivieren"...
 
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Nachdem sich die Behörde hier bei mir weiterhin tot stellt, würde es mich freuen, wenn wir hier mal sammeln könnten in welchen Landkreisen (Bayern) schon entsprechende Genehmigungen / Verfügungen erteilt wurden. Vielleicht kann ich das Amt dadurch etwas "motivieren"...
Welche Taktik wird verfolgt? Antrag soll zurück gezogen werden weil sonst gebührenpflichtige Ablehnung die Folge ist?
Ich denke mal es ist einfacher die Landkreise zu erheben, die noch nicht einlenken. Es gibt ja keine Grund mehr für eine Ablehnung. Also müssen alle Anträge durchgewunken werden. In einem Fall hat ein Foristi hier eine Ablehnung verlangt aber gleich mit dem Hinweis dass er sich beschweren wird. Vom Staatsmin. ging es dann an die Bezirksregierung die dann den Landkreis angewiesen hat, die Genehmigung zu erteilen.
Flankierend immer den BBV auch mit einschalten.
Wir sind in der letzten Stufe vor Ausbruch der ASP. Es ist nur noch nicht klar wann und wo. Die Beteiligten zittern schon, dass es nicht auch noch mit einem Coronahoch zusammenfällt. Man muss den Leuten klar machen, dass sie sich mitschuldig machen mit ihrer Untätigkeit.
Es gibt eine klare Anweisung vom Staatsministerium.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Welche Taktik wird verfolgt? Antrag soll zurück gezogen werden weil sonst gebührenpflichtige Ablehnung die Folge ist?
....

Nein, man äußerst sich schlicht und einfach gar nicht. Oder bestenfalls mit "ich hab´s weitergegeben".

...
Ich denke mal es ist einfacher die Landkreise zu erheben, die noch nicht einlenken...

Wie rum ist mir eigentlich egal, nur mehr Druck kann man natürlich mit Verweis auf die machen, die positiv bescheiden ...
 
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Nein, man äußerst sich schlicht und einfach gar nicht. Oder bestenfalls mit "ich hab´s weitergegeben".
Wie rum ist mir eigentlich egal, nur mehr Druck kann man natürlich mit Verweis auf die machen, die positiv bescheiden ...
Also das mit weitergeben ist schon mal ne Nullnummer, da gibt es keine anderen Zuständigen als den SB der UJB. Gibt es da nicht - oder gab es mal ne Regelung wonach Anträge als genehmigt gelten wenn sie drei Monate nicht beantwortet sind? Ist aber schon 45 Jahre her, da musste ich das mal lernen. Das wäre doch mal was für unsere Juristen, was es da für Möglichkeiten gibt.
Die Methode "fünf Minuten dumm gestellt erspart einen halbe Tag Arbeit" zieht bei mir überhaupt nicht, da werde ich erst richtig narrisch.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Also das mit weitergeben ist schon mal ne Nullnummer, da gibt es keine anderen Zuständigen als den SB der UJB. Gibt es da nicht - oder gab es mal ne Regelung wonach Anträge als genehmigt gelten wenn sie drei Monate nicht beantwortet sind? Ist aber schon 45 Jahre her, da musste ich das mal lernen. Das wäre doch mal was für unsere Juristen, was es da für Möglichkeiten gibt.
Die Methode "fünf Minuten dumm gestellt erspart einen halbe Tag Arbeit" zieht bei mir überhaupt nicht, da werde ich erst richtig narrisch.

Naja, in der kreisfreien Stadt ist halt manches anders als im gut ausgestatteten Landkreis. Manche Wege sind kürzer, andere dafür länger. Ich habe die Frage (nota bene: nicht ANfrage) erst mal an meinen Waffensachbearbeiter gerichtet, weil der normal am hilfsbereitesten ist. Nach mehrmaliger Erinnerung kam dann irgendwann "Habe es an Frau XY weitergeleitet, wo Jagd- und Waffenrecht zusammenlaufen. es gibt bereits mehrere Anfragen." Das ist jetzt 3 Wochen her ...

Nächster Schritt: "Geben Sie mir mal Ihren Vorgesetzten. Danke."
 

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