Vor der Waffenkontrolle geschlafen?

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Ich will mal dazu eine kleine Geschichte erzählen. Nachdem ich vor wenigen Jahren einen sehr schweren Arbeitsunfall hatte, wollte ich für ein Jahr den Jagschein nicht lösen. Als ich das Dienstzimmer der Waffenbehörde betrat, war ich erst einmal verwundert, daß statt ein Sachbearbeiter, wie sonst, da eine weitere Person drin saß. Eine junge und durchaus sehr adrette Dame, die sich mit irgendwelchen Akten beschäftigte.
Nach einer kurzen Diskussion über mein Anliegen (das mir rigoros verwehrt worden war), mischte sich mit deutlich drohendem Unterton diese Dame in das Gespräch ein und sagte zu mir "überlegen sie sich gut was sie sagen, sie wissen doch das wir nicht nur die geistige Eignung, sondern auch die körperliche Eignung der Jagscheininhaber überprüfen können".
Damit war die Diskussion ganz demokratisch und bürgernah beendet.
Was hätte es wohl ausgemacht, wenn ich nach meinem Unfall, für ein Jahr die Kniften im Tresor gelassen hätte, - nichts.
Manchen Vollzugsbeamten geht es doch nur noch um das ausreizen ihrer Machtbefugnisse, Profilierung und Selbstdarstellung.
Und diese kleine Vo...... führt sich auch genau so bei den Waffenkontrollen auf, so habe ich gehört. Es kann doch nicht sein, daß Legalwaffenbesitzer in diesem Land mittlerweile immer öfter wegen Kleinkram kriminalisiert und den Jagdschein entzogen bekommen.
Letztlich hängt bei vielen an dieser grünen Pappe eine ganze Lebenseinstellung dran.
Sicher hat in dem hier diskutiertem Fall der Waffenbesitzer sich ausgesprochen ungeschickt verhalten und ein Regelverstoß begangen, aber deshalb gleich den Jagdschein entziehen ?
Ich bin der Meinung, eine Unzuverlässigkeit ist dann gegeben, wenn Verstöße zum wiederholtem male nachgewiesen werden. Aber nicht gleich beim ersten mal - für mich geht das mittlerweile entschieden zu weit.
 
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@ Excubitor:

Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!

Man kann den JS auch einfach ohne persönliche Ankündigung mal ein Jahr nicht lösen. Die meisten Behörden werden´s nicht einmal merken!
Wenn sich die Behörde dann doch meldet und sich daraufhin nicht mit einem Verweis auf § 45 Abs. 3 WaffG zufrieden gibt, kann man den JS immer noch lösen...

Allerdings darf man in der JS losen Zeit natürlich keine Langwaffenmunition besitzen (sofern man keine entsprechende Munitionserwerbsberechtigung in der WBK hat)!

Bei "schwierigen" Behörden sollte man sowieso möglichst alles schriftlich machen und sich vorher selber mal in die Rechtsmaterie eingelesen haben.

Oft haben die Sachbearbeiter wenig bis gar keine Ahnung und gehen dann bei "Sonderwünschen" gleich auf Abwehrhaltung, weil sie´s oft einfach nicht besser wissen...
 
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Ich bin der Meinung, eine Unzuverlässigkeit ist dann gegeben, wenn Verstöße zum wiederholtem male nachgewiesen werden. Aber nicht gleich beim ersten mal - für mich geht das mittlerweile entschieden zu weit.

Tja, und nach der (zum Glück momentan nicht angewandten) neuen StVO bist Du deine Pappe los, wenn du in einer Straße, auf der jahrzehntelang 50 km/h vorgeschrieben waren, die dann aber in eine 30iger Zone umgewandelt wurde, mit 51 geblitzt wirst.

Oder wie hier manche Straßen, die alle 200 Meter von 30km/h auf 50 km/h wechseln und die 30iger Zonen dann um noch mehr Verwirrung zu stiften auch noch von 7-17 und dann auf 22- 6 Uhr hin und herspringen....Bürgerfreundlichkeit sieht m.E. anders aus
 
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Obrigkeit bleibt halt Obrigkeit:( und speziell im Waffenbereich habe ich immer das Gefühl, die dort wohl tätigen ohne Wohltätig zu sein ( selbstverständlich gibt es löbliche Ausnahmen) verfahren nach: " Den Bürger zu unterdrücken, zu kujonieren und zu überwachen sei oberste Maxime des staatlichen Handeln!" Hoch lebe die oft zitierte freiheitliche Demokratie:LOL:
 
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@ Excubitor:

Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst!

Man kann den JS auch einfach ohne persönliche Ankündigung mal ein Jahr nicht lösen. Die meisten Behörden werden´s nicht einmal merken!


Mach das mal in HD. Kaum ist der jagdschein abgelaufen, kommt die Aufforderung seine Waffen abzugeben...
 
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Natürlich gibt es Behörden, die gleich am 02.04. anfangen, die Jäger ohne gelösten JS anzuschreiben.

Es gibt aber auch Behörden (gerade, wenn UJB und Waffenbehörde getrennt sind -z.B. UJB Landkreis und WaffB Stadtverwaltung-), die es erst nach mehreren Jahren merken. Ich kenne jemanden, der wurde erst nach 20 Jahren (!) angeschrieben und er ist da kein Einzelfall...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich will mal dazu eine kleine Geschichte erzählen. Nachdem ich vor wenigen Jahren einen sehr schweren Arbeitsunfall hatte, wollte ich für ein Jahr den Jagschein nicht lösen. Als ich das Dienstzimmer der Waffenbehörde betrat, war ich erst einmal verwundert, daß statt ein Sachbearbeiter, wie sonst, da eine weitere Person drin saß. Eine junge und durchaus sehr adrette Dame, die sich mit irgendwelchen Akten beschäftigte.
Nach einer kurzen Diskussion über mein Anliegen (das mir rigoros verwehrt worden war), mischte sich mit deutlich drohendem Unterton diese Dame in das Gespräch ein und sagte zu mir "überlegen sie sich gut was sie sagen, sie wissen doch das wir nicht nur die geistige Eignung, sondern auch die körperliche Eignung der Jagscheininhaber überprüfen können".
Damit war die Diskussion ganz demokratisch und bürgernah beendet.
Was hätte es wohl ausgemacht, wenn ich nach meinem Unfall, für ein Jahr die Kniften im Tresor gelassen hätte, - nichts.
Manchen Vollzugsbeamten geht es doch nur noch um das ausreizen ihrer Machtbefugnisse, Profilierung und Selbstdarstellung.
Und diese kleine Vo...... führt sich auch genau so bei den Waffenkontrollen auf, so habe ich gehört. Es kann doch nicht sein, daß Legalwaffenbesitzer in diesem Land mittlerweile immer öfter wegen Kleinkram kriminalisiert und den Jagdschein entzogen bekommen.
Letztlich hängt bei vielen an dieser grünen Pappe eine ganze Lebenseinstellung dran.
Sicher hat in dem hier diskutiertem Fall der Waffenbesitzer sich ausgesprochen ungeschickt verhalten und ein Regelverstoß begangen, aber deshalb gleich den Jagdschein entziehen ?
Ich bin der Meinung, eine Unzuverlässigkeit ist dann gegeben, wenn Verstöße zum wiederholtem male nachgewiesen werden. Aber nicht gleich beim ersten mal - für mich geht das mittlerweile entschieden zu weit.

Das,

was die Sachbearbeiterin Dir gesagt hat, hättest Du selber wissen müssen. Insofern hättest Du Dir den Gang zur Behörde, die Belehrung und das sich-in-Gefahr-begeben sparen können.

Glück gehabt.

Gruß,

Mbogo
 
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@Mbogo

Das mag ja so sein, wie Du schreibst.

Was ich halt nicht verstehe bzw. was mich wütend macht ist, dass man heutzutage als normaler und anständiger Bürger aufpassen muss, was man zu wem sagt, wenn es um legal erworbene Waffen geht.

Findest Du die Reaktion der Sachbearbeiterin im von @Excubitor geschilderten Fall normal? Redet man so miteinander? Dieses vermittelte Gefühl, "unterlegen" zu sein und sich belehren lassen zu müssen, geht mal gar nicht. Nur ist man als Besitzer von legalen Waffen nicht mehr in der Lage, sich zu wehren (bzw. es empfiehlt sich einfach nicht).

Gruß

Michel
 
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Tja, und nach der (zum Glück momentan nicht angewandten) neuen StVO bist Du deine Pappe los, wenn du in einer Straße, auf der jahrzehntelang 50 km/h vorgeschrieben waren, die dann aber in eine 30iger Zone umgewandelt wurde, mit 51 geblitzt wirst.

Den Führerschein hast wenigstens nach 1 oder 3 Monaten wieder. Wie sieht das mit dem Jagdschein aus? Lebenslang wird der ja wohl auch nicht weg sein?
 
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Die Geschichte macht mich nachdenklich. Mir kamen die Worte: Jagdreise, Waffe, Hotelzimmer in den Kopf. Da fühlte ich mich bislang nicht in Angst um meinen Jagdschein.
 

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