[Bayern] Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd

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Der große Unterschied ist hier eben, dass wir über einen verbotenen gegenstand reden. Umgangsverbot (Besitzverbot).
Die Unterschiede dürften auch dem etwas Unbedarften ins Auge fallen ;)
Schon bei der ersten Aktion hat sich ja Bayern wegen der Hintertür "Beauftragung" mit dem Bund vorher abgesprochen.
 
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Meiner persönlichen Meinung nach hat das Schreiben einen ganz anderen Sinn.

Wir haben hier in Bayern das Problem, dass die Landratsämter unterschiedlich mit der Beauftragung umgehen.

Insofern dass es in manchen Landkreisen kein Problem war die Beauftragung zu bekommen. Email schreiben mit will ich haben und drei Tage später war die Beauftragung im Briefkasten.
In anderen Landkreisen war es schlichtweg nicht möglich die Beauftragung zu bekommen. Hier wurden z.B. Hürden eingebaut die da lauteten: Beauftragung gibt es erst wenn der Wildschaden das dreifache der jährlichen Jagdpacht übersteigt.

Die willkürliche Interpretation sorgte natürlich für Unmut.

Das Schreiben ist für mich ein Versuch die Landratsämter auf nen gleichen Nenner bringen zu wollen.

Ich kann aber natürlich auch komplett mit meiner Interpretation falsch liegen. Deshalb beachtet meine Signatur.

Richtig, das ist Sinn des Schreibens. Es ist der klare Auftrag ergangen - schon vor mehr als einem Jahr - dass der Schaden nicht mehr die Begründung liefern muss. Da wurde schikaniert von den UJB. Das mit der dreifachen Pacht ist mir neu, kann es mir aber vorstellen.
Die Weisungen des Ministeriums sind verschiedentlich in der Schublade verschwunden. Die Basis wurd nicht informiert, weil vielleicht ein in Ehren ergrauter Jagdberater das auch zusätzlich abgeblockt hat.
So nach dem Motto: fünf Minuten dumm gestellt, erspart einen halbe Tag Arbeit. Eigentlich hätte es Dienstaufsichtsbeschwerden hageln müssen wenn so Landlords nicht nach den Weisungen des Ministeriums verfahren.
Das Abkoppeln von der Wildschadenssituation und Beschränkung auf die ASP ging damals von Oberfranken aus. Eine taffe Veterinärin mit Weitblick und Courage. Dann hat das Ministerium diesen Alleingang auf ganz Bayern übertragen.
Immer sind es die, welche neue Wege gehen und dann Spuren hinterlassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Unser LK überlegt bzw. arbeitet auch daran.
Dauert aber noch ein bisschen.
 
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Nachdem jetzt in Schwandorf eine erste Allgemeinverfügung raus ist, würde ich davon ausgehen, dass die anderen willigen LRA mehr oder weniger einfach davon abschreiben und das nun bayernweit ziemlich zügig voran gehen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Na ich denke dass der Druck langsam noch zunimmt, da können sie nicht mehr aus. Stichwort 100 euro Prämie, etc.
Und sie müssen sich dann den Vorwurf gefallen lassen im Falle eines Hotspots nicht genug Vorarbeit geleistet zu haben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
In Schwandorf ist schon die erste Allgemeinverfügung raus!
Ein Anfang, aber anscheinend mit ziemlich heisser Nadel gestrickt.
Wie mir scheint wurde lediglich der Text der bisherigen Beauftragung um einige Passagen ergänzt um möglichst schnell was rauszugeben.
Anders ist beispielsweise der Unfug mit Demontage an der Reviergrenze nicht zu erklären, dafür gibt es meiner Meinung nach keinen Grund mehr.
Zumal ja der richtige Hinweis gegeben wird, auch auf Schießständen üben zu dürfen, welche sich wohl eher selten auch im Revier befinden....

Dann ists mir lieber meine Behörde macht den Job richtig - auch wenns dann bis Mai dauert.
Aber egal - wird schon.... (y)
 
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Nachdem sich eine UJB in Unterfranken weigerte, eine Genehmigung zu erteilen wurde durch den Antragsteller über das Ministerium Druck aufgebaut. Die Bezirksregierung beauftragte daraufhin die UJB die Genehmigung auszustellen. Wieder eine Bastion der "Unbelehrbaren" durch Druck gefallen(y)(y)
Ich kann Euch nur raten: Geht ans Ministerium und an den Bezirk!
 
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Unsere UJB in Unterfranken ist auch noch gehemmt mit einer Allgemeinverfügung. Die Leitung will das nicht, wechselt aber demnächst. Dann schaun mer mal.
 
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...

Wieder eine Bastion der "Unbelehrbaren" durch Druck gefallen(y)(y)
Ich kann Euch nur raten: Geht ans Ministerium und an den Bezirk!
hallo.
Die "Unbelehrbaren" haben sich dadurch Rückendeckung geschaffen. Mussten ja selbst nichts entscheiden, was Ihnen irgendwann auf die Füße fallen könnte. Gegen Weisung von oben her bist halt machtlos :whistle::whistle::whistle:
 

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