VGP Fuchsschleppe, Versagen beim Bringen

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Horrido,
folgender Fall bei der VGP bei der Fuchsschleppe:
Führer setzt den Hund dreimal an bei der Fuchsschleppe. Der Hund hat vorher nicht zum Stück gefunden. Beim dritten mal findet der Hund zum Fuchs und nimmt auf. Beim Rückweg läßt der Hund den Fuchs fallen, nimmt nicht mehr auf und kehrt ohne Fuchs zum Führer zurück.
Meines Erachtens gemäß der neuen PO:
Schleppe Hinweg, Bringen Rückweg
Haarwildschleppe: §12 (8a) Der Hund darf dreimal angesetzt werden. Entsprechende Prädikatsminderung: somit LZ2 genügend zudem siehe auch §13 1b) Bringen, bei der Fuchsschleppe kann jedoch der Hund auch dann insgesamt dreimal angesetzt werden, wenn er den gefundenen Fuchs nicht bring.
Bringen: §13 ungenügend LZ0

Ist das korrekt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 20129

Guest
Nach meiner Sicht nicht und selbst wenn noch nichtmal praxisnah. Durchgefallen, zu Recht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20129

Guest
§13 sagt das doch ganz deutlich.
 
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Haarwildschleppe Fuchs 2, Bringen von Fuchs auf Schleppe 0

Der Hund kann die Prüfung noch bestehen, wenn er den Fuchs über Hinderniss bringt. Wenn er da auch versagt, dann ist er raus!
 
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Oder der Hund hat so schlecht die Schleppe gearbeitet, so daß man das nicht Schleppe, sondern Freiverlorensuche oder Rumdaddeln nennen mußte. Und wenn er dabei zwar zufällig über den Fuchs gestolpert ist, kann man das Arbeiten der Schleppe mit 0 oder 1 bewerten. Im Endeffekt muß man es gesehen haben, denn das was die Hundeführer erzählen und das was die Richter gesehen haben, differiert häufig auf heftigste.
 
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Oder der Hund hat so schlecht die Schleppe gearbeitet, so daß man das nicht Schleppe, sondern Freiverlorensuche oder Rumdaddeln nennen mußte. Und wenn er dabei zwar zufällig über den Fuchs gestolpert ist, kann man das Arbeiten der Schleppe mit 0 oder 1 bewerten. Im Endeffekt muß man es gesehen haben, denn das was die Hundeführer erzählen und das was die Richter gesehen haben, differiert häufig auf heftigste.

Da es in aller Regel niemanden gibt, der befangener in Bezug auf die Leistungsbeurteilung eines Hundes auf Prüfungen ist als dessen Hundeführer, kann man dessen Einschätzung meist in aller Ruhe ignorieren.

Irgendwelches Gefeilsche vonseiten dieses befangenen HFs, um den einen oder anderen Punkt mehr oder weniger, empfinde ich übrigens als peinlich und extrem entwürdigend...
 
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"Bringen oder Sterben" war das Credo eines erfahrenen Hundeführers, der in meinem Kurs ende der 70er Ausbilder war.

Horrido
T.

Das war früher, heute wird ein Arbeitskreis einberufen, warum das Nichtbringen unbedingt entschuldigt werden muß. Sieht man schon alleine daran, das die Prüfungsordnungen aufgeweicht worden sind.
 
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Die Punktzahl kann um 50 Prozent angehoben werden, wenn der Hund seinen Namen tanzen kann
 
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Wenn ich die vorgenommenen oder vorgesehenen Änderungen der POPO durchlese, dann habe ich schon den Eindruck, dass sie sich den Leistungen vieler Hunde anpassen. Anders herum kann man auch den Eindruck haben, dass eigentlich alle Hunde und Hundeführer bestehen sollen.
 
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Das war früher, heute wird ein Arbeitskreis einberufen, warum das Nichtbringen unbedingt entschuldigt werden muß. Sieht man schon alleine daran, das die Prüfungsordnungen aufgeweicht worden sind.

Jagdpraxisnah nennt man das, vorher ging es eher Richtung Prüfungszirkus.
Wenn man sich die Mühe macht und beide Po's durchliest, mit etwas Jagdverstand bedrachtet müsste man es leicht erkennen.
 
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Steht gerade im aktuellen Jagdgebrauchshund. Die Schleppe ist mit 0 Punkten zu bewerten! Punkt aus Ende. PO sagt, Fuchs muss gebracht werden! Das ist das Ziel. Ist das nicht erreicht, gibts auch kein Punkte. Der Hinweg kann nur beurteilt werden, wenn das Ziel erreicht wird!
Gruß Jan
 
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Und über den 2. Hinweis aus der Zeitschrift müssen wir auch noch mal reden!
@Bollenfeld
@loma60
Da geht es um 12 Punkte für die lebende Ente... Ich verweise auf folgenden Treat :https://forum.wildundhund.de/thread...-soll-dein-jagdhund-mitbringen.105987/page-39
Ich habe damals gesagt, 12 Punkte gehen auch ohne das Bringen der geschossenen Ente. Mir wurde der Jagdverstand, die Erfahrung und alles andere abgesprochen. Niemand konnte es über PO belegen, aber ich war der Ahnungslose! Der beschimpft wurde.. Hat mich so tief getroffen, dass ich fast 3 Jahre später keine Entschuldigung mehr brauche, Therapie ist abgeschlossen... Aber im aktuellen Jagdgebrauchshund wird genau meine Meinung vertreten. Die PO sagt, der Hund darf für das nicht Schießen der Ente nicht bestraft werden. 12 Punkte sind möglich. Wenn die Ente hätte geschossen werden können, dies z. B. aus Sicherheitsgründen oder der Waidgerechtigkeit nicht möglich war.
Nur damit ihr es ab jetzt richtig wisst. ;)
Immer noch freundliche Grüße Jan
 

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