(Ein vermutlich zuvor niemals kriminell in Erscheinung getretener Rentner, Schwerbehinderter, ist selbstverständlich auch ein Gefahrenherd..... ? )
Und selbst wenn er nur eine Gefahr für sich selber ist. (Stichwort: geplanter Suizid?)
Ich sehe das wie majo1961, wenn man die Hinweise erhalten hat muss man darauf reagieren. Es war also im weitesten Sinne eine Notstandshandlung. Das dem älteren Herrn dadurch ein Schaden entstanden ist, ist ärgerlich. Wenn man das Vorgehen der Polizei kritisiert oder einer Überprüfung unterzieht, dann muss man auch von der Informationslage ausgehen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung vorlag! Hinterher ist man immer schlauer und das kann man niemandem vorwerfen.
Und wenn es um die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens geht, da wird sich jeder Richter auf die Seite der Beamten stellen. Bei dem Vorhandensein einer Schusswaffe (unberechtigt) kann immer von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden. Da ist eine kaputte Tür nur etwas gesplittertes Holz. (Ich persönlich greife lieber am Schließzylinder an, der lässt sich innerhalb von 2 min einfach tauschen.) Natürlich kann man noch prüfen ob mildere Mittel zur Verfügung standen. Hier hätte ich durchaus einige Ideen parat.
Ich persönlich finde es jedoch schade, dass hier immer, sofort (!) auf die Polizei oder die Verwaltung eingedroschen wird. Alleine der Titel dieses Themas ist schon wieder so ein Ding. "Von Recht kann hier wohl kaum noch die Rede sein" Mit welcher Informationslage hat der TE das entschieden?
Ihr macht euch das hier alle schön einfach. :no: Ein Legalwaffenbesitzer wurde gegängelt.
Skandal! Und schon im zweiten Beitrag treibt einer die altbekannte Sau durchs Dorf.
"Diese Aktion wird sicherlich von einigen Zeitgenossen genutzt werden, um selbst Deko-/Anscheinswaffen registrieren lassen zu wollen!"
Ja, das befürchte ich auch, .... nicht !