Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
[Hessen]Verwendung von Nachtzieltechnik gemäß Waffengesetz beschlossen
Danke für die Antwort.
Kannst Du mir bitte erklären, weshalb nicht??
Ist das Gesetz noch nicht geändert bzw. in Kraft, oder ist das Gerät an sich nicht in Hessen zulässig?
Das Gesetz (die Änderungen) ist in Hessen am 03.04.2020 in Kraft getreten.
Digitale Nachtsichtgeräte benötigen einen IR Aufheller, und dieser ist in Hessen weiterhin verboten.
Gemäß BJagdG §27-5a: „Verboten ist: Künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles“)
Also egal ob ab der Waffe oder an der Hand/Kanzel.
In Hessen könnte nur ein Restlichtverstärker ohne IR (am Objektiv oder Okular) und Wärmebild (am Objektiv) benutz werden.
vielen Dank für die Antwort.
Das erklärt mir die Thematik so, das auch ich das verstehe
Das künstliche Lichtquellen verboten sind, hatte ich ja irgendwann auch mal gelernt. Nur habe ich da wohl etwas verwechselt.
Also kann ich, um konform zu sein, nur eine Wärmebild-Lösung oder eine Röhren-NSG verwenden.
Mist, dann wird es wohl doch teurer, wie gedacht....