Voraussetzungen für den Erwerb und das Führen einer Schreckschusspistole

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Guten Tag!

Ich habe da mal eine Frage an die Waffenrechtsexperten unter euch.

Welche Voraussetzungen müssen als Jäger für den Erwerb und das Führen einer Schreckschusspistole erfüllt sein.

Meines Wissens ist für den Erwerb einer solchen Waffe nur der kleine Waffenschein erforderlich. Jedoch sollte der doch im Jagdschein und der damit einhergehenden Erwerbserlaubnis für Lang- und Kurzwaffen eingeschlossen sein, oder?

Wenn ich also eine Schreckschusspistole habe, darf ich die dann auch ohne kleinen Waffenschein, also nur mit Jagdschein, bei Jagdausübung mitführen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruß

Sauerländer
 
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Wenn ich also eine Schreckschusspistole habe, darf ich die dann auch ohne kleinen Waffenschein, also nur mit Jagdschein, bei Jagdausübung mitführen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruß

Sauerländer

:unbelievable: Bei allem Respekt, aber was macht das für einen Sinn ne Schreckschusspistole zu führen, wenn ich eine scharfe Wumme führen darf?
Wenn es unbedingt (etwa aus ethischen Gründen ) erforderlich ist, dann lade Platzpatronen.
 
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Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.

Ich habe auch nicht vor mir son Teil zu kaufen, aber ein Bekannter möchte damit Sauen vergrämen.

Letztendlich möchte ich auch nicht über Sinn und Zweck der Waffe diskutieren. Es geht mir nur um eine Antwort auf meine Frage.
 
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Platzpatronen und normale Patronen haben unterschiedliche Abmessungen:
Eine solche Patrone dürfte also nur in der entsprechenden Scherzartikelpistole passen.
 
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Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:
  • keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen
  • fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • körperliche und geistige Eignung
Ein Sachkundenachweis ist, anders als bei einer Waffenbesitzkarte oder einem Waffenschein, nicht erforderlich. Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert, je nach Behörde und Bundesland, meist drei bis acht Wochen. Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt.


Alle Kriterien muss der Jagdscheininhaber auch erfüllen, deshalb dürfte der Erwerb z.B. mit Jagdschein kein Problem sein.
Könnte aber sein, dass der SB die geistige Eignung in Frage stellt;-)
 
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Danke für die Ausführung!

Dann lag ich ja mit meiner Vermutung schon ganz richtig.

Werde das dann mal so weitergeben.
 
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Zum Kauf einer Schreckschußpistole musst Du nur 18+ sein, sonst nix.
Zum Führen musst Du den kleinen Waffenschein haben. Das wurde mal hier diskutiert, dass der Jagdschein oder die WBK den "Kleinen" nicht ersetzt. Finde ich gerade dank der genitalen Suchfunktion nicht.

Es heisst: "Verboten ist das Schießen ausserhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräumen und des befriedeten Besitztums, außer in Fällen der Notwehr und des Notstandes. (Dies gilt auch an Silvester)".

Die Frage ist dann ja, ob und wann Du damit im Jagdbetrieb schiessen darfst!? Gibt es da eine Ausnahme für Jäger bei der Jagdausübung/Hundeausbildung ...?
 
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Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.

Ich habe auch nicht vor mir son Teil zu kaufen, aber ein Bekannter möchte damit Sauen vergrämen.

Letztendlich möchte ich auch nicht über Sinn und Zweck der Waffe diskutieren. Es geht mir nur um eine Antwort auf meine Frage.
Dein Bekannter hat mit Sicherheit auch eine Flinte, oder?
Dafür gibt es auch Platz-/Böllerpatronen....
 
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zu #1 & #6

Immer wieder solch haarsträubendeFrage/Antwort-Sandkastenspiele bei waffenrechtlichen - und strafbewehrt relevanten Themen:

Anstatt mit vergleichbarem Zeitaufwand gleich hier im Internet in die einschlägigen waffenrechtlichen Vorschriften zu schauen - siehe # 9 ) wird gefragt, gestaunt über wenig zielführende Antworten mit viel würde & könnte & Vermutungen geäußert - und diese dann dem ursprünglich Ratsuchenden "vom Hörensagen könnte ich meinen, und Manni sagt das auch..." überbracht!
Geht's eigentlich noch?

Bei uns in Schleswig-Holstein werden nun die Wahlbenachrichtigungen in "Leicht-Schreib-Weise" begleitend kommentiert - liegt auf vergleichbarem Level.
Nix lernen, nix lesen...Smartphone is cool

Wandersmann
 
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da ich eine Schreckschusspistole und einen Dummywerfer beides PTB Nr. für die Hundeausbildung nutze, habe ich neben JJ und WBK auch den sog. kleinen Waffenschein beantragt und bekommen. Hat keine 14 Tage gedauert. Da es nicht einfach war herauszufinden ob JJ da gesetzlich ausreicht, habe ich es so gemacht um auf der sicheren Seite zu sein.
 
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Klassischer Fall von "wer viel fragt kriegt viele Antworten". Kauf dir ne Schreckschusspistole und vergräm damit Sauen und gut. Da kräht kein Hahn nach Wenn du sogar scharfe Waffen führen darfst...
 
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Klassischer Fall von "wer viel fragt kriegt viele Antworten". Kauf dir ne Schreckschusspistole und vergräm damit Sauen und gut. Da kräht kein Hahn nach Wenn du sogar scharfe Waffen führen darfst...

Klassischer Fall von wer nicht fragt, bekommt hinterher Probleme...

Es geht eben nicht darum was man macht ohne darüber nachzudenken. Sondern was man machen sollte damit die Sache im Fall der Fälle wasserdicht ist. Oder übernimmst du einen eventuellen Schaden für jene, die, deinem Rat folgend, nachher alle waffenrechtliche Erlaubnisse mitsamt allen Waffen los sind?

Ich hab mir auch einen kleinen Waffenschein geholt. Wenn ich an Silvester mal mit der SRS unterwegs sein sollte gibt es keine Probleme. Und das trotz das ich noch nie angehalten wurde und fast jeden Tag mit irgendeiner Waffe und/oder Munition durch die Gegend fahre. Aber waffenrechtliche Erlaubnisse werden immer weiter eingeschränkt und da kommt natürlich jeder Waffennarr (als jener wirst du hinterher in der Presse verunglimpft) der illegal durch die Gegend schießt, genau recht.
 
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Wenn du deine frei erwerbbare Schreckschusspistole außerhalb der Jagd führen (d.h. geladen bei dir tragen) willst, brauchst du den kleinen Waffenschein, der Jagdschein beinhaltet diesen keineswegs.
Witzigerweise beinhaltet selbst der "richtige" Waffenschein nicht den kleinen Waffenschein, da im WS ja die Waffe eingetragen wird.
Innerhalb der Jagd, z.B. zur Hundeausbildung reicht der Jagdschein, aber: Bis zum Revier muss das Pistölchen zugriffssicher und entladen verpackt sein.

Zu Böllerpatronen mit Flinte: Die machen wirklich Krach.
Aber hinterher ist penible Reinigung mit Spüli und heißem Wasser angesagt, um die Schwarzpulverrückstände raus zu kriegen.
 
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