[Hessen] Verwendung von Nachtzieltechnik gemäß Waffengesetz beschlossen

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Moin,

das ist allerdings - wie zu erwarten war - von Nachtsichttechnik und nicht von Nachtzieltechnik die Rede...

Cheers,
Schnepfenschreck.
 

JBB

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Ja was erwartest du denn? Das Waffengesetz erlaubt nur diese Technik.
 
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Die Überschrift dieses Fadens suggeriert etwas anderes. Und vielleicht ganz sicher ist der Unterschied noch nicht bei Jedem durchgedrungen.
 
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JBB

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Ja, ok, so hab ich es nicht gesehen - auch wenn das Gesetz durch Kombination von Vor- bzw Nachsatzgerät von einem Nachtzielgerät spricht, ist es natürlich etwas anderes, wie ein reines Nachtzielgerät. Sry.
 
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Sorry , aber für Helligkeit unterm Scheitel scheinen Eure Geräte ja nicht zu dienen:sleep:
Ist aber auch schwierig mit Nachsicht- und Nachtziel:unsure::unsure::unsure:
 
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Nein, das ist schon ok so, auch wenn’s verwirrend ist. Was natürlich im gesamten doof ist, die fehlenden IR Aufheller.
 
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Ja was erwartest du denn? Das Waffengesetz erlaubt nur diese Technik.
hallo

2. In § 23 wird als neuer Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Abweichend von § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a des Bundesjagdgesetzes ist es zulässig, bei der Bejagung von Schwarzwild Nachtsichttechnik zu nutzen, soweit sie nach § 40 Abs. 3Satz 4 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166),zulässig ist.“

Man hat schon bei der WaffGes Novelle den Zug verpasst und nicht haarklein definiert, was eine Nachtzielhilfe sein könnte: nämlich ein Zielfernrohr mit Aufsatz. Unabhängig davon ob vorne, hinten oder obenauf. Unabhängig davon, ob Wärmebild, Digtial- oder Röhrentechnik.
Zudem wollte man in Geräten integrierte Lichtquellen, z.B IR Aufheller, nicht mit im WaffGes haben.

Was machen nun die Hessen mit der Novelle ihres Landesjagdrechtes? Die lassen den GRÜNENiNNEN Amtsschimmel noch einmal so richtig wiehern.
Das haben sie doch gut hin bekommen (habe ich das richtig verstanden?) ?
Nutzt aber nichts, denn unterm Strich wirds jetzt für Geräte mit integriertem IR Aufheller wieder ein Extra-Papierl brauchen ?
Siehe Bayern: Beauftragung! Wobei man in Bayern auch schon wieder mindestens einen Schritt weiter ist: Lkrs. Schwandorf, Allgemeinverfügung (y)

(ihr müsst nur eines merken: man gibt nichts aus der Hand, was man strikt kontrollieren will. Dafür dürft ihr den Deppen für die Fleischindustrie spielen. Ok, wenigstens bekommt man ein Hilfsinstrument erlaubt, um seine Wildschäden zu minimieren. WinWin :unsure: )
 
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hallo



Man hat schon bei der WaffGes Novelle den Zug verpasst und nicht haarklein definiert, was eine Nachtzielhilfe sein könnte: nämlich ein Zielfernrohr mit Aufsatz. Unabhängig davon ob vorne, hinten oder obenauf. Unabhängig davon, ob Wärmebild, Digtial- oder Röhrentechnik.
Zudem wollte man in Geräten integrierte Lichtquellen, z.B IR Aufheller, nicht mit im WaffGes haben.

Was machen nun die Hessen mit der Novelle ihres Landesjagdrechtes? Die lassen den GRÜNENiNNEN Amtsschimmel noch einmal so richtig wiehern.
Das haben sie doch gut hin bekommen (habe ich das richtig verstanden?) ?
Nutzt aber nichts, denn unterm Strich wirds jetzt für Geräte mit integriertem IR Aufheller wieder ein Extra-Papierl brauchen ?
Siehe Bayern: Beauftragung! Wobei man in Bayern auch schon wieder mindestens einen Schritt weiter ist: Lkrs. Schwandorf, Allgemeinverfügung (y)

(ihr müsst nur eines merken: man gibt nichts aus der Hand, was man strikt kontrollieren will. Dafür dürft ihr den Deppen für die Fleischindustrie spielen. Ok, wenigstens bekommt man ein Hilfsinstrument erlaubt, um seine Wildschäden zu minimieren. WinWin :unsure: )
Sorry, mal eine Frage, die für mich unklar ist: Künstliche Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind, bleiben verboten.
Wenn ich eine Taschenlampe in der Hand halte und SW anleuchte, ist das dann erlaubt?
Danke
 
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Sorry, mal eine Frage, die für mich unklar ist: Künstliche Lichtquellen, die mit der Waffe verbunden sind, bleiben verboten.
Wenn ich eine Taschenlampe in der Hand halte und SW anleuchte, ist das dann erlaubt?
Danke

Genauso isset - siehe Gesetzestext für Verbotene Gegenstände.
Es sind "Allgemeinverfügungen" im Umlauf, die viele Ungereimtheiten enthalten.
 

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Horrido zusammen,

jetzt muss ich mal ganz blöd Fragen:
Ist z.B. ein Pard NV007, in der Version von Maximtac, nun bei uns in Hessen an dem Zielfernrohr erlaubt? Also ohne das ich irgendwas beantragen kann / muss?

Ich steige da nicht durch, Sorry!

RedNose
 

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