Voraussetzungen für die Abgabe von Wildbret

Fex

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Der Raum alleine genügt ja nicht, man braucht auch den Metzger dazu. Der muss ebenfalls angemeldet werden und steht für das Produkt grade.
 
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Der Raum alleine genügt ja nicht, man braucht auch den Metzger dazu. Der muss ebenfalls angemeldet werden und steht für das Produkt grade.
Laut Erlass steht der Jäger als Lebensmittelunternehmer für das Produkt gerade, oder verstehe ich das falsch?
Und was ich auch nicht ganz verstehe :
darf ich mich jetzt nur bei einem Metzger=Dienstleister in dessen Räumlichkeiten einmieten, oder darf der Metzger = Dienstleister auch z. B. Wurstwaren produzieren OHNE das er sich wie du schreibst "anmelden" muss.
 
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Ein Metzger ist Unternehmer und betreibt ein hoffentlich angemeldetes Geschäft.
 

Fex

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Laut Erlass steht der Jäger als Lebensmittelunternehmer für das Produkt gerade, oder verstehe ich das falsch?
Und was ich auch nicht ganz verstehe :
darf ich mich jetzt nur bei einem Metzger=Dienstleister in dessen Räumlichkeiten einmieten, oder darf der Metzger = Dienstleister auch z. B. Wurstwaren produzieren OHNE das er sich wie du schreibst "anmelden" muss.

Hier ein Auszug:

1. Der Jäger meldet (sofern nicht bereits geschehen) die Tätigkeit der Abgabe von frischem Wildfleisch in geringen Mengen an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsbetriebe bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde an und wird von dieser für die genannte Tätigkeit unter seiner eigenen Betriebsadresse erfasst.

Das war schon bislang der Fall!

2. Zusätzlich ist auf Nachfrage der Behörde anzugeben, welche Betriebsstätten von anderen Lebensmittelunternehmern (Name, Anschrift) für diese Tätigkeiten genutzt werden. Dabei bleibt es der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anheimgestellt, im Rahmen der Registrierung zusätzlich die genutzte Betriebsstätte des anderen Lebensmittelunternehmers in der Datenbank LÜVIS zu erfassen.

DAS IST NEU und für den Fall wichtig, wenn du bei einem Metzger verarbeiten lässt.

3. Die lebensmittelrechtliche Verantwortung für das hergestellte Wildfleisch bleibt nachvollziehbar beim Jäger als Auftraggeber und verantwortlichem Lebensmittelunternehmer. Sie entspricht den Gegebenheiten bei der Durchführung dieser Tätigkeiten in Räumlichkeiten des Jägers durch einen „Dienstleister“. Damit diese Verantwortlichkeiten für beide Beteiligten klar sind, wird eine schriftliche Vereinbarung dringend empfohlen.

4. Bei der Handhabung des Ausnahmewildes in den Räumlichkeiten des anderen Lebensmittelunternehmers ist eine klare und nachvollziehbare Trennung der Tätigkeiten und Warenflüsse bei der Bearbeitung, der Lagerung und dem Transport von anderen Lebensmitteln sicherzustellen. Damit ist zu gewährleisten, dass kein Fleisch oder genusstaugliche Nebenprodukte ohne amtliche Fleischuntersuchung als Fleisch mit Fleischuntersuchung abgegeben werden oder bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 verwendet werden.

Da musst du erst mal eine Metzgerei finden, die das akzeptiert und gewährleistet und dafür gerade steht...

Und jetzt kommt das Beste:

5. Die Betriebsstätte, die für diese Dienstleistung genutzt wird, darf nicht für die Wildbearbeitung zugelassen sein, da Wildfleisch die Räumlichkeiten eines zugelassenen Wildbearbeitungsbetriebs gemäß Anhang III Abschnitt IV Kapitel II Nr. 8 a) ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nur nach einer amtlichen Fleischuntersuchung verlassen darf.

Also fallen alle Metzgereien, die dazu fähig und meistens auch Willens sind, schon mal weg.

Bei der Nutzung von Räumlichkeiten von anderen zugelassenen Betrieben (z. B. kleiner Schlachthof, Zerlegungsbetrieb etc.) ist vor der Aufnahme dieser Dienstleistung ein Einvernehmen mit der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde für den zugelassenen Betrieb herzustellen und auf eine strikte räumliche oder zeitliche Trennung der Tätigkeiten zu achten.

Wenn du also endlich eine Metzgerei gefunden hast, die dazu bereit wäre, musst du die der Behörde melden. Ich denke, da freut sich der Metzger schon richtig...

Es stimmt, der Jäger steht für das produzierte Produkt in der Verantwortung. Letztlich wird aber, wenn was passiert, sicherlich die ganze Produktionskette einschliesslich der Metzgerei überprüft und ggf. kann das auch für den Metzger Folgen haben.
 
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Fex

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Hier der gesamte Erlass als PDF:
 

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Wahnsinn ...

Sagt mal spinnen nur wir so extrem, oder ist das Europaweit?
 

Fex

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Natürlich kommt der meiste Bockmist aus der EU, aber wir sind einer der wenigen Mitgliedsstaaten, die den Dreck nicht nur umsetzen, sondern auch noch deutlich verschlimmern.
 

Fex

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Ich hab natürlich sofort nach Metzgern gesucht, die bereit wären, das zu tun. Die haben nur laut gelacht, als ich ihnen den Erlass gezeigt habe.
"Ich hab selber genug Probleme, ich brauch nicht noch welche"...

Natürlich stand auch der Rat nach Nutzung der Grauzone im Raum...
 
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Wenn du also endlich eine Metzgerei gefunden hast, die dazu bereit wäre, musst du die der Behörde melden. Ich denke, da freut sich der Metzger schon richtig...
Das müsste man halt alles vorher abklären.
Aber so wie ich es verstehe, darf jetzt ein Metzger in seinen Räumen, für mich Wurst etc. herstellen. Richtig?
 

Fex

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Ja, sofern du registrierter LMU bist, die Betriebsstätte der Metzgerei der Lebensmittelüberwachung gemeldet hast, dieser Betrieb KEINE Wildverarbeitungszulassung hat und bereit ist, die im Schreiben genannten Bedingungen zu garantieren.

Solltest du einen in meinem Einzugsgebiet finden, sofort melden.
 
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Solltest du einen in meinem Einzugsgebiet finden, sofort melden.
Bin doch net blöd;)
Und wie war es vorher?
Du hast einen Metzger gebraucht, der in deinen abgenommen Räumlichkeiten für dich produziert hat und auch dafür gerade stehen musste wenn du z.B. die Kühlkette nicht eingehalten hast . oder?
 
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und bei diesem ganzen Theater wird klar.. warum die Wildhändler für das angekauftes Wild nichts bezahlen wollen/können.
 

Fex

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Bin doch net blöd;)
Und wie war es vorher?
Du hast einen Metzger gebraucht, der in deinen abgenommen Räumlichkeiten für dich produziert hat und auch dafür gerade stehen musste wenn du z.B. die Kühlkette nicht eingehalten hast . oder?

ABER du durftest die produzierte Ware nicht behalten und unter DEINEM Namen verkaufen!
DAS ist der große Unterschied! Das vom Metzger produzierte Sekundärprodukt trug bislang dessen Etikett.

Die Crux an der eigentlich guten Sache ist, dass man jetzt weiterhin einen (Alibi)Metzger benötigt.
 
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