[Bayern] Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd

Registriert
11 Mai 2009
Beiträge
622
Ich habe den Anfang nicht mehr im Kopf. Es geht in BY wegen Verbot im Bayrischen Jagdgesetz generell nur mit behördlicher Beauftragung. Da wird / wurde ja schon bisher die Ausnahme des WaffG genutzt.

Ich habe den Paragraphen nicht im Kopf, aber umfasst dieser nur NZT und nicht generell waffenrechtliche Verbote ? Sprich, kann BY evtl. bei Beauftragung Taschenlampe genau wie Vorsatzgeräte freigeben ?

Die Behördliche Beauftragung wurden zur "Umgehung" der Verbote im WaffG genutzt.
Diese sind für NZT seit der Gesetzesänderung nicht mehr nötig.
Laut diesem ministeriellen Schreiben sind diese auch zu widerrufen.

1583842499757.png
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.293
Wo kommt das denn her "Umgang mit bestehenden Einzelanordnungen"…. Quelle wäre Hilfreich

Dann kann man für die IR-Aufheller Besitzer sich nur wünschen, dass die Behörde jetzt Einzelanordnungen für den Aufheller ausgibt, oder den Einsatz künstlicher Lichtquellen frei gibt.
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.198
Wo kommt das denn her "Umgang mit bestehenden Einzelanordnungen"…. Quelle wäre Hilfreich

Dann kann man für die IR-Aufheller Besitzer sich nur wünschen, dass die Behörde jetzt Einzelanordnungen für den Aufheller ausgibt, oder den Einsatz künstlicher Lichtquellen frei gibt.

Meine Genehmigung ist ausgelaufen. Die neue Genehmigung kostet die Hälfe, da nur wegen § 19 BJG.
Es gibt aber noch laufende Genehmigungen nach alter Rechtslage. Die Obergenauen werden einen Änderungsbescheid machen, Geld gibt es mit Sicherheit nicht zurück. Im anderen Fall lässt man das so laufen und ändert bei Verlängerung.

Zum x-ten Mal: Der Aufheller ist in Bayern als Bestandteil des Vorsatzgerätes nicht extra genehmigungspflichtig. Das entsprechende Schreiben an die UJB ist hier irgendwo verlinkt.
Und wer anderere Meinung ist - dem sei das unbenommen. Es ändert an der Rechtslage in Bayern nichts. Die ist für mich verbindlich. Irgendwelche Reichsbedenken und Bessserwissereien sind mir egal.

Wenn der Fall X eintritt und die Frage ist nur wann und wo dann geht es zur Sache ohne wenn und aber. Dann können alle diejenigen ja auf den Bäumen hocken bleiben und Bananen kauen.
Müssen wir bei jeder sinnvollen Änderung immer die Laus im Pelz suchen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Was man so hört arbeitet unsre UJB an einer Allgemeinverfügung für den Landkreis.
Vorgedruckte Anträge, ganzer Landkreis Problemgebiet, Genehmigung nur noch Formalie.
Faktische Freigabe in allen Revieren.
Umsetzung geplant bis Mai.
Läuft !(y)
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.198
(y)(y)(y)
So wie sie bei Dir anfangs rumgezickt haben, holen sie jetzt ganz schön auf!
Aber Du wirst es nicht glauben, es gibt immer noch Landkreise, die den Schuss nicht gehört haben.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Was man so hört arbeitet unsre UJB an einer Allgemeinverfügung für den Landkreis.
Vorgedruckte Anträge, ganzer Landkreis Problemgebiet, Genehmigung nur noch Formalie.
Faktische Freigabe in allen Revieren.
Umsetzung geplant bis Mai.
Läuft !(y)
Nicht zulässig. Wissen die aber selbst.
Zum x-ten Mal: Der Aufheller ist in Bayern als Bestandteil des Vorsatzgerätes nicht extra genehmigungspflichtig. Das entsprechende Schreiben an die UJB ist hier irgendwo verlinkt.
Und wer anderere Meinung ist - dem sei das unbenommen. Es ändert an der Rechtslage in Bayern nichts. Die ist für mich verbindlich. Irgendwelche Reichsbedenken und Bessserwissereien sind mir egal.
Wenn man es nicht immer so absolut abtun würde.
Die Rechtslage hat genau wegen Bayern der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags schon untersucht und dabei ebenfalls die Rechtswidrigkeit festgestellt.
Das wir man ja immerhin mitteilen dürfen.
Damit zeigt man weder Neid noch Interesse an einer Änderung der Sachlage.
Immerhin kommt der Betroffene ja ohn e Strafe davon, da er eben den Verbotsirrtum geltend machen kann.
Deshalb handelt Bayern ja immernoch rechtswidrig. Ganz ohne Bedenken und ohne Besserwissen.
Solange das der Bund nicht eingrenzt, kann man sich daran erfreuen.
Nur bleibt es tatsächlich schleierhaft wie man auf den absurden IHinweis kommt, dass eine Taschenlampe an einer Jagdlangwaffe in irgendeiner Art und Weise rechtmäßig wäre.
Das ist ganz dünn, was da fabriziert wurde.
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.198
Die Rechtslage hat genau wegen Bayern der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags schon untersucht und dabei ebenfalls die Rechtswidrigkeit festgestellt.
Das ist ganz dünn, was da fabriziert wurde.

Der wissenschaftliche Dienst wurde schon bei der Ausnahmegenehmigung nach dem WaffG. auf den Plan gerufen. Er macht keine Gesetze, er kann beraten. Ratschläge kann man annehmen oder nicht. Schon damals hat sich niemand um diese Meinung gekümmert. Ich denke man wird in Deutschland sehr viele Gesetze finden, die unterschiedlich ausgelegt werden, je nachdem wer grad das politisch Sagen hat.

Und warum grenzt der Bund nicht ein? Vielleich weil er auch dergleichen Meinung ist? Ganz einfach, niemand will die Verantwortung übernehmen dass ihm politisch was ans Bein geschmiert wird wenn beim Tag X die Party abgeht. Wer sich angesichts der ganzen Problematik querlegt, kann nur verlieren.
Die Hoffnung einiger Zeitgenossen, das unser Ex-Minister Brunner aufgrund seines Alleinganges inhaftiert wird, ist auch nicht eingetreten. Ihr tut immer wie wenn unsere Juristen im Ministerium Deppen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Ích verstehe nicht woher dieses persönliche kommt, wenn ausschließlich Sachfragen diskutiert werden.
Aber dann lassen wir es halt. Von der Disukussion ändert sich ja nichts an richtig oder falsch und diesmal würde ich einen kleinen Geldbetrag wetten, dass das StMI in Kürze nachsteuern wird ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Der wissenschaftliche Dienst wurde schon bei der Ausnahmegenehmigung nach dem WaffG. auf den Plan gerufen. Er macht keine Gesetze, er kann beraten. Ratschläge kann man annehmen oder nicht. Schon damals hat sich niemand um diese Meinung gekümmert. Ich denke man wird in Deutschland sehr viele Gesetze finden, die unterschiedlich ausgelegt werden, je nachdem wer grad das politisch Sagen hat.

Und warum grenzt der Bund nicht ein? Vielleich weil er auch dergleichen Meinung ist? Ganz einfach, niemand will die Verantwortung übernehmen dass ihm politisch was ans Bein geschmiert wird wenn beim Tag X die Party abgeht. Wer sich angesichts der ganzen Problematik querlegt, kann nur verlieren.
Die Hoffnung einiger Zeitgenossen, das unser Ex-Minister Brunner aufgrund seines Alleinganges inhaftiert wird, ist auch nicht eingetreten. Ihr tut immer wie wenn unsere Juristen im Ministerium Deppen sind.
Mei, einige Hobby-Juristen glauben hald sie wissen alles besser als die "echten", die ja nur etliche Jahre dafür Studiert haben.
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.198
Schon bei der ersten Aktion hat sich ja Bayern wegen der Hintertür "Beauftragung" mit dem Bund vorher abgesprochen. Auch da hat sich der Bund nicht um den wissenschaftlichen Dienst gekümmert. Auch wenn vom damaligen Präsidium genau dieser "Dienst" zitiert wurde, ohne genau benennen was er überhaupt bewirken kann.
Vielleicht sind wir beim Bund auch einfach die Teststrecke für die Zulassung :LOL:
 
Registriert
16 Mrz 2010
Beiträge
886
(y)(y)(y)
So wie sie bei Dir anfangs rumgezickt haben, holen sie jetzt ganz schön auf!
Aber Du wirst es nicht glauben, es gibt immer noch Landkreise, die den Schuss nicht gehört haben.

Ist es ein Zufall, dass ausgerechnet in einigen dieser Landkreise die BJV-Kreisgruppenfunktionäre strikt gegen die Nutzung der Nachtzieltechnik sind?
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.198
Ich weiß welche Du meinst. Leider hast Du Recht. Dafür waren andere dafür. Es gibt halt immer weche, die den gesunden Menschenverstand mit der Gardarobe abgeben und andere nicht. Es gab Ablehnung und Zustimmung, ganz unterschiedlich. Und man muss Überzeugungsarbeit leisten. Wenn die Argumente zu durchschlagend waren, dann hat schon mal ein stv. Landrat grußlos die Diskussion verlassen und der UJB-SB einen hohen Blutdruck. Freiheiten bekommt man nicht geschenkt, man muss sie sich immer "erschlagen".

Durch die starre Haltung des alten Präsidiums in Verbindung mit Kadavergehorsam wurde viel Manpower verbrannt, was eigentlich angesichts des toten Pferdes unnötig war.

Freu mich über jeden hier, der mitteilt dass bei ihm die Front bröckelt. Wir haben starke Partner:
Die Veterinäre und die Bauern. Gerade der letzten Berufsguppe wird ja von allein Seiten mächtig zugesetzt. Trotzdem verfügen die Bauern in meinem Umfeld über eine ausgesprochen diszipinierte Diskussionskultur, wo sich die Jäger eine Scheibe abschneiden könnten. So uneinheitlich wie wir sind die nicht aufgestellt.
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
147
Meiner persönlichen Meinung nach hat das Schreiben einen ganz anderen Sinn.

Wir haben hier in Bayern das Problem, dass die Landratsämter unterschiedlich mit der Beauftragung umgehen.

Insofern dass es in manchen Landkreisen kein Problem war die Beauftragung zu bekommen. Email schreiben mit will ich haben und drei Tage später war die Beauftragung im Briefkasten.
In anderen Landkreisen war es schlichtweg nicht möglich die Beauftragung zu bekommen. Hier wurden z.B. Hürden eingebaut die da lauteten: Beauftragung gibt es erst wenn der Wildschaden das dreifache der jährlichen Jagdpacht übersteigt.

Die willkürliche Interpretation sorgte natürlich für Unmut.

Das Schreiben ist für mich ein Versuch die Landratsämter auf nen gleichen Nenner bringen zu wollen.

Ich kann aber natürlich auch komplett mit meiner Interpretation falsch liegen. Deshalb beachtet meine Signatur.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
157
Zurzeit aktive Gäste
675
Besucher gesamt
832
Oben