[Saarland] Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) im Saarland erlaubt

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Hallo,
Seit gestern ist nun auch im Saarland die Jagd auf Schwarzwild mit Nachtsichtvorsätzen erlaubt.
JagenderJäger
hallo.
Ist doch auch wieder nur halbes Fickwerk:
Zitat:

Der § 62a wird wie folgt gefasst:
㤠62a


Verwendung von künstlichen Lichtquellen
(1) Künstliche Lichtquellen dürfen beim Erlegen von Schwarzwild verwandt werden, sofern sie nicht mit der Schusswaffe verbunden sind.

(2) Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie zur Vermeidung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden ist die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fangen oder Erlegen von Schwarzwild vom Verbot des § 19 Absatz 1 Nummer 5a des Bundesjagdgesetzes ausgenommen.
(3) Die waffenrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten und bleiben davon unberührt.“


Zitat Ende

Stichwort integrierter IR Aufheller.
Sind Die eigentlich Alle mit dem Klammerbeuzel gepudert worden? Mittlerweile wirklich nur noch schwach, was da so kommt..... :unsure:
 
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Ich gebe dir recht, aber leider liegt dies in der be...euerten Formulierung des neuen Waffengesetzes vergraben
Da haben mal wieder die Jungs und Mädels Entscheidungen getroffen ohne von fachlichem Know-How beeinflusst zu sein.
Aber ich habe irgendwo gelesen, dass diese unklare Formulierung geändert werden könnte.
Wh.
JJ
 
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Da das WaffG hier klare Regeln setzt, ist es eben nicht anders möglich. Ob integriert oder nicht, ist egal. Das WaffG ist da eindeutig.
Bayern bricht mit seiner Auslegung das Gesetz. Da Länder für Bundesgesetze nicht zuständig sind, ist das nicht rechtskonform. Es bleibt auch ein rechtsbruch des Verwenders. Wenn der Richter entscheidet, kann er diesem einen Verbotsirrtum zu Gute halten oder eben sagen, dass eine sachkundige Person sich soweit im waffG auskennen muss. Bleibt das eigene Risiko.

Derzeit sind aber andere Dinge im Vordergrund, statt dort einzugreifen.
 
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Ich gebe dir recht, aber leider liegt dies in der be...euerten Formulierung des neuen Waffengesetzes vergraben
Da haben mal wieder die Jungs und Mädels Entscheidungen getroffen ohne von fachlichem Know-How beeinflusst zu sein.
Aber ich habe irgendwo gelesen, dass diese unklare Formulierung geändert werden könnte.
Wh.
JJ
Könnte geändert werden. Wird aber nicht.
Es liegt derzeit ein Änderungsantrag verschiedener Fehler im WaffG vor. Zur IR Thematik ist dort nichts enthalten.
Fehlendes Know How ist leider auch nicht die Ursache. Böswillig ausgedrückt, hat man es in letzter Sekunde sabottiert. Die sich ergebende Problematik war bekannt und wurde dennoch (bewusst) abgelehnt.
 
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Hallo.
Also, unterm Strich, eine wieder einmal sinnlose Beschäftigungstherapie für Bürokraten ins nahekommende Rentnerstadium (n)
 
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Verstehe ich nicht.
Das Saarland hat das WaffG entsprechend im Landesjagdgesetz umgesetzt.
Das war notwenig, um dort auch mit entsprechender Technik jagen zu dürfen.
 
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Verstehe ich nicht.
Das Saarland hat das WaffG entsprechend im Landesjagdgesetz umgesetzt.
Das war notwenig, um dort auch mit entsprechender Technik jagen zu dürfen.
ich habe mir ein Vollzitat erspart...
Du schriebst ja:

Könnte geändert werden. Wird aber nicht.
Es liegt derzeit ein Änderungsantrag verschiedener Fehler im WaffG vor. Zur IR Thematik ist dort nichts enthalten.
darauf war meine Antwort bezogen..

Fehlendes Know How ist leider auch nicht die Ursache. Böswillig ausgedrückt, hat man es in letzter Sekunde sabottiert. Die sich ergebende Problematik war bekannt und wurde dennoch (bewusst) abgelehnt.
siehste... darin sind wir einer Meinung!

Auch das Saarland könnte den bayuwarischen Mittelweg mitgehen, so man wollte.
Will man aber nicht.

Wie gesagt, d a s wird noch ein Heidenspaß werden:

https://forum.wildundhund.de/threads/asp-global-aktueller-stand.118045/page-87#post-4223810
 
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Ich finde die Regelung für uns im Saarland auch bescheiden.
Aber was für einen Mittelweg? Ich erwarte auch von Landespolitikern, dass sie sich an die Bundesgesetze halten. Das Waffengesetz ist da klar, auch wenn man in Bayern das ignoriert. Wünschenswert wäre gewesen das Thema Nachtsichttechnik sauber im Waffengesetz zu regeln, dann hätten die Länder nachziehen können. So ist es halt wieder Murks :cautious:
 
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Begründet wird und wurde ja alles vor der Apokalypse ASP (??).

Offensichtlich ist es noch nicht bis in die gesetzerfindenden Gremien vorgedrungen, was es notwendig macht, diese abzuwenden.
Ok, zwei Möglichkeiten: entweder man hat es so gewollt (logisch, wenn man das Ergebnis betrachtet), oder aber man ist zu dumm, um es zu begreifen. Von wem und wer auch immer!
 
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Kann man eben nicht, da es nicht rechtmäßig ist und Behörden rechtmäßig handeln müssen.
Bayern kann mit dieser rechtsbrüchigen Auslegung daher auch kein Vorbild bieten.
sollte in irgendeinem anderen Bundesland ASP ausbrechen (weil dummerweise eingeschleppt, was aber in der ersten Betrachtung keine Rolle spielen würde), so wird man daran gemessen werden.
Bayern kann immerhin auf seine nicht unbechtlichen Jagdstrecken aufs Schwarzwild verweisen.

Du und ich, wir wissen doch, dass Gesetzgebung noch niemals vor Missbrauch geschützt hat. Du und ich, wir haben uns auch schon darüber ausgetauscht, wie sinnlos die WaffGes Novelle eigentlich gewesen ist.
Das was heute in Bayern gegen ASP gemacht wird, hat man auch schon davor so getan. Oder zweifelst du daran? Ich nämlich nicht.

Man kann allerhöchstens am Kriminalisieren von mündigen und gesetzestreuen, mittlerweile per Verfassungsschutzabfrage gegängeltem, Souverän verzweifeln und darüber sprechen wollen (?).
Aber das Versagen der Politik wird ja momentan nicht nur dabei offensichtlich....

Missstände müssen öffentlich angeprangert werden, damit sich etwas ändert !
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Nun, im Bayerischen Ministerium gibts ja auch ein paar Juristen, also echte, keine selbsternannten Forumshelden.
Die haben sich mit Sicherheit gut überlegt und bewertet was möglich ist.
Von daher ist die Auffassung des Ministerums glaubwürdiger als jeder Hobby Jurist und Reichsbedenkenträger hier im Forum.
 
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He knappdaneben, Deine Bayerische rosa Brille nervt! Auch, wenn ich es toll finden würde.... ein Integrierter IR - Aufheller ist und bleibt nach dem Waffengesetz verboten. Da hilft es auch nicht zu erklären alle im Forum wären blöde.

Wenn Du so sicher bist, dann lasse doch mal von offizieller Seite her feststellen, dass diese Geräte deutschlandweit rechtskonform sind und für die Jagd an der Optik verwenden werden dürfen, und nicht nur Bayern sich blind stellt. Bzw. Geh doch einfach mal ohne Beauftragung damit in Bayern jagen.
 
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.....

Bzw. Geh doch einfach mal ohne Beauftragung damit in Bayern jagen.
hallo.
G e n a u das ist doch der springende Punkt, worüber wir hier schreiben.
Die Ausnahmegenehmigung vulgo Beauftragung.
Zumindest ein Landkreis in Bayern geht auch hier schon einen fortschrittlichen Weg, über eine Allgemeinverfügung.

https://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/1901_5596_1.PDF?1583847713

Andere werden vermutlich bald folgen (wie man aus einigermaßen informierten Kreisen so vernimmt).
Würde man sich bei einer Novellierung des Landesjagdrechtes, nebst inhaltlich sinnvoller Ausformung, auch sparen können.

Im Saarland...mal wieder verpeilt!
 

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