Also am Ende in der Praxis quasi unmöglich bzw. nur für eigenverbrauch.Der Raum alleine genügt ja nicht, man braucht auch den Metzger dazu. Der muss ebenfalls angemeldet werden und steht für das Produkt grade.
Laut Erlass steht der Jäger als Lebensmittelunternehmer für das Produkt gerade, oder verstehe ich das falsch?Der Raum alleine genügt ja nicht, man braucht auch den Metzger dazu. Der muss ebenfalls angemeldet werden und steht für das Produkt grade.
Laut Erlass steht der Jäger als Lebensmittelunternehmer für das Produkt gerade, oder verstehe ich das falsch?
Und was ich auch nicht ganz verstehe :
darf ich mich jetzt nur bei einem Metzger=Dienstleister in dessen Räumlichkeiten einmieten, oder darf der Metzger = Dienstleister auch z. B. Wurstwaren produzieren OHNE das er sich wie du schreibst "anmelden" muss.
Das müsste man halt alles vorher abklären.Wenn du also endlich eine Metzgerei gefunden hast, die dazu bereit wäre, musst du die der Behörde melden. Ich denke, da freut sich der Metzger schon richtig...
Bin doch net blödSolltest du einen in meinem Einzugsgebiet finden, sofort melden.
Bin doch net blöd
Und wie war es vorher?
Du hast einen Metzger gebraucht, der in deinen abgenommen Räumlichkeiten für dich produziert hat und auch dafür gerade stehen musste wenn du z.B. die Kühlkette nicht eingehalten hast . oder?
und bei diesem ganzen Theater wird klar.. warum die Wildhändler für das angekauftes Wild nichts bezahlen wollen/können.