Vom Wagen aus schießen ?

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Ein Freund von mir verkauft einen Mercedes G Modell das eine offene Ladefläche hat,wie ein Pick up.Dort hat er sich eine Ansitzeinrichtung drauf gebaut.Nun meine Frage.Darf man von dieser Leiter aus Wild erlegen oder nicht ?.Weil es ja heißt das man aus einem Auto herraus nicht schießen darf.Meiner Meinung nach gehört die Ladefläche aber nicht dazu,oder ?.Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Danke.
 
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Der §19 verbietet das erlegen von Wild "aus" Kraftfahrzeugen. Ich würde mal die Ladefläche dazurechnen...

Es gibt ganze Landstriche in Deutschland, da wird fröhlich vom Ansitz im Auto geschossen, weil mans da so mollig warm hat... :?

Abgesehen davon, dass es streng verboten ist: meins wärs echt nicht.
 
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waldgeist43 schrieb:
Ein Freund von mir verkauft einen Mercedes G Modell das eine offene Ladefläche hat,wie ein Pick up.Dort hat er sich eine Ansitzeinrichtung drauf gebaut.Nun meine Frage.Darf man von dieser Leiter aus Wild erlegen oder nicht ?.Weil es ja heißt das man aus einem Auto herraus nicht schießen darf.Meiner Meinung nach gehört die Ladefläche aber nicht dazu,oder ?.Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.Danke.

Schau mal hier

http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=61658&highlight=auto+schiessen

Ladefläche ist für mich noch Auto, daher käme es für mich nicht in Frage.
 
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Sicher?
Ich dachte es sei erlaubt auf dem Dach des Autos aufzulegen. Weil es eben nicht "aus" dem Auto heraus ist. Es würde sich dann die Frage stellen, ob der künstliche Aufbau noch "Ladung" ist oder schon Teil des Autos.
Ich stelle es mit ganz schön unkomfortabel vor mit so einem Aufbau rumzufahren. Haste evtl. mal ein Bild davon? Ich fänd als mobile Einrichtung ein Kanzelaufbau auf einem Gummiwagen irgendwie zumindest etwas besser.

Meins wäre es zwar auch nicht, aber ich denke, es könnte sogar "legal" sein.
 

Rotmilan

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Würde ich anders sehen.

Man muss aus dem Fahrzeug aussteigen, um sich auf die Ladefläche zu begeben. Dort krabbelt man auf den Sitz und harrt der Dinge, die da kommen. Das hat das nichts mehr mit dem Schießen aus dem Fahrzeug heraus zu tun.

Das ist: Gummipirsch, Auto anhalten, Waffe rausschieben - Bumm.

Rotmilan
 
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Wenn mich jemand im Ausland gefragt hat was typisch am deutschen Jäger ist, habe ich stets geantwortet "das Bestreben möglichst viele Schlupflöcher im Gesetz zu finden um das Erlegen von Wild einfacher zu machen"...
 
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:lol: Das gilt aber nicht nur für den jagdlichen Bereich. ;)

Hmm, bei Rotmilans Variante wäre ja quasi die Trennung zwischen Fahrgastzelle und Anitzeinrichtung das ausschlaggebende Kriterium. Würde bedeuten: Wenn ich auf meinen L200 hinten ein Hardtop setze, dürfte ich daraus schießen.
Ich denke, so einfach ist es nicht.
Es kommt wohl vielmehr darauf an, ob der Kanzelaufbau noch zum Auto gehört.
Wenn ich mich nicht täusche wird überstehende Ladung rechtlich ebenfalls noch als Teil des Autos betrachtet. Könnte daher (zurecht) doch eng werden mit der Legalität...
 
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Das da?
Faruk der Ägypterkönig schrieb:
Uns wurde im Kurs beigebracht, dass man wenigstens ein Bein auf dem Erdboden stehen haben muss, also ist es z.B. erlaubt, Türe auf, ein Bein rausstellen, aber auf dem Autositz sitzen bleiben.
:roll:
Also diese Variante klingt für mich noch mehr nach: "aus dem Fahrzeug" ...wie in dem Gesetzestext eindeutig verboten.

Vielleicht wird ein Schuh daraus, wenn wir beides kombinieren....
 
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Also ich hab schon viel Mist auf der Jagd gemacht, aber auf solch eine Ansitzart bin ich noch nicht gekommen. Was ist den das für eine Jagd?????

Für mich völlig undenkbar!!!!!!!!

Gut, wenn ich unbedingt ein Reh brauch und jetzt einmalig beruflich keine Zeit zur Jagd hab dann schieß halt gleich aus dem Auto, aber als geplante und dauerhafte Jagdmöglichkeit einen Ansitz auf der Ladefläche---oh mei oh mei.

Robert
 
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Anschauen könnt ihr euch den Wagen bei Egun unter Fahrzeuge, Mercedes G .Ich habe mich dabei etwas falsch ausgedrückt.Wie ihr sehen könnt ist das ein drehbarer Stuhl,worauf mein Bekannter angeschrieben wurde per Mail ob er denn nicht wüsste das man von einem Auto aus nicht schiessen dürfe.Mein Bekannter antwortete, das er das mit keiner Silbe in dem Artikel erwähnt.
 
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Robert aus BY schrieb:
Also ich hab schon viel Mist auf der Jagd gemacht, aber auf solch eine Ansitzart bin ich noch nicht gekommen. Was ist den das für eine Jagd?????

Für mich völlig undenkbar!!!!!!!!

Gut, wenn ich unbedingt ein Reh brauch und jetzt einmalig beruflich keine Zeit zur Jagd hab dann schieß halt gleich aus dem Auto, aber als geplante und dauerhafte Jagdmöglichkeit einen Ansitz auf der Ladefläche---oh mei oh mei.

Robert

im M-V sind für die Jagd bei Erntearbeiten Ansitzeinrichtungen vorgeschrieben, nun ändern sich die Verhältnisse bei der Ernte aber ständig, da kann z.b. ein Pickup mit DJ-Bock auf der Ladefläche eine schnell verstellbare Möglichkeit sein - Rehe sind da ganz egal, Rehe schießen geht nebenbei, beruhige mal nen Bauern der auf seinen Maisacker Rotwild brunften hat und die Sauen fröhliche Urständ halten :wink:
 
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Also die Werbung hat funktioniert, habe mir die Auktion mal angesehen. :)
Wie dein Freund schon schreibt, Bergung von Wild ohne fremde Hilfe möglich, einsetzbar durch die Geländeeigenschaften des Wagens in den entlegensten Revierteilen möglich, Camoflage / Tarnmöglichkeit.

Dies hat wohl auch seine Berechtigung, ich sehe mit meinem laienhaften Verständniss nicht die Möglichkeit einer gesetzeskonformen Verwendung, als mobile Jagdeinrichtung. :wink:
 

Rotmilan

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http://www.egun.de/market/item.php?id=2714953

Also das wäre nach meinem Gefühl verboten. Er sitzt ja noch im Auto.

Bei einem normalen Pickup oder auch bspw. Unimog kann man aber wirklich auf der Ladefläche sitzen. Man hat dann auch keinen direkten Zugang mehr zum Innenraum. Das würde ich als problemlos ansehen.

Rotmilan
 

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