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ich gebe in so fern recht, wenn Du sagst: kein Eingriff in die Eigentumsrechte der Eigentümer.
Aber haben nicht auch die Eigentümer ( in erster Linie Landwirte ) immer die Eigentümerrechte mißachtet, wenn sie Ackerrandstreifen mit bewirtschaftet haben und somit auch den Lebensraum vieler Insekten zerstört haben. In der Regel waren bei uns diese Randstreifen mind. 1 meter breit, heute sind es keine 30cm mehr. Eigentümer dieser Randstreifen waren/sind übrigens die Kommunen!
Du verallgemeinerst mir zu stark!
Es gibt bei Ackerland praktisch keine Möglichkeit mehr, legal so nahe an einem Gewässer zu düngen oder zu spritzen. Somit hätte derjenige ohnehin ein größeres Problem, wenn jemand in diese Richtung sticht...
Und das die Kommunen generell die Eigentümer sind, wage ich auch zu bezweifeln. Ich habe Bachläufe die gänzlich mir gehören oder wo Mitte Bachbett die Grenze zum Nachbarn darstellt.