[Hessen] Verwendung von Nachtzieltechnik gemäß Waffengesetz beschlossen

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Horrido,

Danke für die Antwort.
Kannst Du mir bitte erklären, weshalb nicht??
Ist das Gesetz noch nicht geändert bzw. in Kraft, oder ist das Gerät an sich nicht in Hessen zulässig?

Wie gesagt, ich blicke nicht mehr durch....

RedNose
 
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Das Gesetz (die Änderungen) ist in Hessen am 03.04.2020 in Kraft getreten.

Digitale Nachtsichtgeräte benötigen einen IR Aufheller, und dieser ist in Hessen weiterhin verboten.
Gemäß BJagdG §27-5a: „Verboten ist: Künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles“)
Also egal ob ab der Waffe oder an der Hand/Kanzel.

In Hessen könnte nur ein Restlichtverstärker ohne IR (am Objektiv oder Okular) und Wärmebild (am Objektiv) benutz werden.
 
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IR Aufheller an Waffen sind bundesweit nach Waffengesetz verboten.
Für die Nutzung bedarf es einer Ausnahme nach §40 WaffG

Dazu muss die jagdrechtliche Regelung in Hessen beachtet werden.
 
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Horrido,

vielen Dank für die Antwort.
Das erklärt mir die Thematik so, das auch ich das verstehe:ROFLMAO:

Das künstliche Lichtquellen verboten sind, hatte ich ja irgendwann auch mal gelernt. Nur habe ich da wohl etwas verwechselt.
Also kann ich, um konform zu sein, nur eine Wärmebild-Lösung oder eine Röhren-NSG verwenden.

Mist, dann wird es wohl doch teurer, wie gedacht....

RedNose
 

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