- Registriert
- 8 Aug 2013
- Beiträge
- 72
Guten Tag!
Ich habe da mal eine Frage an die Waffenrechtsexperten unter euch.
Welche Voraussetzungen müssen als Jäger für den Erwerb und das Führen einer Schreckschusspistole erfüllt sein.
Meines Wissens ist für den Erwerb einer solchen Waffe nur der kleine Waffenschein erforderlich. Jedoch sollte der doch im Jagdschein und der damit einhergehenden Erwerbserlaubnis für Lang- und Kurzwaffen eingeschlossen sein, oder?
Wenn ich also eine Schreckschusspistole habe, darf ich die dann auch ohne kleinen Waffenschein, also nur mit Jagdschein, bei Jagdausübung mitführen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruß
Sauerländer
Ich habe da mal eine Frage an die Waffenrechtsexperten unter euch.
Welche Voraussetzungen müssen als Jäger für den Erwerb und das Führen einer Schreckschusspistole erfüllt sein.
Meines Wissens ist für den Erwerb einer solchen Waffe nur der kleine Waffenschein erforderlich. Jedoch sollte der doch im Jagdschein und der damit einhergehenden Erwerbserlaubnis für Lang- und Kurzwaffen eingeschlossen sein, oder?
Wenn ich also eine Schreckschusspistole habe, darf ich die dann auch ohne kleinen Waffenschein, also nur mit Jagdschein, bei Jagdausübung mitführen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruß
Sauerländer