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Gelöschtes Mitglied 15848
Guest
Von daher ist die Auffassung des Ministerums glaubwürdiger als jeder Hobby Jurist und Reichsbedenkenträger hier im Forum.
Meines Wissens beschäftigen die anderen Länder auch Juristen. Hätte Bayern juristische Zweifel an der Auslegung des WaffG gehabt, dann hätte das Land das ja in der letzten Novelle des WaffG im Bundesrat prima zum Ausdruck bringen und die Novelle blockieren oder rechtssicher formulieren können. Da lief die bayrische Variante ja bereits. Statt dessen hat auch Bayern ein Bundes-Gesetz durchgewunken und dann eine eigene Auslegung gesucht.
Jagdpraktisch finde ich das schon sehr gut, Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit dürfen jedoch bestehen bleiben. Sinn von Bundesgesetzen sollte ja nicht sein, daß sie in jedem Land anders ausgelegt werden.
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