G
Gelöschtes Mitglied 22885
Guest
Oder persönliche Vorsprache beim Landrat. Je nach Landrat wirkt das oft WunderWeil ich im Grunde meines Herzens ein friedfertiger und gutmütiger Mensch bin (andere sagen dazu "faul") ...
Oder persönliche Vorsprache beim Landrat. Je nach Landrat wirkt das oft WunderWeil ich im Grunde meines Herzens ein friedfertiger und gutmütiger Mensch bin (andere sagen dazu "faul") ...
Naja, in der kreisfreien Stadt ist halt manches anders als im gut ausgestatteten Landkreis. Manche Wege sind kürzer, andere dafür länger. Ich habe die Frage (nota bene: nicht ANfrage) erst mal an meinen Waffensachbearbeiter gerichtet, weil der normal am hilfsbereitesten ist. Nach mehrmaliger Erinnerung kam dann irgendwann "Habe es an Frau XY weitergeleitet, wo Jagd- und Waffenrecht zusammenlaufen. es gibt bereits mehrere Anfragen." Das ist jetzt 3 Wochen her ...
Nächster Schritt: "Geben Sie mir mal Ihren Vorgesetzten. Danke."
Premiumposting! Nur so geht es!Behörden sind verpflichtet, korrekt gestellte Anträge zeitnah zu bearbeiten. Als maximale Frist für einen Verwaltungsakt werden in der Rechtssprechung drei Monate angesehen. Alles darüber lässt sich vor dem Verwaltungsgericht sehr einfach klären.
1. Über die eigene Rechte und Pflichten informieren. Antrag überprüfen, ob er korrekt gestellt wurde, ggf. noch mal einen überarbeiteten einreichen. Buch führen über eingereichte Anträge, Telefongespräche, persönliches Vorsprechen. Bei allen folgenden Schritten immer freundlich und sachlich bleiben.
2. Auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, egal ob der positiv oder negativ ausfällt. Angemessene Frist hierfür setzen, ein Monat nach Eingang des Antrags sollten ausreichend sein.
3. Wenn die Frist verstreicht, dem Vorgesetzten des SB eine neue Frist von zwei Wochen setzen mit der Androhung auf eine Untätigkeitsklage. Im Fall der Schwarzwildbejagung wirkt aber auch eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der oberen Jagdbehörde recht zuverlässig.
4. Das ganze dann auch durchziehen.
Es gibt im Verwaltungsrecht ausreichend Möglichkeiten, unwillige Behördenmitarbeiter wieder auf die rechte Spur zu setzen. Der Rahmen für Behörden ist da eng gesteckt, manchmal muß der Bürger aber seine Rechte halt auch mal mit etwas Nachdruck einfordern.
Waidmannsheil
Ratatoskr
Ein Forstmann aus dem Schwarzwald.Wer machte den Anfang mit dem Schalldämpfer?
Ja aber waren hart erkämpfte Einzelgenehmiugungen, ich meine die breite Akezptanz ohne irgendeinen Eiertanz wie ärztliche Befürwortung. Das ist doch der Unterschied.Ein Forstmann aus dem Schwarzwald.
Gerade schriftlichen Rückzieher erhalten. Erst juristische Klärung. Noch nicht absehbar...Das LRA Bamberg habe ich angerufen. Die diskutierten das aktuell heiß und in 2 Wochen weiß man mehr.
LK Aschaffenburg hat gerade nachgezogen. https://www.landkreis-aschaffenburg...e/PG1C9CCG28535055G19AE/Amtsblatt_16_2020.pdf
hallo.Und was war das für ein elendes Gezipfel
Aber irgendwann krigen wir sie alle
Ja das sagst Du und auch ich. Aber was glaubst wie oft ich runter gebetet habe:hallo.
Das war doch absehbar (könnte man jetzt sagen)