Vor der Waffenkontrolle geschlafen?

Registriert
11 Okt 2014
Beiträge
5.338
In der Jagdpresse ist aktuell der folgende Fall zu lesen:

Morgens früh klingeln Waffenaufbewahrungskontrolleure bei einem Jäger.

Der sagt „Moment, ich ziehe mir etwas über“ und lässt die rein.

Alle Waffen sind Tresoren.

Aber eine steht - ungeladen und ohne Munition in Reichweite - in der Wohnung. Ein Schalldämpfer dazu liegt „auf einem Raumteiler“.

Der Jäger gibt an, von der Jagd nach Hause gekommen zu sein und die nasse Waffe zum Trocknen abgestellt zu haben.

Er habe nicht geschlafen, sondern im Sessel sitzend gelesen.

Seine Frau bestätigt, er sei nicht im Schlafzimmer gewesen.

Ergebnis: 40 Tagessätze, 8000 Euro in Geld, Jagdschein und alle Waffen weg.

Er habe geschlafen, sonst hätte er sich ja nicht er anziehen müssen.

Damit habe er das Risiko, das seine Frau oder sein Sohn die Waffe an sich nehmen, rechtswidrig akzeptiert

Ich finde das sehr überzogen, frage mich aber, was z.B. passiert, wenn ich auf der Kanzel beim Ansitz einschlafe.

Was mir natürlich noch nie !!! passiert ist.

Aber wenn?

Auch Drückjagden machen mir Sorgen: Darf man noch zum Schüsseltreiben?

Oder erst nach Hause, Kanone in den Tresor und dann zurück zum Schüsseltreiben.

Ich glaube, ich bleibe einfach daheim im Keller und bewache die Tresore.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
HAb ich auch schon etwas ausführlicher gelesen.
Da kann man einiges besser machen.
1. Die Kontrolleure mit vorgeschobenen Termingründen nicht einlassen.
2. Nicht selbst auch noch sagen, dass man geschlafen hat und sich erst etwas überziehen muss.
3. Die nächste Gerichtsbarkeit anrufen.

1. und 2. hätten die Notwendigkeit von 3. sicher verhindert.


Solange er die Aufsicht über die waffe tatsächlich ausübt, ist alles i.O. Ich stelle sie dann aber zum Trocknen bspw. nicht in den Schrank. Das wäre ja kontraproduktiv.
Solange du beim Schüsseltreiben deine waffe beaufsichtigst, hast du auch kein Problem.

Regel 1 Nochmal zur Widerholung: Man lässt in dem Fall die Kontrolleure mit Angabe eines nachvollziehbaren Grundes nicht ein.

Die goldene regel ist immer: Keine Angaben machen. Null.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.270
wer sagt denn, dass ich in meiner Wohnung nicht nackt herumlaufen darf!? Oder mich für Besuch halt gerne umziehen möchte!?

Als Goldene Regel gilt: Solche Leute erstmal vor der Türe stehen lassen. Schrank öffnen, auch nur in den Tresorraum hineinführen und auf keine Fragen antworten, die man nicht beantworten muss. Frau und Kinder bleiben gefälligst auf ihrem Zimmern und die Türe ist zu!
 
Registriert
16 Mrz 2008
Beiträge
7.586
Die alte Regel:
Bei unangemeldeter Waffenkontrolle IMMER sagen: es geht gerade nicht, lassen Sie uns bitte einen Termin vereinbaren.

Diesen Termin dann penible vorbereiten, eventuell einen Anwalt hinzuziehen.

Sonst ist man ratzfatz 8.000 Euro und ein paar Waffen ärmer (s.o.).

Schade, aber so ist Deutschland (inzwischen).
 
Registriert
11 Okt 2014
Beiträge
5.338
Fakt ist: Er wurde verurteilt.

Wieviele „Jagende“ hatten bei Eurem Schüsseltreiben die Artillerie am Mann?
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
wer sagt denn, dass ich in meiner Wohnung nicht nackt herumlaufen darf!? Oder mich für Besuch halt gerne umziehen möchte!?

Als Goldene Regel gilt: Solche Leute erstmal vor der Türe stehen lassen. Schrank öffnen, auch nur in den Tresorraum hineinführen und auf keine Fragen antworten, die man nicht beantworten muss. Frau und Kinder bleiben gefälligst auf ihrem Zimmern und die Türe ist zu!
Das hat auch niemand irgendwo gesagt.
Er selbst hat allerdings den Zeugen nach ausgesagt, noch geschlafen zu haben udn sich deshalb erst anziehen zu müssen. Zudem war er erst nach mehreren Minuten erschienen und so hat man ihm unterstellt tatsächlich das getan zu haben, was er den Zeugen nach selbst aussagte: schlafen. ;)
 

GMV

Registriert
10 Mai 2015
Beiträge
1.480
Tja, wenn man von solchen Kontrollen liest, wäre es wohl sinnvoll, den juristischen Teil der Jagdausbildung um das Modul "Wie schütze ich mich als LWB vor willkürlicher Schikane" zu erweitern...

Edith sagt: Und in diesem Fall hätte sich der besagte LWB auch vor sich selbst schützen müssen...Man o man...wie kann man _das_ der Kontrolle sagen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Jan 2012
Beiträge
1.225
In der Jagdpresse ist aktuell der folgende Fall zu lesen:

Morgens früh klingeln Waffenaufbewahrungskontrolleure bei einem Jäger.

Der sagt „Moment, ich ziehe mir etwas über“ und lässt die rein.
[...]

https://www.infranken.de/lk/hassber...U_S0rroECaUxb1HoSF7q2gCrxFWq1Z-2p4LBFCPRE2Jss
Als dieser nach über fünf Minuten die Treppe heruntergekommen sei und sie begrüßt habe, habe er sich mit dem Hinweis entschuldigt, dass er geschlafen habe und sich erst habe anziehen müssen, erklärten beide Zeugen übereinstimmend und unabhängig voneinander.

Er hat sich da selbst reingeritten. In den 5 Minuten hätte er die Waffe auch aufräumen können oder sagen, dass er gerade auf dem Weg zur Jagd ist und die Waffe eben erst aus dem Schrank geholt hat...
 
Registriert
2 Jan 2012
Beiträge
1.225
Die alte Regel:
[...]
Diesen Termin dann penible vorbereiten, eventuell einen Anwalt hinzuziehen.
[...]

Bei mir waren beide Termine völlig entspannt. Beim ersten mal hat es halt länger gedauert da die Waffennummern mit dem Ausdruck aus dem Waffenregister abgeglichen wurden. Hier gab es auch ein paar Fehler (O anstatt 0 usw.). Wurde halt falsch abgetippt aus der WBK/Papierakte...
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
128
Zurzeit aktive Gäste
699
Besucher gesamt
827
Oben