Mir sind die dortigen Landesgesetze nicht bekannt.
Es kommen ansonsten ggfs. noch folgende Verstöße in Betracht:
Störung der Jagdruhe
Verstoß gegen Landeshundeverordnung
Umweltverstöße vor dem Hintergrund Brut- Setzzeiten und befahren dieser Fläche
Abgesehen von der Bedrohung sind es keine Straftaten. Von daher kann man die Bedrohung bei der Polizei anzeigen. Bedenken, dass es sich um ein Privatklagedelikt handelt, wo der Weg zum Schiedsmann vorgegeben wird, mangels öffentlichem Interesse (gilt auch zum Sachverhalt von @Logan Neunfinger)
Den Rest würde ich bei der Kommune oder dem Kreis zur Anzeige bringen. Dort werdend die Sachen bearbeitet und überprüft, ob Verstöße nach Hundegesetz, Störung der Jagdruhe vorliegen und geahndet werden können.
wipi
Es kommen ansonsten ggfs. noch folgende Verstöße in Betracht:
Störung der Jagdruhe
Verstoß gegen Landeshundeverordnung
Umweltverstöße vor dem Hintergrund Brut- Setzzeiten und befahren dieser Fläche
Abgesehen von der Bedrohung sind es keine Straftaten. Von daher kann man die Bedrohung bei der Polizei anzeigen. Bedenken, dass es sich um ein Privatklagedelikt handelt, wo der Weg zum Schiedsmann vorgegeben wird, mangels öffentlichem Interesse (gilt auch zum Sachverhalt von @Logan Neunfinger)
Den Rest würde ich bei der Kommune oder dem Kreis zur Anzeige bringen. Dort werdend die Sachen bearbeitet und überprüft, ob Verstöße nach Hundegesetz, Störung der Jagdruhe vorliegen und geahndet werden können.
wipi