Voraussetzungen für die Abgabe von Wildbret

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Ich möchte künftig mein Rehwildbret verstärkt selber vermarkten.
Gibt es hier unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern? Der Link im Eröffnungspost ist ja aus BaWü. Ich komme aus Bayern.
Konkret gehts mir um "Abgabe an Endverbraucher ohne Decke zerlegt". Was hat es mit der "Registrierung als Lebensmittelunternehmer (LRA)" auf sich? Hat man durch den Jagdschein automatisch, oder muss man sich das beim LRA nochmal separat bescheinigen lassen?
 
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Ich möchte künftig mein Rehwildbret verstärkt selber vermarkten.
Gibt es hier unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern? Der Link im Eröffnungspost ist ja aus BaWü. Ich komme aus Bayern.
Konkret gehts mir um "Abgabe an Endverbraucher ohne Decke zerlegt". Was hat es mit der "Registrierung als Lebensmittelunternehmer (LRA)" auf sich? Hat man durch den Jagdschein automatisch, oder muss man sich das beim LRA nochmal separat bescheinigen lassen?

Du schreibst an dein zuständiges Veterinäramt formlos, dass du ab .......Wildbret zerlegt an den Endverbraucher abgeben wirst.
Es steht eine Kühlung kombiniert mit einem Raum zum zerlegen ..Adresse... zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen,
Sergio
 
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@ Sergio:

Beachtenswerte "Kleinigkeiten":
1. Du unterliegst als "Betrieb" der Veterinärüberwachung (Besuche sind eher selten)
2. Du bist nicht mehr Teil der "Urproduktion" sondern als Unternehmer im Wege der Beweislastumkehr einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt.
Beispiel: Nach Verzehr des von Dir verkauften Fleisches leidet der Käufer an einem bösen Brechdurchfall. Behandelnder Arzt meldet Salmonellenverdacht...
Folge: Veterinärbehörde wird eingeschaltet, beschaut Deinen Kühl- und Zerlegeraum und bemängelt fehlende Warmwasserbereitung und Desinfektionsmöglichkeit für Messer und Hände - schon biste fällig: ab jetzt mußt Du nachweisen, dass Dein Produkt nicht kontaminiert war...
Zumindest sollte eine Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung geprüft werden.

Wandersmann

PS: In den heutigen Zeiten des urban-geprägten, sensiblen Verbrauchers mit einem Schwager, der durch ein abgebrochenes Jurastudium schwer traumatisiert ist, muss der eher robust denkende Landjäger nun wirklich mit allem rechnen.
 

JMB

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..., der durch ein abgebrochenes Jurastudium schwer traumatisiert ist, ...
So einen Vogel kannte ich auch mal:
Abgebrochenes Jura-Studium - lag natürlich nur an diesen Versagern von Professoren ...
Firmierte dann als "Freier Journalist" (Ähnlichkeiten mit hier öfter genannten Namen wären rein zufällig, unbeabsichtigt und ... unzutreffend (die meisten dieser Herren betreiben ihr Hobby ja neben einem gut dotierten Posten, gerne auch im ö.D.))
Zusätzlich musste er sich sein nicht vorhandenes Einkommen als Glöckner - zwar nicht von Nôtre Dame, aber so ähnlich - aufbessern.
Die wissen dann gerne alles besser, lassen sich zum Vereinsvorstand wählen o.ä., damit sie irgendwo "'was zu sagen haben".

Es muss ja noch nicht mal unbedingt der Betroffene selbst sein, der die Lawine lostritt:
Der Arzt wird schon fragen, was man gegessen hat und ggf. auf die Antwort "Wild" auch fragen woher das stammt - und wenn der dann meint tätig werden zu müssen kann's auch ganz schnell unangenehm werden, denn dann ist es ja kein "Niemand", der das meldet, sondern ein "Studierter", der noch dazu einen angesehenen Beruf ausübt.

Wer gibt nicht mal einen Braten im Bekanntenkreis ab, gegen m.o.w. geringes Entgelt ...
Da kann man ganz schnell im gewerblichen Bereich sein und "in Teufels Küche" kommen, wenn etwas blöd läuft.


WaiHei
 
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Und deshalb gilt: wenn man sich schon als "Lebensmittel-Unternehmer" eintragen lässt, ist es sehr sinnvoll, die dann gesetzlich erwähnten Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten zu erfüllen; dann hat man im Falle eines Falles eine Abwehrlinie...
 

Fex

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Nier nochmal:
 

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es stehen 100 km um Erlegungsort und Wohnort. Wenn Erlegungsort und Wildkammer weiter von meinem Wohnort entfernt sind könnte ich trotzdem an meinem Nachbarn abgeben, oder ?
 
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@ Schnuffel
Schwierig zu beantworten: Was ist entscheidend für den "100km-Umkreis" - Dein Lenbensmittelpunkt, der Ort der Tiefkühltruhen, der Jagdbogen mit Kühlkammer oder der Ort der Zerlegung/Zubereitung?
Bist Du "nur" Jäger und darfst Wildbret nur im Fell/Schwarte/Federkleid abgeben bis zur Menge einer Tagesbeute, könnte man den Ort des Jagdbogens und der Kühlkammer als relevant annehmen; bist Du auch als "Zerlegebetrieb" gemeldet, wird man dessen Standort mit den Tiefgefriertruhen als Mittelpunkt nehmen.
Aber Achtung vor zu großzügigem Handeln:
Es ist im ganzen EU-Hygiene-Dschungel gelungen, dem deutschen Jäger sein Recht auf eigene Vermarktung und - nach kleinem (!) Bürokratismus - auch sein Recht auf marktkonforme Zubereitung zu bewahren, immer vor dem Hintergrund des geringen, überschaubaren Risikos (gegenüber professioneller Bearbeitung) durch eine örtliche Begrenzung und Zuordnung auf eine Kette: Revier-laufende Wildbeobachtung über's Jahr - Erlegung - "Fleischbeschau" - baldige Kühlung & Zerwirkung in einem Raum mit Mindestanforderungen und durch "kundiges Personal"!
Geht man jetzt über hunderte Kilometer in die Fläche, widerspricht das dem Sinn der Ausnahmeregelungen für uns Jäger.
Also: Kirche im Dorf lassen - und im Zweifel den Amtsveterinär besuchen und mit ihm die Sache besprechen.
 
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Die Zeile

Abgabe an Endverbraucher
nach Abziehen/Abschwarten
und Zerlegung durch Metzger

finde ich problematisch. Keine Wildkammer nötig (klar braucht man dafür nicht) dennoch aber registrierter Lebensmittelunternehmer. Die Registrierung bekommt man als Jäger aber doch nur mit Wildkammer, oder irre ich da?
 
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Genau genommen bist du dann Wurstwareneinzelhändler. Edeka hat ja auch keine Wildkammer und verkauft abgepackte Salami.
 
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13 Aug 2013
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Also versteh ich das so, wer Wild verwirkt verkauft,muss registriert sein.
Registrierung selber kein Problem,es wird vorausgesetzt das man entsprechende Räumlichkeiten hat. Wenn das Veterinäramt dann mal zu Besuch kommt um zu gucken und ich hätte nur ne normale Küche dann drohen Probleme.
 

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