[Bayern] Verwendung von Nachtsichttechnik zur Jagd

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Nix sieht düster aus. Diesbezüglich scheint hier - vorerst mal die Sonne. Einziger Nachteil sind vielleicht die Befristungen und Auflagen vor dem Hintergrund des Investitionskostenrisikos.

Aber früher oder später wird das wohl auch Schnee von gestern sein.
 
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@ Mantelträger ... danke für den Hinweis mit der Montage! Habe das BKA-Merkblatt gefunden.
Da ist ja dann wenigstens in dieser Hinsicht etwas Restvernunft vorhanden. Bei den Strahlern / Aufhellern (Pard etc.) kommt das - hoffentlich - auch noch irgendwann (die Hoffnung stirbt zuletzt).
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Düster wirds halt ohne IR Lampe...
Nur wenn man die wirre Rechtsauffassung unseres Hobby-Juristen hier teilt...
Ich sag nur Gehörschutz bei der Treibjagd und Schädigung anderer, von neulich. Da wurde seine Kompetenz deutlich, konnte mich vor lachen kaum mehr halten 🤣
 
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Ich bin jetzt kein Jurist, kann das aber schon etwas nachvollziehen.
Im WaffG sind IR Strahler verboten. Sprich die Montage auf der Waffe.
Die Allgemeinverfügungen verfügen nur über die Jagdrechtlichen Verbote, also den Jagdlichen Einsatz. Egal ob in der Hand oder auf der Waffe.
Einzig das Schreiben von STMI und STMELF interpretiert das WaffG so dass es sich um NSG mit IR Strahler handeln muss, weil das sonst Quatsch ist:
§ 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG könnte die beabsichtigte Regelungswir-kung nicht erzielen, wenn von der Ausnahme nicht die in der Praxis ge-bräuchlichen Restlichtverstärker mit Infrarotlicht umfasst würden.
Das ist sicher sinnvoll, aber ist das rechtssicher? Oder wird es einfach nicht geahndet? So wie beim Bockabschuss auf DJ?
Das ist, denke ich, die entscheidende Frage.
 
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Das StaMi regelt übrigens nichts. Das erkennt man auch leicht an den Formulierungen. Es gibt keine Anweisung oder hat überhaupt einen Reglungsgehalt-schon mangels Zuständigkeit.
Es hat nichts weiter als eine Einschätzung abgegeben. Die ist durch die dafür zuständige Behörde eindeutig widerlegt.
Das ist Vergleichbar mit BMI Seehofers Einschätzung Wärmebildgeräte dürften nicht genutzt werden. Falsche Einschätzung. Rechtlich irrelevant. Gesetz zählt.
Anders formuliert: Mit der Einschätzung des STMI kann man sich den Hintern abwischen.

Rechtlich wurden nur Allgemeinverfügungen mit jagdrechtlichen Regelungen getroffen.
Die Beauftragungen sind aufzuheben und wurden bereits. Damit sidn die Ausnahmegenehmigung vom WaffG entfallen.
Damit ist es in Bayern -anders als zunächst behauptet- recht dünn, mit der möglichen Nutzung.
Verstoß gg WaffG und Straftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren). Damit Zuverlässigkeit weg. Jagdschein weg.
Andere Bundesländer haben es geschafft das ins JagdG oder eine DVO zu bringen.
 
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Aber im JagdG nützt das der Lampe im NSG oder auf den Gewehr ja auch nix, oder?
Kann ein Staatsministerium eine DVO erlassen, die über einem Bundesgesetz (WaffG) steht?
 
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Richtig. Das Jagdgesetz kann nur jagdrechtliche regelungen machen.
Das waffG regelt was waffenrechtlich gilt.
Nein, auf Länderebene ist es nicht möglich eine vom waffG abweichende regelung zu erlassen.
Das waffG lässt jedoch Ausnahmen zu.
Dazu zählten -die mittlerweile aufgehobenen- behördlichen Beauftragungen und Ausnahmengenehmigungen durch das BKA.
Das STMI kann nichts, wirklich reingarncihts, erlassen. hat es nebenbei auch garnicht versucht.
Es ist schlicht bedeutungslos.
Warum gibt es dann diese jagdrechtlichen regelungen?
Weil es eben die genannten Ausnahmegenehmigungen gibt. Diese brauchen für eine jagdliche Anwendung auch einen jagdrechtlichen HIntergrund.
Ein Beispiel wäre die Forst, welche eine waffenrechtliche Ausnahme hätte, damit aber wiederum nicht jagen dürfte, da das Jagdrecht dem entgegen stünde.
Ist etwas im Jagdrecht erlaubt, ist das keine waffenrechtliche Genehmigung.

Eigentlich steht alles immer in den jeweiligen Gesetzen. Das BJagdG nennt zum Beispiel Ausnahmen, welche auf Länderebene getroffen werden können.
Das WaffG ist aber ein Bundesgesetz. DIe Länder können da nichts regeln.
Im waffG existieren aber Ausnahmen, z.B. für Bundesbehörden oder über Ausnahmegenehmigungen. Das muss man alles nur sortieren.
Im Grunde nicht schwer.
 
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Es ist einfach schön in Bayern zu leben. Die ganzen juristischen Magendrehungen sind mir egal. Da genehmigt mir jemand irgendwas. Dann hält er auch den Kopf hin. Inhaftierte Politiker hat es bisher nicht gegeben und wird es auch nicht geben.
Egal was von unserem Ministerium kommt, wo offensichtlich noch gesunder Menschenverstand und nicht nur Reichsbedenkenträgerschaft das Sagen hat! Was soll ich mir darüber einen Kopf machen? Leute, das sind doch auch keine Deppen die sowas aushecken. Meint Ihr dass da freiwillig einer seinen Kopf in die Schlinge legt, wenn das vorher nicht wasserdicht gemacht ist?
Und wenn es jemand nicht passt, dann soll er uns gefälligst in Ruhe lassen.
Es lebt sich in der Balkanvorstufe nicht schlecht.
Ein Nachtsichtgerät habe ich sowieso, auch aus ganz normalen Grund. Niemand kann es einziehen oder sonstwas.
 
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Da wird etwas grundsätzlich missverstanden. Die genehmigungen wurden in Bayern aufgehoben. Auf Weisung des StaMi. Es gibt auch nichts zu haften, außer von einem selbst.
Die Allgemeinverfügungen regeln ganz sauber benannt nur jagdrechtliches.
Das Verbot des WaffG steht in Bayern unbestritten.
Man ist sogar einen Schritt zurückgetretetn, da man die Beauftragungen aufhob, um genau dem waffG zu entsprechen.
Da gibts also keine inhaftierten Politiker. Die haben auch nichts illegales getan.
Wohl aber wird es demjenigen an den Kragen gehen, der gegen das waffG verstößt. ;)

Es ist auch ganz einfach zu verstehen. Ohne Brimborium. es gibt das Gesetz. Es gibt ein Merkblatt zur Hilfe und es gibt zahlreiche Presseartikel, welche das erläutert haben.
Das zu wissen, ist also keine Kür und auch nicht schwer.
 
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Da genehmigt mir jemand irgendwas.
Würdest du bitte mal nachschauen, wer dir angeblich was genehmigt hat? ;)
Das dürfte erhellend sein.
Bayern hatte sich weit vorgewagt und mit den Beauftragungen viel Kreativität bewiesen, aber nun sind diese aufgehoben und es existiert nirgends eine Erlaubnis oder besser Ausnahme vom waffenbesitz mehr.
In Einzelfäölen hat vielleicht noch jemand eine Beauftragung, aber da hat das StaMi ja die Aufhebung angekündigt.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 25821

Guest
Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich nicht mehr die Strategie "Pard" verfolge. Aber auch weil der Anschlag damit recht unnatürlich ist. Meine neue Orientierung geht in Richtung Wärmebildaufsatz, welcher ohne zusätzliche IR Beleuchtung auskommt... von politisch gutheißen bin ich weit entfernt, da stimme ich den Waidgenossen zu!
 

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