@ Äsungsfläche:
die 10% sauge ich mir nicht aus den Fingern:
Es steht drinnen, daß 13% der Offenlandfläche (=Fläche ohne Siedlung und Wald) für Biotopverbund genutzt werden sollen. Alleine aus der Definition mit "Offenlandfläche" bleibt nicht mehr viel anderes übrig außer Landwirtschaftsfläche.
Ich gebe Dir allerdings damit recht, daß der Mulcher stehen bleiben sollte!
Bei uns haben Betriebe mit 30 ha teilweise 2 ha (geförderte) Gewässerrandstreifen - Betriebe mit 500 ha gibt es bei uns im weiten Umfeld praktisch nicht. Kenne nur einen...
Die meisten Vollerwerbsbetriebe befinden sich inkl. Pachtland im Bereich 50-100 ha. Und wer dann (unentgeltlich?) auch nur 5ha verliert, der muss das erst verdauen...
Drum schrub ich z.B. auch von den Kommunen und erweitere auf Grabenverbände, Wasserwirtschaftsämter, Kirchen usw..... erst wenn die alle ihre Hausaufgaben gemacht haben sollte man bei denen anklopfen die Ihre Flächen zwecks Einkommen brauchen.
Hausaufgaben bestehen z.B. darin KOMMUNALE Flächen - also Flächen welche der Allgemeinheit gehören - der klammheimlichen Bearbeitung zu entziehen - da liegt bei manchen Gemeinden einiges Potential brach.
Bei Kommunen z.B. könnte das Gemeinwohl vorangestellt werden - eigene Ackerflächen nur an besonders schonende Bewirtschafter mit 10 % Blühflächenauflage verpachten - im Gegenzug rentiert sich die Fläche über Zuschüsse und eine sehr niedrige Pacht.
Kirchen ziehen aus Erfurcht vor der Schöpfung entsprechend nach....
Mulchpflicht in Mulchverbot ändern - wer mulchen will und dies nicht als Bearbeitungsschritt auf Ackerflächen machen muss, hat dies zu beantragen und zu begründen - "Muas sauber sei" ist dabei regelmäßig KEIN Grund.
Von mir aus auch ne 10% Ökauflage für Hausgärten über 200m²...
(Hielte ich locker ein...
)
Wenn das alles in einem neuen Gesetzentwurf steht - dann - und nur dann, darf und muss man auch die Landwirtschaft in die Pflicht nehmen.
Das Förderwesen - soweit bayrisch beeinflussbar - entrümpeln und kundenfreundlich gestalten wäre dann schon ein dickes Brett zu bohren....
Sowas KÖNNTE der BBV jetzt in einem Gegenentwurf der Landesregierung einbringen.
Nun muss der Gegenentwurf zum Volksbegehren eben attraktiv genug sein um zu punkten...
...das ist machbar - die Standesvertreter müssen jetzt nur wollen.....
P.S.
Hab mir grad die Unterstützerliste nochmal durchgesehen.... neben Grünen und Linken, den üblichen Naturschutzverbänden sind auch die beliebte deutsche Umwelthilfe dabei, wie diverse vegane und esoterische Weltverbesserer...
Zugegeben, neben Imkern, Fischern und anderen bodenständigen Vereinen.
Dennoch - Tut mir Leid - aber da KANN ich einfach nicht unterschreiben....
Ich setze auf das nun folgende Verfahren....